"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Zuschläge  (Gelesen 1824 mal)

Drobadur

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Zuschläge
« am: 11. Juni 2009, 10:33:02 »

Hallo zusammen, ich bin neu hier und benötige etwas hilfe.

letzte Woche telefonierte mein TH mit mir und verlangte nach zweieinhab Jahren meine Lohnabrechnungen, nun habe ich Ihm diese gestern zukommen lassen. Nun meine Sorge, mein Arbeitgeber hat natürlich immer einen gewissen Betrag an meinen TH überwiesen, nur meine Zuschläge (Nachtdienst, Sonn und Feiertage) nicht. Was kann mir jetzt passieren?
Danke in vorraus für die Hilfe.

MfG Drobadur
Gespeichert
 

wiwo

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Zuschläge
« Antwort #1 am: 11. Juni 2009, 12:55:22 »

Was kann mir jetzt passieren?


Hallo Drobadur,

so wie ich die Sache sehe gar nichts, vorausgesetzt, dass Ihnen lediglich der Lohn ausgezahlt wurde, welcher Ihnen pfändungsfrei zu überlassen war. Ihr Arbeitgeber ist als Drittschuldner für die ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlungen an den TH verantwortlich. Sollte ich mich hier in einem Punkt irren, wird dies sicher noch von einem der Experten richtig gestellt.

Gruß
wiwo
Gespeichert
Gruß
wiwo
 

Drobadur

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Zuschläge
« Antwort #2 am: 11. Juni 2009, 19:54:20 »

Erst mal  danke für die Antwort,

da ich noch für ein Kind Unterhaltspflichtig bin war der Überweisungsbetrag meines Arbeitgeber an meinen TH korrekt, aber wie verhält es sich mit den og. Zeitzuschlägen.

lg Drobadur
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Zuschläge
« Antwort #3 am: 11. Juni 2009, 23:24:56 »

Lohnzuschläge unterliegen der "normalen" Pfändung.
Insofern ist erst mal ihr AG dem IV gegenüber Nachzahlungs pflichtig.

Mit ihrem laufenden Lohn in den Folgemonaten, darf  das nicht (!!!) verrechnet werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Drobadur

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Zuschläge
« Antwort #4 am: 12. Juni 2009, 04:39:05 »

Ja, danke für die Schnellen und klaren Antworten.

MfG Drobadur
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz