Hallo Ihr Lieben,
ich bin fast fertig mit meiner PI. Ein Schreiben von meinem TH, woraus ersichtlich war, was mit den Pfändungsbeträgen gemacht wurde, bzw. was welcher Gläubiger bekommen hat in den Jahren der PI, habe ich auch schon bekommen.
Nun ist es aber so gewesen, dass ein Gläubiger, eine Anwältin, ihren Schuldenbetrag als Verbindlichkeiten aus einer vorsätzl. begannen Handlung angemeldet hatte. Bei der damaligen Nachfrage beim TH hieß es, ich solle den Betrag dann an die Anwältin bezahlen. Das hatte ich in Raten dann auch getan.
Nun ist mir aber aufgefallen, dass der TH sie nicht aus der Gläubigerverteilung herausgenommen hatte u. sie noch zusätzlich von ihm 155,00 € aus den Pfändungsbeträgen bekommen hatte.
Natürlich rief ich diesbzgl. beim TH an. Dort gab man mir jetzt die Auskunft, ich solle die 155,00 € von der Anwältin zurück verlangen. Als ich vorsichtshalber diesbzgl. noch mal beim zuständigen Amtsgericht angerufen habe, war zwar der zuständige SB nicht anwesend, aber man sagte mir, dass das alles hätte über den TH laufen müssen. D.h. der TH hätte die Verbindlichkeiten von mir verlangen müssen, um sie an die Anwältin zu zahlen. Ich hätte es gar nicht tun dürfen. Ich sollte mich noch mal beim Gericht melden, wenn der SB wieder da ist. Aber das habe ich mich bisher nicht getraut. Morgen ist nun der Beschlusstermin für meine Restschuldbefreiung. Kann mir deswegen die Restschuldbefreiung versagt werden?
Und ist es rechtens, dass ich den Betrag zurückfordern kann? Die Pfändungsbeträge hängen in der Höhe ja vom Einkommen ab. Wenn ich es zurückfordere habe ich ja faktisch 155,00 € zuwenig gezahlt. Eigentl. müsste das Geld doch auf die restl. Gläubiger verteilt werden, oder?
Kann mir dazu jemand von Euch Experten etwas sagen? Ich hoffe, ich hab nicht zu wirr geschrieben. Danke schon mal für Eure Antworten!