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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: GmbH Insolvent ggf. Privat Insolvent... gute Ratschläge benötigt  (Gelesen 3537 mal)

koringa1st

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Die Situation: Bin GF und Gesellschafter in GmbH& CO KG, Größe 12 Mitarbeiter. Das Unternehmen hatte 2007 einen Ausfall von 200tEUR (also bitte hier keinen schlauen Tipps in Bezug auf Unternehmensführung usw.) Ansonsten durchaus erfolgreich und mit ausreichenden Gewinnen und festen Stammkunden mit befriedigender Zahlungsmoral und sehr vollen Auftragsbüchern. Dieser Verlust konnte leider nie vollkommen ausgeglichen werden und Verhandlungen mit Banken über die Jahre sind nun letztendlich gescheitert . Also nun den Deckel drauf und Insolvenzantrag (3Wochen Frist).
Eckdaten: Rückstände Lieferanten ca. 40tEur, Sozialvers. ca. 14tEUR, Lohnsteuer keine, Umsatzst. ca. 32tEUR, Gesellschafterdarlehn ca. 140tEUR, Darlehnvertrag GmbH mit GmbH und Co KG über die Haftungseinlage 25tEUR, KK Linie 80tEUR Auslastung 90% mit privater Bürgschaft. Privat ansonsten keine Schulden aber auch keinerlei Vermögen. Das hat leider nur meine Frau.

Hier die Fragen:
Ich habe noch zusätzlich ein Einzelunternehmen (Gründung2006) worüber der weitere Geschäftsbetrieb in verkleinerter Form weiterhin vorerst erfolgen soll. Ein Gewerbeverbot sollte nicht erfolgen. Später wird aus dem Einzelunternehmen eine neue GmbH.

Wie läuft das Prozedere der IV ab auch zeitlich?
Wie verhalten sich die Banken? Kündigung der KK Linie? Wann? Wann greifen sie auf den Bürgen zu und in welcher Form? Sind Pfändungen im Einzelunternehmen durch die Banken zu erwarten und in welchem Zeitfenster? Wie kann man das Einzelunternehmen  und vor allem die Geschäftskonten schützen? Wann und wie greift der IV Verwalter auf den GF zu? Kann der IV Verwalter direkt auf Privatkonten des GF zugreifen?
Kann das Finanzamt und Sozialvers. direkt auf das Privatvermögen des GF oder der Einzelunternehmung zugreifen? (Zeitfenster wann???)   

Fragen Privater Bereich:
Wenn eine Private IV unumgänglich wann sollte diese gestellt werden ? Sofort oder erst nach Abschluss der GmbH Insolvenz?
Eine Verhandlung mit den Gläubigern ist besser vor Stellung des IV Antrags oder im IV Verfahren?
(Wann hat man den besseren Verhandlungsstandpunkt? Ich will wenn Privat IV diese nach spätestens zwei Jahren beenden)
Ein Konto was über Eheleute läuft ist das geschützt vor Pfändungen? (Meine Frau hat nichts mit der GmbH und Bürgschaften zu tun)
Wenn privat IV, wird der gleiche IV Verwalter eingesetzt wie bei der GmbH?
Was passiert mit der privaten Altersvorsorge (nicht abgetreten)? Ist es Strafbar wenn man diese vor Stellung des IV Antrags noch kündigt? Man muß ja schließlich was zum Leben haben.
Stellt man den Antrag ..Einzelfirma aus der Masse nehmen §35… beim IV der GmbH oder erst beim IV der Privatinsolvenz?

