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Autor Thema: Haftbefehl für EV erhalten, was nun?  (Gelesen 5191 mal)

dreaminthedark

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Haftbefehl für EV erhalten, was nun?
« am: 14. Mai 2010, 14:30:04 »

Hallo, über Ratsschläge oder Hilfe zu meiner jetzigen Situation wäre ich sehr dankbar:

Ich bin seit 5 Jahren selbstständig und immer mehr in die Verschuldung geraten, Geamtverschuldung ca. 250 000 Euro, davon aber 200 000 für Immobilien die zangsversteigert werden, 50 000 Konsumkredite.  Es liegen bereits Haftbefehle zur Erzwingung der EV vor.

Aufgrund meiner Lebensgefährtin habe ich noch keine EV abgegeben, sie hat eine Immobilie gekauft in der Sie wohnt, dort stehe ich mit in den Kreditverträgen als Bürge.  Wenn ich die EV abgebe muss ich diese Bürgschaft angeben, das könnte zur Folge haben das die Bank die Kredite und meine Lebensgefährtin kündigt (sie arbeitet bei der Bank). Deshalb habe ich Angst die Ev abzugeben, damit ich nicht noch Ihr Haus (sie zahlt seit Jahren die Beträge alleine, allerdings bekommt sie alleine die finanzierung nicht) und ihren Job in Gefahr bringe.

Wer weiß dazu etwas genaueres?? (EV, Kündigung Kreditverträge Lebensgefährtin)?

Darf ich weiter selbstständig arbeiten wenn ich die EV abgebe und/oder Insolvenz anmelde??

Von meinen psychischen Problemen und Antriebslosigkeit will ich gar nicht sprechen, ich bin in einer sehr verzweifelte Situation, meine Bankkonten wurden bereits gekündigt, ich habe keine Krankenkassenversicherung mehr usw. 
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Feuerwald

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Re: Haftbefehl für EV erhalten, was nun?
« Antwort #1 am: 14. Mai 2010, 15:36:47 »


Wenn ich die EV abgebe muss ich diese Bürgschaft angeben,

-> wo müssen Sie die Bürgschaft in der EV angeben? Unter "Vermögen"? Wohl eher nicht.  Durch den HB sind Sie eh schon 100% bonitätsgeschädigt.


 Darf ich weiter selbstständig arbeiten wenn ich die EV abgebe

-> ja, wenn nicht berufsständisch oder bzgl. sonst. Zulassungen ein Verbot droht, ist das möglich.

und/oder Insolvenz anmelde??

-> wie oben.
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dreaminthedark

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Re: Haftbefehl für EV erhalten, was nun?
« Antwort #2 am: 14. Mai 2010, 16:14:03 »

Entschuldigung, ich habe nicht nur gebürgt, ich stehe auch als Kreditnehmer im Kreditvertrag und den muss ich doch angeben, oder??
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Feuerwald

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Re: Haftbefehl für EV erhalten, was nun?
« Antwort #3 am: 14. Mai 2010, 16:39:55 »

- bei der EV nicht. Da ein Darlehen kein Vermögenswert ist. Solange Sie nicht im Grundbuch. also kein Eigentum am Haus haben, stehen, ist nichts anzugeben.

Anders im Fall eines Insolvenzantrags. Dann müsste das Darlehen allerdings angegeben werden und die Bank würde als Gläubiger angeschrieben.



 

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dreaminthedark

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Re: Haftbefehl für EV erhalten, was nun?
« Antwort #4 am: 15. Mai 2010, 08:54:35 »

Vielen Dank für die Information!! Wenn ich das nur eher gewußt hätte!  Also werde ich die EV abgeben und den Kredit nicht angeben, ich stehe nicht im Grundbuch! Alle Raten dieser Verpflichtung sind seit 6 Jahren immer pünktlich und zuverlässig bezahlt (von meiner Lebensgefährtin, ist Ihr Haus.

Ich arbeite wie verrückt (bin selbstständig) und denke das es mir möglich sein wird, Ratenzahlungen oder Vergleiche anzubieten, allerdings erst in 3 oder 4 Monaten.

Das meine Bonität nach dem HB nicht zu retten ist, war mir klar. Aber ich denke durch viel Arbeit und Fleiß müßte mir eine Schuldentilgung möglich sein.

Wenn ich die EV abgegeben habe, bin ich verpflichtet auch einen Insolvenzantrag zu stellen? 
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paps

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Re: Haftbefehl für EV erhalten, was nun?
« Antwort #5 am: 16. Mai 2010, 19:04:30 »

Wenn ich die EV abgegeben habe, bin ich verpflichtet auch einen Insolvenzantrag zu stellen? 
nein
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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