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Autor Thema: Kann die Bank das machen?  (Gelesen 3688 mal)

tonica

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Kann die Bank das machen?
« am: 08. März 2010, 00:55:08 »

 :cry: Hallo, ich bin neu hier. Ich bin Mutter von 4 Kindern, 1 Kind behindert. Ich bin vor 14 Jahren von dem Vater der Kinder geschieden worden.
So, und jetzt zu meinem Problem. Ich bin seit 3 Jahren wieder berufstätig und habe zwischen 300 und 650€ Einkommen erwirtschaftet, von dem ich lebe. z.Z. bin ich arbeitslos und bekomme 48o€ Arbeitslosengeld. Nach der Scheidung haben wir einen Ehescheidungsvertrag vor einem Notar gemacht, in dem mein Ex sich verpflichtet hat, das gemeinsame Haus abzuzahlen. Ich habe in dem Vertrag ein lebenslanges Wohnrecht vor den Banken zugesichert bekommen. Vor einem Jahr ging mein Ex mit seiner Firma pleite. Er konnte nicht mehr zahlen. Ich mußte mit Schrecken feststellen, das das Wohnrecht nicht vor den Banken eingetragen wurde, was mir weder der Notar, noch sonst wer mitgeteilt hat. Ich habe mich entschlossen, das Haus zu verkaufen, mein Ex hat mir über einen Rechtsanwalt zugesichert, das der Überschuß an mich geht. Ich habe mich bei den Banken erkundigt, wie hoch die Außenstände sind, noch mal 10000€ draufgerechnet für Verkaufskosten und einen Käufer gefunden. Der Notarvertrag wurde unterschrieben, ich habe mich auf 8000€ Euro, die übrigbleiben gefreut.
Jetzt sagt die Bank an erster Stelle im Grundbuch, das sie nicht nur 60000€ aus der Grundschuld haben möchte, sondern den gesammten Erlös, weil mein Ex geplatzte Firmenkredite bei der Bank hat und stellt den Schein zur Löschung der Grundschulden nur auf den gesamten Kaufpreis aus.  :girl: Mein Anwalt hängt schon dran, aber ich bin total verzweifelt, wenn das so ist, hab ich 70000€ Schulden, und ich kann nichteinmal mit einem Euro Schulden umgehen. Wenn ich durch eine Privatinsolvenz gehe, geh ich in Rente, wenn ich damit durch bin. Alles was ich in meinem Leben erwirtschaftet habe ist futsch, Armut bis ans Ende meines Lebens. Das pack ich nicht mehr.
Ich habe bestimmt was wichtiges vergessen,  freu mich auf eure Antworten.
L.G.
Tonica
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paps

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Re: Kann die Bank das machen?
« Antwort #1 am: 08. März 2010, 18:52:38 »

Die Frage kann aus der Ferne nicht beantwortet werden.

Wurde der Firmenkredit mit einer Eintragung im Grundbuch gesichert?
Was steht im Notarvertrag bezüglich der Grundschulden?

Hier kann sicherlich nur ein Fachanwalt helfen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tonica

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Re: Kann die Bank das machen?
« Antwort #2 am: 08. März 2010, 23:48:08 »

Der Firmenkredit ist nicht im Grundbuch eingetragen. Das hätte ich nie zugelassen. Im Verkaufsvertrag steht, das die Grundschulden ausgeglichen werden müssen und der Rest an mich ausgezahlt wird. Im Ehescheidungsvertrag steht, das sich mein Ex verpflichtet, das Haus abzubezahlen, was er wohl auch bis jetzt gemacht hat. Angeblich(Bank) soll ich eine Bürgschaft unterschrieben haben, an die ich mich nicht erinnern kann, wirklich nicht. Entweder ist das damals im Wust der Papiere beim Hausbau untergegangen und dann fehlt zumindest der mündliche Hinweis der Bank auf die Folgen, die das haben kann, oder ich habe nie unterschrieben.  Aber die Bank legt das mir gegenüber nicht offen"!Bankgeheimniss! Ich weis nicht, warum ich für ein Geheimniss, das ich nichteinmal erfahren darf zahlen soll.
L.G.
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Faxi

Re: Kann die Bank das machen?
« Antwort #3 am: 09. März 2010, 08:29:47 »

Hallo Tonica,

wie... Bankgeheimnis :angry:. Ich bin zwar nicht so bewandert im Recht, wie viele andere hier, aber mir käme das sehr eigenartig vor, dass die Bank Forderungen an Dich haben soll, die sie aber nicht belgen möchte.
Dein Mann müßte doch auch noch einen Vertrag zur Verfügung haben, aus dem hervorgeht, wer unterzeichnet hat.

Hoffe, es geht alles gut für Dich aus.

Gruß,
Faxi
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Insokalle

Re: Kann die Bank das machen?
« Antwort #4 am: 09. März 2010, 11:30:17 »

Gibt es eine Zweckerklärung und wenn ja was steht drin?
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tonica

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Re: Kann die Bank das machen?
« Antwort #5 am: 09. März 2010, 23:57:13 »

Eine Zweckerklärung scheint es zu geben. Ich habe keine Unterlagen von dem Hausbau, mein Ex hat sie alle mitgenommen und verweigert die Rückgabe und Einsicht. Ich habe von allen anderen Banken die Verträge bekommen, aber DIE Bank ziert sich. Mein Anwalt hat heute gesagt, das ich mal ruhig schlafen soll, es gibt keine uns bekannte Rechtsgrundlage, die die Forderung rechtfertigt und wenn ist sie sittenwidrig oder betrügerisch. Ich hoffe mal.....
L.G.
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