Hallo an alle,
ich bin grad in einem "Zwist" zwischen Insolvenzverwalter und dem Finanzamt.
Mein Verfahren wurde im Sept 2012 eröffnet und im Feb 2015 beendet. Die Nachtragsverteilung für Steuererstattungsansprüche wurde angeordnet.
Der Verwalter hat die Steuererklärung für 2012 (fast) ohne Meckern zeitnah gemacht und auch die Rückerstattung zur Insomasse gezogen.
Die Steuererklärung für 2013 scheint wohl eingereicht zu sein, für 2014 wohl noch gar nicht, obwohl er sowohl von mir als auch von meiner Ehefrau (nicht in der Inso) alle notwendigen Unterlagen zeitnah erhalten hat.
Ursprünglich wollte er die Steuererklärung 2013 gar nicht machen. Sein Meinung war, nach Aufhebung des Verfahrens hätte er keine Befugniss mehr die Steuererklärung zu erstellen.
Mein Einwand dazu war, dass die Steuerklärungen für 2013 und 2014 noch vollkommen in den Zeitraum des eröffneten Verfahrens fallen und wegen der Nachtragsverteilung die Erstattungen auch vollständig zur Insolvenzmasse gezogen werden. Deswegen ist auch der Insoverwalter für die Erstellung der Steuerklärung zuständig.
Dies war vor ca. 6 Monaten.
Vor ca. 1 Monat schrieb mich das Finanzamt an, dass wohl noch Unterlagen für 2013 fehlten. Dem Finanzbeamten lag weder die Anschrift des Insolvenzverwalters vor, noch wusste er dass ich in der Inso bin, noch dass das Verfahren aufgehoben sei und er setzte voraus dass ich doch wissen müsse was ich in die Erklärung geschrieben habe. Und meine Frau hätte ja auch unterschrieben - diese hat aber nie eine Steuererklärung für 2013 unterschrieben, geschweige denn gesehen!
Ich schickte das Schreiben des Finanzamtes an den Insoverwalter mit den noch ausstehenden Informationen die ich liefern konnte - einige hätte sie dazu beisteuern müssen.
Nun habe ich heute wiederum ein Schreiben vom Finanzamt bekommen in dem angemahnt wurde dass die Fragen von vor einem Monat immer noch nicht beantwortet seien und ich noch 2 Wochen Zeit dafür hätte.
Jetzt würde ich gerne wissen:
1) Wer ist in meiner Konstallation (Verfahren beendet, Nachtragsverteilung, Steuererklärung für Zeiträume im eröffneten Verfahren) für die Erstellung und Einreichung der Steurerklärung zuständig?
2) Kann der Insoverwalter die Steuerklärung für mich und meine Frau einfach so abgeben ohne dass zumindest meine Frau ihren Teil geprüft hat?
3) Gibt es aktuelle Rechtssprechungen die diesen Fall schon (teilweise) geregelt haben?
4) Wie kann ich dem Insolvenzverwalter "Beine" machen dass er seinen Pflichten nachkommt?
Danke schon mal für die Hilfe
Maverick3