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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?  (Gelesen 6294 mal)

dischilli

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gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« am: 19. November 2012, 21:50:27 »

Hallo,

meine Frau und ich stehen kurz vor dem Insolvenzantrag, vertreten durch einen Rechtsanwalt.
Zur Zeit befinden wir uns noch in der Phase des Einigungsversuchs. Auf Anraten unseres Anwaltes haben wir alle Zahlungen eingestellt. Natürlich fliegen die Mahnungen jetzt nur so ins Haus. Unser Anwalt sagte hier, wir sollen diese Mahnungen ignorieren. Jetzt kam aber der gerichtliche Mahnbescheid eines Gläubigers. Ich hatte noch keine Zeit, um mit meinen Anwalt darüber zu reden. Ich weiß aber auch nicht, wie ich auf so einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren soll.

Kann mir da jemand helfen oder ein paar Tips geben?
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InsOmania

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #1 am: 20. November 2012, 07:51:16 »

Grunsätzlich sei gesagt, dass die Vollstreckung möglich ist, solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist.

Wenn Schuldner auf außergerichtliche Mahnschreiben nicht reagieren, ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen (gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage) zur Erlangung eines 'Vollstreckungstitels' möglich. Ein Vollstreckungstitel ist erforderlich, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.Sie könnten gegen den Mahnbescheid oder gegen Teile schriftlich Widerspruch einlegen. Der Vordruck für das Einlegen eines Widerspruchs müsste dem Mahnbescheid beiliegen. So könnten Sie Zeit gewinnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist beginnt ab der Zustellung des Mahnbescheids zu laufen. Ein später eingehender Widerspruch ist aber dennoch wirksam, wenn noch kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist.

Da jedoch das Verbraucherinsolvenzverfahren in Aussicht steht, gehe ich davon aus, dass pfändbares Vermögen ohnehin nicht vorhanden ist, so dass selbst eine Vollstreckung ins leere laufen würde. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, kann der Gläubiger dann sowieso nicht mehr in das Vermögen vollstrecken, es sei auf §§ 88,89 InsO verwiesen. Er wird dann seine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Zahlungen würde ich zunächst tatsächlich nicht leisten.



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Die_Anderen_waren_es

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #2 am: 20. November 2012, 17:07:11 »

Hallo,
der aussergerichtliche Einigungsversuch sollte nicht länger als 2-3 Wochen dauern!. Wenn jetzt ein Mahnbescheid eintrudelt kann man sich normalerweise entspannt zurück lehnen. Sie hätten 2 Wochen Zeit für einen Widerspruch, erst nach dieser Frist kann der GL einen Vollstreckungsbescheid erlassen...hier hätten sie auch nochmal 2 Wochen Zeit zu widersprechen.
Ich weiss nicht, wie zügig ihr Anwalt arbeitet und wie lange das örtliche Gericht für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens braucht. Zur Sicherheit würde ich ohne weitere Angaben einen Widerspruch einlegen. Achtung: Sie brauchen zwar ersteinmal keine Begründung angeben, sollten sich aber schonmal zur Sicherheit Gründe ausdenken...hier klappt am besten, dass sie Zweifel an der Richtigkeit der Zinsberechnung haben. Man könnte ihnen vorwerfen, dass Sie Kosten ohne Rechtfertigung verursachen ( Es gibt da irgend eine Bestimmung...aber das können hier die §§-Profis erläutern).
Ansonsten entspannen und alles ist gut.
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dischilli

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #3 am: 21. November 2012, 01:01:13 »

Ja, mein Anwalt hat den Gläubigern bis 12.12.2012 Zeit gegeben, um zu antworten. Hatte vor einer Woche ca. ein Gespräch mit ihm. Da sagte er mir, das er Mitte nächsten Monat den Antrag stellen will.
Hab ihm auch 'ne Mail wegen der Mahnung geschickt, aber bisher ohne Antwort.

Naja, bin jetzt erstmal beruhigt. Mal sehen, wie es weiter geht.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #4 am: 21. November 2012, 19:13:42 »

Ihr Anwalt braucht eigentlich nicht länger warten und kann den Antrag einreichen. Durch den Mahnbescheid während des Einigungsversuches ist dieser als gescheitert zu betrachten.
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Insokalle

Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #5 am: 21. November 2012, 19:55:57 »

Ihr Anwalt braucht eigentlich nicht länger warten und kann den Antrag einreichen. Durch den Mahnbescheid während des Einigungsversuches ist dieser als gescheitert zu betrachten.

eher nicht
ein MB ist keine ZV
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dischilli

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #6 am: 26. November 2012, 22:15:50 »

Mein Anwalt hat mir gereten, dem Mahnbescheid zu widersprechen.
Es würde dann zwar ein Gerichtsverfahren eröffnet, aber wir hätten Zeit gewonnen, bis zur Atragsstellung der Insolvenz.

Ist das legitim?
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InsOmania

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #7 am: 27. November 2012, 07:49:18 »

das ist genau das, was Ihnen in dem ersten Beitrag meinerseits gesagt wurde :-)
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Die_Anderen_waren_es

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #8 am: 27. November 2012, 14:19:32 »

@ Insokalle: Die Erwirkung eines Mahnbescheides bedeutet, das die Maßnahmen zur Eintreibung der Forderung NICHT eingestellt wurden, was wiederum im Einigungsversuch dazu führt, das dieser als gescheitert zu betrachten ist!

Nochmals der Hinweis zum Widerspruch: Ersteinmal ohne Begründung. Im Falle des Falls, die Begründung "Zinsen falsch berechnet" nachschieben. Ein Widerspruch obwohl man weiß, dass die Angaben im Bescheid richtig sind, verursachen Kosten die beglichen werden wollen; Bei der Begründung "falsche Zinsen" ist jedoch davon auszugehen, das der Schuldner hier nicht die Kenntnis hat, diese selbst zu überprüfen. Frag deinen Anwalt und er wird dir dies bestätigen.

Ich hab mir damals den Spaß gemacht und einen Gläubiger nach Mahnbescheid nochmals auf das freudige Ereignis der bevorstehenden Insolvenzeröffnung hingewiesen und den sportlichen Anreiz gegeben: Schauen wir mal wer schneller ist! Wetten die Kosten bleiben bei Ihnen hängen...und wenn nicht, bei mir auch nicht...dafür ist halt die Insolvenz zuständig und bei sorgfältiger Anmeldung bekommen Sie vielleicht etwas zurück!!!!

Der Gläubiger fühlte sich danach irgendwie verarscht, hats aber nicht anders verdient!
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InsOmania

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #9 am: 27. November 2012, 14:29:16 »

ob Kosten entstehen oder nicht, kann dahingestellt bleiben, da diese ebenfalls nur noch zur Tabelle angemeldet werden könnten.
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InsOmania

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Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #10 am: 27. November 2012, 14:32:34 »

"@ Insokalle: Die Erwirkung eines Mahnbescheides bedeutet, das die Maßnahmen zur Eintreibung der Forderung NICHT eingestellt wurden, was wiederum im Einigungsversuch dazu führt, das dieser als gescheitert zu betrachten ist!"

Das ist sachlich einfach nur falsch!  :fuchsteufelswild:


als gescheitert gilt der Plan, soweit die Verhandlungen bereits aufgenommen wurden nur dann, wenn ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt (§ 305a Insolvenzordnung). Allein der Mahnbescheid reicht nicht aus! Insokalle hat vollkommen Recht.
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tomwr

Re: gerichtlicher Mahnbescheid - Was nun?
« Antwort #11 am: 29. November 2012, 20:16:13 »

Nochmals der Hinweis zum Widerspruch: Ersteinmal ohne Begründung. Im Falle des Falls, die Begründung "Zinsen falsch berechnet" nachschieben. Ein Widerspruch obwohl man weiß, dass die Angaben im Bescheid richtig sind, verursachen Kosten die beglichen werden wollen; Bei der Begründung "falsche Zinsen" ist jedoch davon auszugehen, das der Schuldner hier nicht die Kenntnis hat, diese selbst zu überprüfen. Frag deinen Anwalt und er wird dir dies bestätigen.

Was soll die Begründung "Zinsen falsch berechnet" bringen ? Aus Sicht der Kosten bringt das gar nichts. Und dann hätte man auch nur den Zinsen oder Kosten widersprechen können, das ist nur ein Kreuz auf der Antwort des Mahnbescheids anstelle der Forderung an und für sich. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, dürfte der Widerspruch gegen den gesamten Mahnbescheid im Widerspruch zu der Behauptung stehen, es ginge nur um die Zinsen. Und die Kostenfrage geht dann sicherlich gegen den Schuldner, wenn der (Haupt)Anspruch begründet ist.

Auf der anderen Seite ist nur der Widerspruch gegen die Zinsen im Ergebnis nicht besonders hilfreich.

Im Übrigen muss man einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht begründen. Auch nicht gegenüber dem Gericht. Im Zweifel kassiert man halt ein Versäumnisurteil und läßt die Sache laufen. Passiert so wahrscheinlich 1000 mal am Tag in Deutschland.

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