"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: WVP wie verhalten  (Gelesen 3830 mal)

braunbaer

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
WVP wie verhalten
« am: 09. Dezember 2007, 12:06:42 »

Ertsmal einen schönen Adventssonntag aus Essen. . . . . . . . . . . . . .
meine frage an Euch was zählt zur Auskunft und Mitwirkungsplicht komme da etwas
durch einander hab vor kurzem die 58er Reglung unterschrieben das betrifft
eigentlich nur mich ich hatte es gemacht weil in großer Munde steht das
Zwangsverrentung bevor steht Bewerbung mache ich trotzdem weiter. . . . . . . . . . .
muss ich das dem TH und Gericht mit teilen. . . . . . . .

Gruß Herbert
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: WVP wie verhalten
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2007, 18:12:57 »

ja
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

iksnarab

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: WVP wie verhalten
« Antwort #2 am: 20. Mai 2008, 01:21:39 »

Wie bitte reagieren erwartungsgemäß die Gerichte darauf?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: WVP wie verhalten
« Antwort #3 am: 20. Mai 2008, 20:30:30 »

Da es sich bei dieser Regelung um Langzeitarbeitslose im schwer vermittelbaren Alter handelt, sollte es keine Probleme geben.
In aller Regel ist dann eh nichts pfändbar.

Die Bemühungen um einen Zuverdienst im Rahmen der Möglichkeiten sollten ausreichend sein.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz