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Autor Thema: Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld  (Gelesen 2658 mal)

Karldergrosse

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Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld
« am: 25. Mai 2011, 14:22:10 »

Gehört der Zuschuss des Arbeitgebers zum von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlten Krankengeld zu dem pfändbaren Einkommen ?
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horst69

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Re: Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld
« Antwort #1 am: 25. Mai 2011, 15:34:31 »

Meiner Meinung nach JA !

Ist genauso zu rechnen wie ganz "normales" Einkommen.
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Fallera

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Re: Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld
« Antwort #2 am: 25. Mai 2011, 15:41:16 »

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Karldergrosse

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Re: Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld
« Antwort #3 am: 25. Mai 2011, 22:17:08 »

nur wird es nicht wirklich final beantwortet
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paps

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Re: Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld
« Antwort #4 am: 29. Mai 2011, 21:49:17 »

ja, wenn Zusammenrechnung beschlossen wurde.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Karldergrosse

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Re: Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld
« Antwort #5 am: 29. Mai 2011, 21:54:35 »

Eigentlich ist es auch wieder egal ob oder ob nicht, da Krankengeld + Arbeitgeberzuschuss ja nicht mehr als das Nettogehalt sein dürfen und das war der Höhe nach ohne pfändbaren Anteil .
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