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Autor Thema: Inso steht bevor und PKV-Beiträge im Rückstand?  (Gelesen 9180 mal)

Borussenpower

Inso steht bevor und PKV-Beiträge im Rückstand?
« am: 26. August 2011, 20:46:49 »

Hallo,

hier mal ein schmerzlicher Tipp, denn trotz der vielen Berater (Schuldenberater, Insolvenzberater und Spezialanwalt) hatte mich niemand auf dieses Dilemma hingewiesen:

Ruht die Versicherung wegen Beitragsrückständen und geht es in die Insolvenz, ist man in der Zwickmühle, denn man darf - um die RSB nicht zu gefährden - die rückständigen Beiträge nicht anders behandeln, als die anderen Schulden.

Ich nahm aber die laufenden Zahlungen wieder auf. Glaubte, dass die Forderung von der PKV angemeldet wird und dann ist gut. Ist aber nicht!

Trotz nun regelmäßiger Zahlungen bleibt die Versicherung in einem ruhenden Zustand. Das bedeutet, dass ich für z. B. für Brille und Zahnersatz keine Erstattungen erwarten kann. Und zwar bis zur Erteilung der RSB!!!

Zahlen muss ich aber den vollen Beitrag.

Das ist eine klaren Schlechterstellung gegenüber der GKV.

ERGO: lieber neue Löcher reißen und die rückständigen Beiträge bezahlen und dann die Inso eröffnen.
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paps

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Re: Inso steht bevor und PKV-Beiträge im Rückstand?
« Antwort #1 am: 27. August 2011, 11:17:20 »

Hallo,


Das ist eine klaren Schlechterstellung gegenüber der GKV.


Das hat nichts mit der PKV zu tun.
Auch die GKV ist von der Leistung befreit, bis die rückständigen Beiträge ausgeglichen sind.

ZUm anderen können Sie aus dem Unpfändbaren die rückständigen Beiträge ausgleichen (Zwangslage).
Das ist inzwischen geklärt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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tomwr

Re: Inso steht bevor und PKV-Beiträge im Rückstand?
« Antwort #2 am: 27. August 2011, 15:01:46 »

Muss man sich halt darüber im Klaren sein, dass die Krankenversicherung neben dem Vermieter einer der wichtigsten Vertragspartner des Schuldners ist. Und wenn man vertraglich gebunden ist und das nicht ändern will oder ändern kann, dann muss man diese Vertragspartner auch vollständig bedienen. Sonst hat man nachher gewaltige Probleme.

Versicherungsschutz im Krankheitsfall und ein Dach über dem Kopf sind wohl die wichtigsten Dinge im Leben.
Durch eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung, die vom Schuldner eingehalten wird, endet das Ruhen der Versicherung zum Glück.

Es gibt übrigens noch eine Ausnahme, das Ruhen der Versicherung endet auch, wenn man Leistungsbedürftig ist nach dem SGB II (ALG II) oder SGB XII (Sozialhilfe). Ob der Zustand "Ruhen" nach eine Phase der Bedürftigkeit wieder auflebt, vermag ich nicht zu sagen, §16 Abs.3a SGB V ist da nicht so klar formuliert. Genauso unklar ist an der Stelle, ob das Ruhen aufhört wenn die Forderung der RSB unterliegt.

Zumindest ist mir da heute nicht so nach Suchen.  :whistle:

Zitat
§ 16 Ruhen des Anspruchs
...
(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden.
...
« Letzte Änderung: 27. August 2011, 15:04:17 von tomwr »
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Insoman

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Re: Inso steht bevor und PKV-Beiträge im Rückstand?
« Antwort #3 am: 27. August 2011, 17:19:23 »

Zitat
ZUm anderen können Sie aus dem Unpfändbaren die rückständigen Beiträge ausgleichen (Zwangslage).

Paps hat Recht...

das zugrunde liegende Urteil (BGH - IX ZR 93/09) bestätigt, dass die Einzelbefriedigung eines Insolvenzgläubigers aus dem unpfändbaren Einkommen, zumindest vor Aufhebung des Verfahrens, in bestimmten Fällen möglich ist..

..und wenn die Zahlung aus dem insolvenz-freien Vermögen zumutbar ist.

Insofen ist auch Ratenzahlung denkbar.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

ThoFa

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Re: Inso steht bevor und PKV-Beiträge im Rückstand?
« Antwort #4 am: 28. November 2012, 23:14:45 »

Hallo,

ich ziehe das Thema mal hoch. Gibt´s da inzwischen irgendwelche bekannte Rechtssprechung?
Wie ich in den weiten des Internets gelesen habe, behandelt die Barmer Insolvente wie Ratenzahler,
heisst die KV ist nicht mehr Ruhend gestellt und der Insolvente muss auch keine Zahlungen auf die
Altschulden mehr leisten.

MfG

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Borussenpower

Re: Inso steht bevor und PKV-Beiträge im Rückstand?
« Antwort #5 am: 28. November 2012, 23:37:48 »

Hier ist die Rechtslage m. E. schon erschöpfend dargestellt. Ich hatte es mit zwei PKVs zu tun und jede hatte sich anders verhalten, bevor diese den Ruhezustand aufhoben. Bei beiden habe ich mit der Feststellung der Insolvenz jeden Monat den laufenden Beitrag überwiesen und abgewartet. Eine PKV hatte nach rund neun Monaten ohne Verhandlung mit mir die Versicherung voll aufleben lassen und die Restbeträge einfach ausgebucht, die andere musste ich "bewegen" und hatte letztlich einen Kompromiss eingehen müssen. Dort hatte man mich rund 1,5 Jahre zappeln lassen.

Im äussersten Fall hätte ich aus dem gepfändeten Betrag auch eine Ratenzahlung anbieten können, das hatte ich mit meinem IV so abgesprochen, ist hier auch geschildert worden.

Resumee: hier ist das Verhalten der KV sicher ein Überraschungsei. Dabei muss man ja auch mal hervorheben, dass ein Grossteil der Leistungen gewährleistet ist und in der PKV ein Aufrechnungsverbot (AGB) mit rückständigen Beiträgen gibt.
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