"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Tätigkeit als GF in der WVP  (Gelesen 2065 mal)

Patchouly

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Tätigkeit als GF in der WVP
« am: 03. September 2008, 18:14:14 »

Halli Hallo,

zunächst mal Hallo an alle, ich bin neu in diesem Forum - und habe sogleich eine Frage.

Ich befinde mich in der WVP, und würde zukünftig gerne innerhalb der BRD als Geschäftsführer einer GmbH auftreten.
Die GmbH zahlt mir als Privatperson monatlich ein geringes Geschäftsführergehalt aus, (ca. 1000 EUR), welches ich dem Treuhänder natürlich auch mitteile.
Ich wäre alleiniger Geschäftsführer.

Das Kapital der Gesellschaft ist verselbstständigt - besteht Gefahr das Gläubiger Anspruch daran erheben?

Ich danke im vorraus für Hinweise.
« Letzte Änderung: 03. September 2008, 18:17:04 von Patchouly »
Gespeichert
 

bemeyno

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 131
Re: Tätigkeit als GF in der WVP
« Antwort #1 am: 03. September 2008, 20:16:24 »

Hallo auch,

die richtig kompetenten Antworten bekommen Sie hier sicher auch noch, aber ich könnte mir denken, dass zumindest die Höhe des GF-Gehaltes (brutto oder netto?) für einigige Verwunderung sorgen dürfte........  :?

Schönen Abend noch

bemeyno
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Tätigkeit als GF in der WVP
« Antwort #2 am: 03. September 2008, 21:27:21 »

Mal abgesehen von der Gehaltsfrage, was wurde bisher monatlich an pfändbaren Beträgen abgeführt?
GGF müßten Sie den bisherigen Betrag weiter freiwillig abführen.
 
Das Einlagekapital der GmbH dürfte in der WVP nicht interessieren, da dies nicht der Abtretungserklärung unterliegt und Vermögen gebildet werden kann.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Patchouly

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Tätigkeit als GF in der WVP
« Antwort #3 am: 04. September 2008, 06:02:09 »

Vielen Dank für die Antworten.


was wurde bisher monatlich an pfändbaren Beträgen abgeführt?

Bisher wurde nichts abgeführt - ich wollte mich mit der Hohe des Gehalts auch am Rande dessen bewegen, das dies nicht geschieht.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz