"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Zinseinkünfte in der WVP  (Gelesen 3111 mal)

georgberlin

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Zinseinkünfte in der WVP
« am: 07. April 2012, 19:08:54 »

eine Frage, habe im Monat einiges an Pfändungsfreien Geld über,

Muß ich den TH darüber informieren wenn ich Zinsgewinne oder auch Spekulationsgewinne habe?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #1 am: 07. April 2012, 22:46:38 »

Da Sie beim Forum Wohlverhaltensphase anfragen, gehe ich davon aus, dass Sie dort auch sind.

Sie müssen also den TH nicht darüber informieren, was mit dem Pfändungsfreien geschieht.
« Letzte Änderung: 07. April 2012, 22:48:34 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

georgberlin

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #2 am: 08. April 2012, 08:53:13 »

ja ich bin in der WVP, also wenn ich jetzt mit meinen 5000€ ersparten Geld in Aktien investiere und dann nach sagen wir mal 6 Monate 8000€ draus mache geht ihm das nichts an ?
ist das nicht ein zweites Einkommen?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #3 am: 08. April 2012, 17:21:35 »

Natürlich ist es Einkommen. Aber abgetreten haben Sie nur die Einkünfte, die aus einem Beschäftigungsverhältnis entstehen. Und deshalb dürfen Sie alle anderen Einkünfte für sich selbst vereinnahmen.
Gespeichert
 

georgberlin

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #4 am: 09. April 2012, 08:20:30 »

aha das ist ja super :thumbup: ich dachte alle Einkünfte fallen unter der Pfändung
Gespeichert
 

Luesom2012

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #5 am: 12. April 2012, 16:56:53 »

Hallo zusammen,

ich muss sagen das es mich sehr erstaunt.
Zinseinkünfte müssen nicht dem TH gemeldet werden ?

Wie ist es mit Lottogewinnen oder sonstige Geldgewinnen ?

Habe da noch eine andere Frage,bin seit kurzem in der WVP kann ich mir ein Motorad kaufen und es auf meinem Namen zulassen,obwohl ich schon ein Pkw habe ?


Danke schon mal für die Antworten.
Liebe Grüsse
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Zinseinkünfte in der WVP
« Antwort #6 am: 12. April 2012, 18:52:22 »

Sie haben NUR Ihr monatliches Arbeitseinkommen abgetreten, darüber hinaus muss nur eine Erbschaft zu 50% abgeführt werden !

Lotto, Aktien und was es sonst nocht gibt gehören IHNEN !

Sie können sich auch 3 Motorräder kaufen, wenn sie es sich leisten können !
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz