Werte Damen und Herren,
ich habe zu dieser Thematik hier schon einiges gelesen ohne das mir die Antworten recht klar geworden sind.
Der Treuhänder hat das Recht den unterhaltsberechtigten Ehepartner bei Gericht als unberücksichtigt beurteilen zu lassen.
Bisher habe ich gelesen das es keine diesbezüglichen generellen Feststellungen gibt da die Gerichte jeden Fall
zu prüfen haben.Dennoch wird im allgemeinem darauf ab gestellt das wenn der unterhaltsberechtigte Einkünfte
über den Sozialhilfebedarfssatz erhält regelmäßig die unterhaltsberechtigung aberkannt wird.
Ich kann dies nicht recht nach vollziehen.
Nehmen wir mein Beispiel:
Ich bin vor einigen Jahren durch Erkrankung EU-Rentner geworden mit einer Schwerbehinderung von 50 .
Durch den Wegfall eines Arbeitseinkommens musste ich selbst in die Insolvenz gehen,dessen Verfahren
mit der Befreiung von der Restschuld im vorigem Jahr geendet ist.
Ich erhalte eine EU-Rente in Höhe von 600,00 Euro,meine Ehefrau erhält seit Jahren unverändert
Arbeitseinkommen in Höhe von 1550,00 Euro ausbezahlt.
In meinem Insolvenzverfahren spielte das Einkommen meiner Ehefrau keinerlei Rolle und der damalige Treuhänder
hat keinerlei Anträge gestellt das Einkommen meiner Frau berücksichtigen zu wollen.
Logischer weise wohl weil ich solch eine kleine Rente bekommen und und keinen unterhaltsberechtigten Partner habe.
Da meine Frau für zwei Kredite gebürgt hat ist sie nun ebenfalls in die Insolvenz gegangen und nun stellt sich groteskerweise das Verhältniss
völlig um.
Der Treuhänder will erreichen das ich als unterhaltsberechtigter aus geschlossen werde da ich aus der EU-Rente eigenes Einkommen erlange
das mit 600,00 Euro über dem üblichen Regelsatz liegt.
Das bedeutet das eventuell über 400,00 Euro gepfändet werden gleichwohl meine komplette Rente in den Haushalt einfließt,ich selbst nichts übrig habe.
Zum Verständniss,bei meiner Frau wird nur die Miete abgezogen während ich alle anderen Verträge bedienen muss.Versicherungen,Nebenkosten usw.
Es ergibt sich folgende Rechnung:
1550,00 Euro Einkommen Ehefrau
600,00 Euro Einkommen aus Rente
-------
2150,00 Euro Gesammteinkommen abzüglich Pfändung
450,00 Euro
-------
1750,00 verbleibendes Einkommen.
Es ergibt sich aber nun das jeder Person ein Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1029,00 verbleiben soll,
egal in welcher Situation während die Gerichte nun dahergehen auf Hartz IV Regelsätze zu verweisen
um den anderen Partner in solcher Situation mit ab zu strafen gleichwohl nicht einmal Grundsicherungsbetrag
erreicht wird.
Noch grotesker wird es wenn ich noch Beruftätig sein würde und sagen wir einmal 1000,00 Euro Einnkommen erziehlen könnte.
Dann sieht die Rechnung so aus:
1550,00
1000,00
-------
2500,00 minus Pfändbarer Betrag
450,00
------
2050 Euro Gesamteinkommen.
Es tut mir leid,ich glaube ich bin zu dumm um das zu verstehen.
Ich kann ja nichts dafür das ich Erwerbsunfähig geworden bin ( im übrigen hatte ich damals eine Kreditversicherung bei der City-Bank
genau für diesen Fall abgeschlossen,kostete 5000,00 DM um mit nichts abgefrühstückt worden zu sein ).
Es bleibt nach Abzug aller Kosten die wir als Familie haben ein Betrag in Höhe von etwa 800,00 Euro zum Leben übrig wenn ich als
unterhaltsberechtigter aus geschlossen werde.
Kann denn nicht jemand aus Erfahrung sagen ob dies gerechtfertigt ist und Treuhänder sowie Gerichte das Einkommen der Familien derart
reduzieren dürfen gleichwohl eine unterhaltsberechtigung besteht ?
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand Klarheit in die Sache bringen könnte,auch für alle anderen Betroffenen.
Vielen Dank !