ZKA = Zentraler Kreditausschuß
Die angehörigen Mitglieder:
· Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Bonn,
· Bundesverband Deutscher Banken e.V., Berlin,
· Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin,
· Deutscher Sparkassen und Giroverband e.V., Berlin-Bonn,
· Verband Deutscher Hypothekenbanken e.V., Berlin
Haben 1995 die Selbstverpflichtung zum Girokonto für jedermann aufgenommen. Die folgenden Inhalt hat:
\"Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerunsgruppen führen, halten für jede/n Bürgerin/Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit. Der
Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Barein- und auszahlungen und zur Teilnahme am Überweisungsverkehr. Überziehungen braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen. Jedem Institut ist es freigestellt, darüber hinausgehende Bankdienstleistungen anzubieten.
Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Eintragungen bei der Schufa, die auf
schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern.
Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen.
Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn
· der Kunde die Leistungen des Kreditinstituts mißbraucht, insbesondere für
gesetzwidrige Transaktionen, z.B. Betrug, Geldwäsche u.ä.;
· der Kunde Falschangaben macht oder Kunden und Mitarbeiter grob belästigt oder
gefährdet;
· die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr
nicht gegeben ist, weil z.B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger
blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird;
· nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung
vereinbarten üblichen Entgelte erhält;
· der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.\"[addsig]