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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Durch neues Konto Disporückzahlung umgehen?  (Gelesen 4768 mal)

Engel7815

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Durch neues Konto Disporückzahlung umgehen?
« am: 11. Oktober 2010, 09:27:58 »

Hallo!

Die eine Frage ist beantwortet, die nächste hab ich auch schon wieder.

Ich hab bei der Raiffeisenbank ein P-Konto, außerdem dort noch einen Kredit i. H. v. 2800 Euro, auf den monatlich 100 Euro vom Konto abgebucht werden. Nun habe ich mir überlegt wie die Bank wohl reagiert wenn sie von der Eröffnung des Insoverfahrens erfährt. Ich hab Angst das sie dann gleich mal das Gehalt einbehält, damit der Kredit zurückbezahlt wird. Nun wollte ich wissen ob ich bei der Sparkasse ein neues Guthabenkonto eröffnen kann (muß ich dort sagen das ich Insolvenz beantragt habe?) und mache ich mich strafbar wenn ich der Raiba den Rücken kehre und die noch offene Kreditsumme ins Insoverfahren mitnehme??

Ich müsste sonst ja auch im Insolvenzverfahren monatlich 100 Euro für den Kredit zurückzahlen und hab immer die Angst im Nacken das sie mir doch das Konto irgendwann kündigen.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!

LG Engel 7815
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juergengrisu

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Re: Durch neues Konto Disporückzahlung umgehen?
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2010, 10:10:31 »

Hi Engel7815

Wenn sie in das Insolvenzverfahren gehen dürfen sie keine Kredite mehr bedienen...
nur noch Miete Strom usw.. was halt zum Leben wichtig ist.
Man kann aber nur ein -P- Konto haben mehrere geht nicht.
sie müssen alle Schulden im Insolvenzverfahren angeben bloss keine vergessen  haben sie den Antrag schon eingereicht??
viel Glück wünscht juergengris
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Fallera

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Re: Durch neues Konto Disporückzahlung umgehen?
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2010, 10:24:57 »

wie jürgengrisu schon richtig anmerkte müssen sie ALLE vor Verfahrenseröffnung entstandenen Schulden angeben!

Generell empfiehlt sich die Eröffnung eines neuen Kontos bei bevorstehender Insolvenz! Ein P-Konto ist im laufenden Verfahren dann nicht mehr notwendig da der pfändbare teil Ihres Einkommens direkt vom AG and den TH gezahlt wird. Pfändungen sind im laufenden Verfahren nicht mehr zulässig!
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Engel7815

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Re: Durch neues Konto Disporückzahlung umgehen?
« Antwort #3 am: 11. Oktober 2010, 11:48:57 »

Das Insoverfahren ist noch nicht eröffnet, nur der Ordner mit den ganzen Gläubigern beim Rechtsanwalt der dann alle anschreibt wegen außergerichticher Einigung (die es ja sowieso nicht geben wird).

Das mit dem Kredit hätte ich jetzt total vergessen, da ich diesen ja die ganze Zeit bezahle. Also gibt es von der Bank dann keine Schwierigkeiten wenn ich einfach  die Bank wechsle und den Kredit nicht mehr bediene?

Und bei der neuen Bank (ich hab gehört die Sparkasse muß einen trotz negativer Schufa nehmen?) sag ich dann einfach ich möchte ein Konto auf Guthabenbasis? Wenn die nachfragen wegen der Schufaeinträge oder dem bestehenden P-Konto??
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Fallera

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Re: Durch neues Konto Disporückzahlung umgehen?
« Antwort #4 am: 11. Oktober 2010, 13:11:50 »

Das mit dem Kredit hätte ich jetzt total vergessen, da ich diesen ja die ganze Zeit bezahle. Also gibt es von der Bank dann keine Schwierigkeiten wenn ich einfach  die Bank wechsle und den Kredit nicht mehr bediene?
Naja solange das Verfahren nicht eröffnet ist, darf die Bank selbstverständlich Ihre Möglichkeiten ausschöpfen! Kontosperrung, Mahnung etc. evtl. Gehaltsabtretung falls dies im Kreditvertrag festgehalten wurde.

Und bei der neuen Bank (ich hab gehört die Sparkasse muß einen trotz negativer Schufa nehmen?) sag ich dann einfach ich möchte ein Konto auf Guthabenbasis? Wenn die nachfragen wegen der Schufaeinträge oder dem bestehenden P-Konto??
Bez. der Sparkasse kommt es darauf an in welchem Bundesland sie leben! Generell gibt es nicht in allen Bundesländern diese Verpflichtung. Sagen sie die Wahrheit! Die Banken sind alle vernetzt und tauschen Informationen aus! Außerdem bliebe eine evtl. Insolvenz eh nicht geheim!
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tomwr

Re: Durch neues Konto Disporückzahlung umgehen?
« Antwort #5 am: 12. Oktober 2010, 00:44:49 »

Das mit dem Kredit hätte ich jetzt total vergessen, da ich diesen ja die ganze Zeit bezahle. Also gibt es von der Bank dann keine Schwierigkeiten wenn ich einfach  die Bank wechsle und den Kredit nicht mehr bediene?

