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Autor Thema: Darf man einen Gläubiger Zahlungen leisten/sich einigen  (Gelesen 2458 mal)

Bine

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Darf man einen Gläubiger Zahlungen leisten/sich einigen
« am: 02. Februar 2007, 17:06:52 »

Hallo,
meine Schuldnerberatung hat meinen drei Gläubigern einen Tilgungsplan unterbreitet. 2 Gläubiger (Banken) lehnen ab, Gläubiger 3 wäre mit einer Summe von 745,92€ einverstanden, anstatt 2439,90€. Nun möchte ich diesen Gläubiger gerne jeden Monat 100,00€ zahlen. Damit wäre diese Sache dann vom Tisch, vorher würde ich noch mal ein schriftliches Einverständnis von Gläubiger 3 einholen. Denn bis es mit den Banken zu einer Einigung kommt, wenn überhaupt wird noch einige Zeit vergehen u. bis dahin habe ich die Schulden bei Gläubiger 3 schon getilgt. Denn auch die Schuldnerberatung, ist leider total überlastet und wird wohl noch ewig brauchen mit den Banken zu verhandeln.
LG
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Feuerwald

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Darf man einen Gläubiger Zahlungen leisten/sich einigen
« Antwort #1 am: 02. Februar 2007, 18:22:52 »

Wird denn eine Gesamtsanierung angestrebt/versucht ?

Was ist, wenn die beiden anderen Gläubiger nicht einigungswillig sind ? Planen Sie dann ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren ?

m.E. verhandeln die Schuldnerberatung nicht lange herum, sondern stellen den Klienten vor die Alternative

Insolvenzverfahren oder sieh zu wie Du zurecht kommst.

Gut, verboten sind Zahlungen an Gläubiger freilich nicht. Ob das einer Gesamtsanierung, falls diese denn angestrebt wird,  tatsächlich auch dienlich ist, kann hier und jetzt anhand der bekannten Fakten eh keiner sinnvoll beantworten.

MfG
Feuerwald

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paps

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Darf man einen Gläubiger Zahlungen leisten/sich einigen
« Antwort #2 am: 02. Februar 2007, 18:45:29 »

ich würde diesen einen Gläubiger nur bedienen, wenn berechtigte Aussichten bestehen aus der Bürgschaft für die 80.000 herauszukommen.

Ansonsten gilt das zuvor gesagte, rechnerisch gesehen ist die Inso schneller und \"preiswerter\"[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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