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Autor Thema: Gütertrennung bei Insolvenz  (Gelesen 9666 mal)

smartkitten

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Gütertrennung bei Insolvenz
« am: 20. Juni 2011, 14:56:57 »

Hallo...
ich bin neu hier und es hat mich einige Überwindung gekostet mich hier anzumelden...
Ich habe eine Frage zu einer eventuell anstehenden Insolvenz meines Mannes...
Also:
Mein Mann hat eine e.K.
Unser Haus und so gut wie alle privaten "Wertgegenstände" habe ich alleine vor unserer Ehe gekauft.
Jetzt ist nur die Frage, ob im Falle einer Insolvenz mein Mann auch den angegebenen Betrag der in der Pfändungsgrenze liegt verdienen darf, oder ob mein Gehalt mit zu dieser Grenze gerechnet wird.?!?
Ob also wegen der Pfändungsgrenze die Gütertrennung nötig ist...
Könnt Ihr mir hier bitte weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal!


 
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Der_Alte

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #1 am: 20. Juni 2011, 16:06:45 »

Hallo und herzlich willkommen.

Es geht Ihnen wie vielen anderen in der Anfangsphase auch, aber es tut gut, festzustellen, dass man mit solchen Problemen nicht alleine steht.

Die Insolvenz ist eine ganz persönliche Sache, denn jeder haftet nur für die Schulden, die er oder sie gemacht hat. Die Schulden Ihres Mannes sind also seine, für die Sie grundsätzlich erst einmal nicht haften. Die Ausnahme bilden solche Schulden, für die Sie ebenfalls unterschrieben haben, z.B. als Mitdarlehensnehmer. Aus diesem Grunde ist eine Gütertrennung nicht erforderlich.

Soweit es ausschließlich Schulden Ihres Mannes sind, was ich aktuell annehme, ist Ihr persönliches Vermögen, also Haus und Wertgegenstände, geschützt und kann nicht zur Insolvenzmasse verwertet werden.

Die Pfändungsfreigrenzen sind auch auf die Person bezogen. Ihrem Mann wird, je nach Einkommen und unterhaltsberechtigten Personen, der aus der Tabelle ablesbare Teil des Einkommens als unpfändbar belassen; also bei einem Nettoeinkommen von 3000 € mit zwei unterhaltsberechtigten Personen (Ehefrau und ein Kind als Beispiel angenommen) wären das 2452,74 €, die unpfändbar wären.
Als unterhaltsberechtigt gelten diejenigen Personen, die eine gesetzliche Unterhaltsberechtigung gegenüber dem Schuldner haben, in erster Linie sind das die Ehefrau und die minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder insoweit, als sie noch wirtschaftlich von den Eltern abhängig sind, z.B. Schüler und Studenten.
Der Insolvenzverwalter kann im Verfahren bei Gericht beantragen, dass einzelne Unterhaltsberechtigte nicht mehr zu berücksichtigen sind, weil sie über hinreichendes eigenes Einkommen verfügen. Das ist häufig der Fall, wenn die Ehefrau über eigenes Einkommen verfügt. Bis zu dieser Feststellung ist aber von einer Unterhaltsberechtigung auszugehen.


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makro

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #2 am: 20. Juni 2011, 17:00:50 »

Gütertrennung ist für "nach der Ehe!"

Wichtig aber bei Zusammenveranlagung und der jährlichen Steuererklärung die Aufteilung beantragen!
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smartkitten

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #3 am: 20. Juni 2011, 17:19:19 »

Danke Euch für die Antworten - jetzt bin ich schon mal ein bisschen ruhiger...wir werden weiter strampeln - vielleicht ist ja alles noch abzuwenden...mal schauen...würde unseren laden gerne weiter betreiben...
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HannaMaria

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #4 am: 30. September 2011, 15:17:59 »

Hallo Zusammen,

also verstehe ich das jetzt richtig, dass der Partner nicht mit angerechnet wird? und somit keine Gütertrennung gemacht werden muss. Gibt es da irgendwelche Grenzen. Habe hier was gelesen, bin mir aber nicht sicher.

Grüße

Hanna Maria. :-)
« Letzte Änderung: 13. November 2011, 21:54:18 von HannaMaria »
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Der_Alte

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #5 am: 30. September 2011, 15:33:32 »

Jeder ist nur für seine eigenen Schulden haftbar. Der Ehepartner könte auch Milliardär sein, es würde nichts angerechnet (Ausnahme Verfahrenskosten)
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HannaMaria

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #6 am: 30. September 2011, 15:41:19 »

Also verstehe ich das jetzt richtig, theoretisch kann der eine Partner hoch verschuldet sein und der andere Millionenschwer. Und der Partner muss trotzdem die Schulden des anderen nicht bezahlen?
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Der_Alte

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #7 am: 30. September 2011, 15:48:48 »

Ja, so ungerecht ist Deutschland!  :whistle:
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HannaMaria

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #8 am: 30. September 2011, 15:55:49 »

krass.  Ein Hoch auf die deutsche Gesetzgebung. :-D

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paps

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #9 am: 30. September 2011, 17:27:27 »

Aus meiner Sicht ist das nicht ungerecht.
Denn dieser Fall dürfte bei den tatsächlichen Insolvenzen in D einen Bruchteil eines % ausmachen.
Das reale Leben ist anders.

Also ist diese Regelung für 99,99% eben doch gerecht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Der_Alte

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #10 am: 30. September 2011, 17:41:26 »

Sorry paps, das war ironisch gemeint. Ich schreibs nächstes Mal dazu.  :hi:
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paps

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Re: Gütertrennung bei Insolvenz
« Antwort #11 am: 30. September 2011, 17:50:15 »

Ich hatte das auch so gelesen, wollte es aber nicht unkommentiert stehen lassen, da die meisten Partner  zum Glück nicht im > sechstelligen Bereich denken müssen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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