Es ist erst mal ungewöhnlich, dass eine Bank die Umstellung eines Girokontos auf ein Pfändungsschutzkonto vornimmt wenn offensichtlich noch Kredite auf den Kunden laufen. Wenn jemand ein Konto auf ein P-Konto umstellen läßt sollte die Bank zumindest alle zusammenhängenden Verträge im eigenen Interesse prüfen. Verweigern können sie das Führen eines P-Kontos zwar nicht aber in der Regel besteht der Verdacht, dass sich die Kreditwürdigkeit des Kunden zum Nachteil verändert hat und das berechtigt in aller Regel auch zur Kündigung der Kredite oder zumindest zur Bestellung von weiteren Sicherheiten.

In diesem Zusammenhang ist es später mit der Stellung des Insolvenzantrags wichtig a) den Kredit und alle weiteren Kredite oder nicht bezahlten Rechnungen als Forderungen bzw. als Gläubiger anzugeben und b) natürlich auch anzugeben was bereits an diese Gläubiger zur Sicherung der Ansprüche abgetreten wurde. Ich gehe mindestens davon aus, dass das Kreditinstitut eine vermutlich stillgelegte Gehaltsabtretung hat, möglicherweise auch weitere als Sicherheit abgetretene Lebensversicherungen oder ähnliches. Was die Bank damals als Sicherheit wollte wirst Du hoffentlich noch auf die Reihe kriegen oder zumindest noch einen Kreditvertrag irgendwo haben.

Die Angaben sind für den Insolvenzantrag wichtig, insbesondere wenn bereits an einen oder mehrere andere Gläubiger eine Gehaltsabtretung vereinbart wurde. Das gilt sofern man sich daran erinnern kann, wenn die Abtretung innerhalb der letzten 3 Jahre vereinbart wurde kann das Insolvenzgericht zumindest davon ausgehen. Zu spät dürfte es für die Angaben wohl kaum sein da die Stellung des Insolvenantrags meines Wissens bei einer Privatinsolvenz erst nach dem Scheitern eines Einigungsversuchs erfolgen kann.

Also die Bank kann das Konto und auch das P-Konto meines Wissens kündigen, wenn andere Kreditverträge der selben Bank nicht mehr bedient werden. Das Eingehen von Pfändungen an sich berechtigt seit 01.07.2010 bei einem entsprechenden Konto nicht mehr zur Kündigung, wohl aber das Nichteinhalten von anderen Kreditverträgen. In diesem Fall ist eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wohl nicht mehr zuzumuten.

Pfänden darf die Bank im Zweifel nur Beträge die über die Pfändungsgrenze gehen (siehe hier Pfändungstabelle in der Navigation links). Zu beachten ist, dass die nicht in Anspruch genommenen pfändungsfreien Beträge aufaddiert werden. Will heißen: wenn das P-Konto seit 01.07.2010 besteht und keine Auszahlung seit dem 01.07.2010 passiert ist, beträgt der Pfändungsfreibetrag auf dem Konto zum 01.10.2010 den 3-fachen Pfändungsfreibetrag eines Monats. Die Bank darf sich an einem bei sich selbst geführten P-Konto nicht einfach selbst bedienen sondern muss die gesetzlich geltenden Pfändungsfreibeträge auch für eigene Forderungen berücksichtigen.

Und bei der neuen Bank (ich hab gehört die Sparkasse muß einen trotz negativer Schufa nehmen?) sag ich dann einfach ich möchte ein Konto auf Guthabenbasis? Wenn die nachfragen wegen der Schufaeinträge oder dem bestehenden P-Konto??

Kommt drauf an ob schon irgendwas sehr Negatives in der SCHUFA steht. Z.B. eidesstattliche Versicherung oder Ähnliches. Solange hier nichts vorliegt kann man natürlich ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Ich würde nicht zwingend nach einem Guthaben Konto fragen. DB Aktiv Konto (deutsche Bank) klappte bei mir problemlos trotz bereits gestelltem Insolvenzantrag. Das dauert eine etliche Zeit bis die Banken da tatsächlich Einträge in der SCHUFA veranlaßt. Da wird ziemlich lange gemahnt (ungewöhnlich lange) und ich habe nach 12 Monaten immer noch ungekündigte Kreditverträge die von den Banken oder Kreditkartengesellschaften nicht wirklich gekündigt wurden und weiterlaufen obwohl sie definitiv nicht mehr bedient werden. Das mutet fast abenteuerlich an - ist aber scheinbar so in der Kreditwirtschaft.

Wenn dann das neue Konto eröffnet ist (was ich relativ schnell machen würde), bestehen 2 Optionen.
Kündigt die alte Bank das bestehende P-Konto kann man bei der neuen Bank einen Antrag auf Führung des neuen Kontos als P-Konto formlos stellen. Will man in die Offensive gehen, kann man natürlich auch das Konto bei der alten Bank selbst kündigen bzw. das Führen des Kontos als P-Konto beenden und danach das Konto bei der neuen Bank als P-Konto führen. Einen Antrag auf Führung es P-Kontos ist übrigens problemlos auch noch nach Eingang des ersten Pfändungs- und Überweisungbeschluss (so heißt die Kontopfändung amtlich) möglich. So besteht auch hier kein Risiko das neue Konto zu verlieren.
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