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Autor Thema: Schulden bei der Unterhaltsvorschußkasse  (Gelesen 12266 mal)

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Schulden bei der Unterhaltsvorschußkasse
« am: 21. Juni 2013, 23:46:39 »

Die Unterhaltsvorschußkasse hat für meine beiden Kinder Unterhalt gezahlt, weil ich nicht Leistungsfähig war. Habe zu diesem Zeitpunkt Sozialhilfe und ab 2005 Hartz.IV bekommen. Auch heute noch noch liege ich mit meinem Nettoverdienst unter der Pfändungsgrenze. Meine Kinder und ich bilden eine Temponäre Bedarfsgemeinschaft. Zur Zeit habe ich eine Pfändungsfreigrenze von 1635€/Netto.

Mein Arbeitgeber teilte mir telefonisch mit, ob ich bereit wäre, freiwillig eine Betrag X, an die UHV-Kasse zu zahlen. Er hätte da ein Schreiben von der UHV-Kasse erhalten.
Auf meine Bitte, das Schreiben einzusehen, bekam ich zur Antwort: Da gibt es nichts zu lesen. Es gibt nur die möglichkeit "JA" oder "NEIN" an zukreutzen. Bein "NEIN" würde dann das Gericht entscheiden.
Ich hab mich für nein entschieden, da ich im Schnit nur 1250€ Netto für mich und meine zwei Kinder habe.
Kann die Unterhaltsvorschußkasse bei mir pfänden, indem sie die Freigrenze unterschreitet?

Hab mal gelesen, wenn man nicht Leistungsfähig ist, das man nicht zurückzahlen muß, nach dem Motto, wo es nichts zu holen gibt, hat der Kaiser sein Recht verloren.

Aber was genauso schwer wiegt ist: Das alte Wunden wieder aufgerissen wurden.
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Esmeralda

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Re: Schulden bei der Unterhaltsvorschußkasse
« Antwort #1 am: 22. Juni 2013, 09:22:34 »

Bei Unterhaltsschulen gibt es einen andere Pfändungsgrenze. Wenn das Jugendamt pfändet kann sie dies bis zur Höhe von ca. 800€ gepfändet werden. Genauer Betrag müsste im Internet zu finden sein. Das Jugendamt fackelt auch nicht lange. Wenn ein Titel erwirkt wird sieht es sehr schlecht aus. Ich würde mich versuchen kooperativ zu zeigen. So lange die Kinder nicht bei dir wohnen und nur temporär bei dir sind, sehen deine Chancen schlecht aus.
Das mit dem Erlassen funktioniert auch nicht wirklich. Ich hab das Drama bei meinem Ex-Mann mitbekommen.

Gruss Esmeralda
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