Besten Dank im voraus für eure Hilfe.
Gerne erwarte ich auch noch sonstige Tipps und Ratschläge


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tomwr

Re: GmbH Insolvent ggf. Privat Insolvent... gute Ratschläge benötigt
« Antwort #1 am: 07. März 2011, 14:14:57 »

Ziemlich viele Fragen und eine komplexe Situation. Da macht meiner Meinung nach eine intensive Beratung Sinn.
Aber ein paar Hinweise dennoch:

Zitat
Sozialvers. ca. 14tEUR,
Die würde ich irgendwie wenn es geht noch bezahlen von den Firmenkonten. Da ist man als GF ziemlich schnell in der Haftung und der strafrechtlichen Schiene des §266a StGB (Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Der Rest ist eigentlich egal. Lohnforderungen sind keine mehr offen ? Es ist im Zweifel besser die Sozialabgaben zu zahlen als die Löhne (so gemein sich das jetzt auch ggü. den Mitarbeitern anhört, diese haben ggf. Anspruch auf Insolvenzgeld finanziert durch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft).

Zitat
Privat ansonsten keine Schulden aber auch keinerlei Vermögen.
Na das reicht ja auch. Man ist sicher auch am Gesellschafterdarlehen von EUR 140.000 und ggf. an der privaten Bürgschaft für die Kreditlinie von 72.000 EUR beteiligt. Denke ich jetzt mal so.

Nach Insolvenzantrag wird mit ziemlicher Sicherheit flugs ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der wird dann 1 bis 2 Tage später auf der Matte stehen und die Geschäfte leiten, zumindest kontrollieren und alles absegnen bzw. ggf. Zustimmung zu Rechtshandlungen verweigern.

Die Banken werden die Kreditlinie spätestens nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags sofort kündigen und fällig stellen. Und natürlich wenden die sich dann unverzüglich an die Bürgen. Pfänden (im Unternehmen) werden sie nach Insolvenzantrag nicht mehr und nach Eröffnung dürfen sie auch nicht mehr. Der Zugriff auf das Einzelunternehmen erfolgt über Pfändungen beim Inhaber aufgrund der bestehenden Bürgschaften. Sind die Konten der Einzelfirma wenigstens bei einer anderen Bank ?

Problematisch kann hier auch das Herauslösen von werthaltigen Geschäftsfeldern der GmbH & Co. KG sein.
Das wird der IV gar nicht gerne sehen, wenn man ertragreiche Sachen rauslöst und die Verbindlichkeiten bei der alten Firma läßt. Der Zugriff auf Privatkonten des GF (in diesem Sinne wahrscheinlich aus seiner Eigenschaft auch als Gesellschafter) erfolgt durch Pfändungsmassnahmen.

Ich würde ggf. eine Privatinsolvenz unmittelbar nach der Eröffnung des Verfahrens für die GmbH & Co. KG einleiten wenn man weiß was für Forderungen auf einen zukommen die vermutlich nicht zu stemmen sind. Eine nachträgliche Einigung mit den Gläubigern und dadurch eine vorzeitig Einstellung des Verfahrens ist möglich, macht aber sicher nur für die Privatinsolvenz Sinn. Das (Haupt)Unternehmen wird ja in aller Regel liquidiert wenn es nicht fortgeführt wird. Bereitschaft dazu wird sicher erst mit Stellung des privaten Insolvenzantrags vorhanden sein bei den Gläubigern. Eine reine Ankündigung löst m.E. eher Pfändungsmassnahmen als eine Verhandlungsbereitschaft aus.

Ich würde betreffend der privaten Altersvorsorge mit einem fachlich kompetenten Berater bei der Versicherung sprechen. Auszahlung ist schlecht, da das Geld aber auch die Ansprüche aus der nicht gekündigten Versicherung möglicherweise gepfändet werden können bzw. im Falle der privaten Insolvenz zur Insolvenzmasse werden. Daraus einen Unterhalt für die nächsten 2 Jahre zu  machen dürfte m.E. extrem schwierig werden. Außerdem sollte man das Geld vielleicht auch eher für die Altersvorsorge belassen. Ich würde mit der Versicherung sprechen, ob man die Versicherung nicht in eine mit Pfändungsschutz nach §851c umwandeln kann. Und auf Insolvenzfestigkeit achten, ggf. den privaten Insolvenzantrag doch entsprechend später stellen.

Soviel nur in Kürze, ich würde dringend empfehlen fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen da es einfach doch größere Dimensionen hat.
« Letzte Änderung: 07. März 2011, 14:19:32 von tomwr »
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