"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Bekannter will nicht zahlen und das Inkassounternehmen sitz mir im Nacken  (Gelesen 2479 mal)

johnlukas

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo erstmal,

also ich habe mich selbstständig gemacht. Ich habe dann ein Vertrag abgeschlossen, bei der Telecom mit Firmennamen Eintrag. Leider liefen die Geschäfte nicht so gut. Ein bekannter wollte die Firma übernehmen. Wir haben es so gemacht, das ich das Gewerbe abgemeldet habe und er ein Gewerbe angemeldet hat mit denselben Firmennamen und Adresse. In einem Vertrag haben wir festgelegt, dass ich ihm alle Rechte der Firma überschreibe. Ich habe darauf hin eine Kündigung an die Telecom geschrieben, aber der bekannte wollte den Anschluss übernehmen. Er hat bei der Telecom angerufen und hat die Kündigung rückgängig gemacht.

 Jetzt nach Mehrer Monate meldete sich bei mir ein Inkassounternehmen und verlangte einen Betrag von c.a 4000 Euro. Die Rechnungen und Mahnungen habe ich nicht bekommen, da sie wahrscheinlich zum alten Firmensitz verschickt wurden, wo sich der bekannte eingenistet hat und angeblich bereits sich um alles gekümmert hat (ein Anruf bei der Telecom bestätigte mir das es nicht so ist)!.

 ich habe ihn alle Rechte der Firma überschrieben, müsste er nicht dies Schulden begleichen? Was kann ich in so eine Situation am besten machen?
Gespeichert
 

Mandarin

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 47

Will und kann keine Rechtsberatung geben... möchte nur folgendes zu bedenken geben.

Wenn es sich bei der Firma NICHT um eine juritische Person (GmbH o.ä.) handelt, sind Sie meiner Auffassung nach vollhaftender Kaufmann. Soll heißen Sie stehen mit Ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus Ihrer Geschäftstätigkeit ein.

Nachdem Sie Ihr Unternehmen aufgelöst haben, blieben die Forderungen der Telecom gegen Sie persönlich bestehen.

Das Ihr Bekannter in die Räume einzog und einen nicht geschützten Firmennamen nutzt ist denke ich unerheblich und spielt für die Telecom keine Rolle, zumal Sie den Vertrag unterschrieben haben und nicht Ihr Bekannter.

Evtl. wäre es anders gewesen, wenn Sie Ihr "Unternehmen" komplett an Ihren Bekannten verkauft hätten...nützt jetzt aber auch nichts mehr :sad:


Lassen Sie den Kopf nicht hängen. Feder gespitzt und Telecom bzw. das Inkassounternehmen angeschrieben mit der Bitte um eine komplette Forderungsaufstellung. Nach Erhalt der Aufstellung realitischen Ratenzahlungsplan anbieten (im eigenen Interesse die mtl. Summe so wählen, das diese auch jeden Monat bedient werden kann. Bei Zahlungsverzug fühlt sich die Telecom bzw. das Inkassounternehmen schnell verarXXXt und stellt den gesamten Betrag fällig.

Nicht verzagen.

Mandarin




Gespeichert
Wir sind alle frei in unserem Tun & Handeln. Nur werden wir frei nie sein von den Konsequenzen.
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Bliebe noch die Frage was aus der Kündigung Ihrer seits geworden ist.
Wenn Sie schriftlich gekündigt haben, sollte seitenss der T. ja auch eine reaktion erfolgt sein.

Hier wäre ein Ansatzpunkt möglich.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

johnlukas

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Die Kündigung meinerseits würde probt zurück genommen und das nur durch den Anruf vom Bekannten. Anscheinen ist es denen von der Telecom egal, Hauptsache sie kassieren weiter!

Vielleicht müsste ich doch in den sauren Apfel beißen und den Betrag bezahlen.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

mE. bedarf eine Kündigung nach den AGB immer der Schriftform.

Im Umkehrschluß bedeutet das, dass eine Rücknahme auch schriftlich erfolgen muß.
Telefonisch geht m.E. sowieso nicht, da am Telefon keine eindeutige Identifizierung stattfinden kann (aussnahme: per Kennwort)

Sie könnten dem Inkasso mitteilen, dass sie eine rechtswirksame Kpndigung ausgesprochen haben (wenn nachweisbar= Einschreiben) und durch die fehlende reaktion der T. davon ausgehen konnten, dass diese anerkannt wurde.

Ist es mit der Nachweisbarkeit nicht so, wird es wohl Verhandlungssache werden.
In Abhänggkeit der vertragsformulierung könnte auch ein Anspruch gegen den Übernehmer der Firma bestehen. 
Sie sollten aus meiner Sicht einen Rechtsbeistand nehmen
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz