Zwischenzeitlich bin ich allerdings an dem Punkt angelangt, mich außergerichtlich einigen zu wollen, weil ich mich damit viel besser stelle. Würde ich jetzt Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, produziere ich weitere Kosten - zumal die Forderung ansich auch von mir akzeptiert wird, ich kann meine Schulden ja jetzt nicht einfach abstreiten. Bin ich nicht - auch zunächst im außengerichtlichen Wege - dazu verpflichtet alles zu tun, damit mein Schuldenberg nicht noch größer wird ? [/i]
Ich kenne Ihre Gläubiger nicht und kann daher auch nicht einschätzen, ob ein außergerichtlicher Vergleich klappen wird.
Wenn jetzt bereits ein Gläubiger, obwohl er weiß, dass ein Vergleich angestrebt wird, seine Forderung mit einem Titel absichert, dann meiner Meinung nach bestimmt nicht, weil er auf das Vergleichsangebot eingehen will.
Und wenn nur ein Gläubiger nicht zustimmt (keine Antwort auf den Vergleich bedeutet Ablehnung), ist der außergerichtliche Plan gescheitert. Dann bleibt nur die Insolvenz.
Wenn dann der Titel vorhanden ist, kann der Gläubiger schon mal vollstrecken bis das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Davon haben Sie keinen Vorteil.
Es geht nicht um das Abstreiten von Schulden, sondern um die Taktik, die Sie verfolgen.
Weitere Kosten durch den Widerspruch gegen den Mahnbescheid entstehen zunächst nicht, die Kosten für den Antrag des MB sind bereits angefallen. Weitere Kosten entstehen erst, wenn der Gläubiger weitere gerichtliche Schritte gehen will.
Fragen Sie Ihren Anwalt rechtzeitig, wie er den MB sieht, vielleicht bewertet er das bereits als Ablehnung des Vergleichs, dann müssen Sie Ihre Taktik eventuell neu ausrichten.
So oder so wünsche ich dabei viel Fortune.