"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Insolvenz und Familie gründen viele Fragen.  (Gelesen 2518 mal)

Thecrow29

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Insolvenz und Familie gründen viele Fragen.
« am: 02. Februar 2008, 21:42:17 »


Hallo allerseits,

Ich plage mich nun schon seid geraumer Zeit ob ich mit meinen Schulden die ich in meiner Selbstständigkeit angehäuft habe,
Heiraten und eine Familie gründen sollte.
Meine hauptsächlichen bedenken bestehen darin, wenn ich nun die Insolvenz durchziehe nach welchen Hauptgesichtspunkten gehe ich in der Pfändungstabelle aus?
Zählt der Ehepartner/in auch zu den unterhaltspflichtigen Personen?
Kann das Kindergeld oder Erziehungsgeld Gepfändet werden?
Muss meine zukünftige Lebenspartner/in für Schulden aufkommen?
Ich währe echt super dankbar für jeden Tip den ich bekommen könnte.


Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenz und Familie gründen viele Fragen.
« Antwort #1 am: 02. Februar 2008, 21:51:07 »

Ich plage mich nun schon seid geraumer Zeit ob ich mit meinen Schulden die ich in meiner Selbstständigkeit angehäuft habe

- > wollen Sie die Selbständigkeit weiterführen ? Familie verpflichtet , auch wirtschaftlich.


Meine hauptsächlichen bedenken bestehen darin, wenn ich nun die Insolvenz durchziehe nach welchen Hauptgesichtspunkten gehe ich in der Pfändungstabelle aus?

-> die Lohnpfändungstabelle richtet sich nach § 850c ZPO. Zunächst sind leibliche Kinder und der Ehepartner zu berücksichtigenden unterhaltspflichtige Personen, sofern Unterhalt gewährt wird.

 
Zählt der Ehepartner/in auch zu den unterhaltspflichtigen Personen?

-> Ja, solange dieser nicht eigene existenzsichernde Einkünfte hat


Kann das Kindergeld oder Erziehungsgeld Gepfändet werden?

-> Kinder geld nicht, Erziehungsgeld auch nicht, beim Elterngeld kommt's drauf an, wer dieses bezieht und in welcher Höhe. 


Muss meine zukünftige Lebenspartner/in für Schulden aufkommen?

-> Nein.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz