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Autor Thema: Dispo und Verfügungsrahmen  (Gelesen 4739 mal)

sweety18

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Dispo und Verfügungsrahmen
« am: 05. September 2011, 14:59:23 »

Kann man die Kreditkarte und den Dispo, die noch nicht ganz ausgeschöpft sind, (kurz vor der Inso)weiterbenutzen?

Mir stellt sich gerade die Frage, weil ich mich mit einer Bekannten unterhalten habe (bereits in der Inso), die vor der Inso munter die Gelder hinundher geschoben hat (um andere Schulden zu bezahlen) oder den Urlaub damit zu bezahlen.

Greift da nicht § 263 oder § 266b Stgb?

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paps

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Re: Dispo und Verfügungsrahmen
« Antwort #1 am: 05. September 2011, 20:23:04 »

Man sollte für das Lebensnotwendige sorgen.

Vor Eröffnung ist ein Konto mit ausgereiztem Dispo nicht gerade der Idealfall.
Bekommt die Bank Wind vom Antrag, wird der Dispo fällig gestellt und mögliche Zahlungseingänge verrechnet.

Besser man belässt das Konto mit Dispo als Insolvenzforderung  und besorgt sich ein "sauberes" bei einer Anderen Bank, unmittelbar vor Eröffnung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Fallera

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Re: Dispo und Verfügungsrahmen
« Antwort #2 am: 06. September 2011, 07:15:09 »

Kann man die Kreditkarte und den Dispo, die noch nicht ganz ausgeschöpft sind, (kurz vor der Inso)weiterbenutzen?

Gerade bei Banken oder Kreditkarteninstituten wäre ich vorsichtig! Erstens wird es so laufen wie Paps es beschrieben hat und zweitens handelt es sich ja sozusagen um eine art von Kredit und hier könnte durchaus ein Versagensantrag nach §290 InsO greifen seitens der Bank.
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tomwr

Re: Dispo und Verfügungsrahmen
« Antwort #3 am: 08. September 2011, 15:39:28 »

Hier gilt die 3-Jahresfrist §290 Abs.1 Nr.2 InsO.

Zitat
§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung
(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

1. der Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt worden ist,

2. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,
...
...
...

Ob man den Dispo jetzt ausreizt oder nicht finde ich eher unerheblich. Rein ethisch könnte sich der eine öder andere über diese Haltung aufregen aber es besteht ja eine Vereinbarung und damit auch eine Genehmigung der Bank, diesen Dispokredit zu nutzen. Es dürfte eigentlich der Normalfall der meisten Konsumenten-Schuldner-Karrieren sein, dass der DISPO häufig über längere Zeiträume bis auf den letzten EUR ausgenutzt wird bis die Bank dann man höflich zum Gespräch bittet. Das halte ich auch insofern für vertretbar, weil sowieso wahnsinnig hoho Aufschläge für die Ausnutzung eines DISPOs anfallen und die Banken das besondere Risiko darin bereits kalkuliert haben (mindestens doppelter Zinssatz).

Man sollte aber in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung sicherheitshalber weder einen DISPO Kredit beantragt oder eine Erhöhung des bestehenden DISPOs verlangt haben. Wobei selbst da die Bank in Beweis treten muss, dass man falsche Angaben gemacht hat.
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Hans_M

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Re: Dispo und Verfügungsrahmen
« Antwort #4 am: 20. September 2011, 20:52:46 »

habe da gestern einen spannenden wiso-beitrag zu gesehen. vielleicht kann euch das weiter helfen. vor allem die sache mit dem abrufkredit war mir neu. http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/17/0,1872,8352913,00.html als alternative zum dispo könnte das ja echt eine gute sache sein...
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Insokalle

Re: Dispo und Verfügungsrahmen
« Antwort #5 am: 21. September 2011, 11:56:10 »

ja, wenn man denn einen solchen bekommt...
Oft wird eine gute Schufa und regelmäßiges Einkommen vorausgesetzt. I.d.R. erfolgt eine Lohnabtretung als Sicherheit.
Ein Dispo ist zwar einfacher aber eben auch viel teurer.

Das Problem wird dadurch nicht beseitigt: Den Kredit bis zum Anschlag abrufen und zwei Tage später in die Insolvenz gehen, wird den Banken sicher sauer aufstoßen s. Beitrag fallera.
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