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Autor Thema: Altlasten beim FA  (Gelesen 3080 mal)

mayo

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Altlasten beim FA
« am: 20. August 2010, 11:52:38 »

Hallo zusammen,

seit 4 Jahren bin ich selbstständig und habe in dieser Zeit auch keine nennenswerten Schulden beim FA aufgebaut, sondern immer alles mehr oder weniger pünktlich zahlen können.
Allerdings war ich mit 18, jetzt bin ich 31, schon mal als selbstständiger Vertreter für eine Firma tätig und hatte aus dieser Zeit aufgrund einer mittlerweile rechtskräftigen, wenn auch überzogenen Schätzung des Einkommens, Schulden von mehreren Tausend € beim FA.
Im Laufe der Jahre, ich war zeitweise arbeitslos, habe ich dann nach Gründung der jetzigen Firma, alle Hauptschulden zahlen können, so dass jetzt nur noch Nebenleistungen wie Säumniszuschläge und Zinsen etc. offen sind.

Es gab Verhandlungen über einen teilweisen Erlass, allerdings konnte ich die Zahlung seinerzeit nicht rechtzeitig leisten, so dass der Erlass zurückgenommen wurde.

Betrag: ca. 8500€!

Das FA selbst, zumindest der Zuständige Gebietsleiter, hat offenbar ein persönliches Problem mit mir, zumindest lässt er sich nicht auf eine Teilzahlung ein.
Zwischenzeitig HB wegen Nichtabgabe der EV, dann, kurioserweise, Schreiben eines GV der mir die EV abnehmen sollte, sonst macht das FA das doch selbst???, mit dem konnte ich mich jedoch einigen auf 6 Raten, was nach Erlass eines HB auch nicht selbstverständlich ist, laut seiner Aussage.
Habe 1500€ direkt bezahlt und bin nun aber mit der Rate im Verzug, so dass ich nun am DI, 24.08. die EV abgeben soll.
Vermögensverzeichnis hat er mitgeschickt, soll ich direkt ausgefüllt mitbringen.

Frage: Wie sicher ist, dass das FA nach Abgabe der EV auch einen Insolvenzantrag stellt?

Frage 2: Wirkt sich die Abgabe der EV auf meine Bankverbindungen bzw. laufenden Darlehen aus?
              Bonitätsschaden ist ja durch HB sowieso da!

Frage 3: Mach ich mich auch schon strafbar wenn ich nach Abgabe der EV Waren auf Rechnung kaufe?


Bin verzweifelt, weil mein jetziges Geschäft eigentlich gut läuft, ich aber durch die Insolvenz zweier Kunden Zahlungsausfälle habe und durch das alljährliche "Sommerloch" einfach eine schlechte Zeit habe.

Habe Angst für einen vergleichsweise geringen Betrag von  etwa 7000€  die Existenz aufs Spiel zu setzen!!!

Danke für Eure Aufmerksamkeit.
Der
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mayo

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Re: Altlasten beim FA
« Antwort #1 am: 23. August 2010, 10:55:03 »

...bitte um Rat!!
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Pauli

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Re: Altlasten beim FA
« Antwort #2 am: 26. August 2010, 19:42:18 »

Ich kann Dir nur aus meinen Erfahrungen schreiben.
UST-Rückstand beim Finanzamt ca 7500,00 €

Frage 1: EV abgegeben Februar 2009, Finanzamt wurde von mir informiert, dass ich nicht zahlen kann und EV abgegeben habe.
Die haben aber nichts unternommen-ich hatte Ruhe!

Frage 2: Einen HB hatt ich auch schon in der Schufa-allerdings wg. Fehler des OGV, war nach hartem Kampf mit dem Richter nach 2 Monaten wieder gelöscht. Mein Bankberater hat dabei aber die Hand über mich gehalten!!! Bei Abgabe von EV weiss ich von einem Bekannten, dass die Darlehen gekündigt wurden.

Frage 3: Bin ich mir nicht sicher, würde aber sagen, wenn du es bezahlen kannst...Geht es nicht per Vorauskasse?
             
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Pauli

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Re: Altlasten beim FA
« Antwort #3 am: 27. August 2010, 09:02:24 »

Mir ist noch etwas eingefallen:
Nach Abgabe der EV hatte ich Kontopfändungen ohne Ende, weil ja nun alle Gläubiger mein Konto in Erfahrung bringen konnten!
Also Vorsorge treffen und neues Konto eröffnen.
Das Finanzamt hat mir nach einem Jahr " anheim" gestellt selber einen Insolvenzantrag zu stellen. Vielleicht war dies ja auch ein diskreter Hinweis!
Da ich einen verständnisvollen Vollstreckungsbeamten hatte, denke ich, dass auch viel mit deren persönlicher Entscheidung zusammen hängt!
Ich hatte vorher eine Frau, die zum Glück in den Ruhestand gegangen ist, mit der war nicht zu reden...
Zu Frage 3: Du darfst auf Rechnung bestellen, wenn Du bezahlen kannst. Solltest Du die neue Rechnung nicht bezahlen können, wäre es ein Einlassungsbetrug!
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