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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz bei Einzelunternehmen?  (Gelesen 11812 mal)

Eckardt

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Insolvenz bei Einzelunternehmen?
« am: 19. Juni 2006, 14:26:28 »

Hallo,

folgendes Problem, ich führe ein Einzelunternehmen und bin so gut wie Pleite. Kann ich eine private Insolvenz beantragen? Und was heist das dann für mich?
Werden Mietverträge die ich zwecks meiner Selbständigkeit für den Laden abgeschlossen habe hinfällig? Ich habe auch noch einen Franschise Vertrag. Was ist mit diesem, wird der auch aufgelöst?

MFG
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insol13jahre

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Re: Insolvenz bei Einzelunternehmen?
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2009, 09:35:02 »

Ob privat oder Regelinsolvens entscheidet zur not das Gericht , einfach Antrag auf Insolvensverfahren stellen.
Dann bestellt das Gericht einen vorläufigen Verwalter, der enscheidet was weitergeht , wenn das Geschäft lebensfähig ist , geht erhalt vor Zerschlagung.
Wenn du den Laden zumachen willst , wird der Verwalter dich auffordern alles zu Kündigen, der Vermieter wird zwar maulen, aberwas soll er machen.
Er bekommt eh nur seinen Anteil aus dem Verfahren, da kann er die Gesamte Vertragslaufzeit als Forderung angeben.
Solltest du das Verfahren beantragen, sieh zu das du deine Ausgaben im Privaten runterfährst, wie Handy unnötige Versicherungen und Sromlieferanten sowie
Telefon und Internetanbieter. In der Summe macht sich das bemerkbar.


viel Glück
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lucca_m

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Re: Insolvenz bei Einzelunternehmen?
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2009, 09:53:13 »

auch das ist ein uralt beitrag und mitihren ausführungen kann ich mich nicht ganz anfreunden.

Es gibt kriterien welceh Verfahren anzumelden sind. Meldet man das falsche an, wird es nicht bearbeitet und man darf von vorne anfangen. Das Gericht entscheidet nicht welches Verfarhenanzuwenden ist, schon gar nicht in der Not.

In der Not ist derjenie, der mal eben einfach ein "Antrag auf Insolvenzverfahren" stellt. Das sieht man allein schon an den 1.000 Fragen, die hier wöchentlich gestellt werden.

Ein vorläufiger Verwalter hat nichts zu entscheiden. Ob ein Gewerbe fortgeführt wird entscheidet der Gewerbetreibende selbst. Die Freigabe erfolgt durch den Insolvnezverwalter (nicht den vorläufigen) aufgrund der Entscheidung der Gläubigerversammlung.

Die Behandlung privater Ausgaben hat direkt mit dem Verfahren nichts zu tun. Diese ist einzig und allein dem verfügbaren Einkommen anzupassen.
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