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Autor Thema: Kurz vor der Insolvenz  (Gelesen 2227 mal)

manny

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Kurz vor der Insolvenz
« am: 15. August 2011, 12:43:38 »

Hallo Usergemeinde
Ich bin seit 2003 Sebstständig und hab heute 5 Mitarbeiter.
Bis letztes Jahr lief es ganz gut ,wir konnten unseren Umsatz kontinuierlich steigern.Im April letzten Jahres haben wir Verträge mit einem Kunden geschlossen wo in weitere 3 Mitarbeiter und zusätzliche Fahrzeuge inverstiert wurde,... es lief am Anfang gut ,es kam Regelmässig und zügig Geld bis Dezember, dann gab es ein Umsatzeinbruch bei dem neuen Kunden.Kurz um wir haben den Kunden abgestossen und sitzen heute auf gut 40000 Euro Schulden.Die Investizion für den Kunden hat unsere Reserven aufgebraucht.Krisenmasnahmen( wie Autoverkauf,Entlassungen der neuen Mitarbeiter) haben bisher nicht zu dem Gewünschten erfolg geführt.Heute ist es so das ich zum ersten mal keine Löhne zahlen kann weil Finanzamt und K-Kassen mir die Pistole auf die Brust setzten ,ein Insolvenzantrag der K-Kasse konnte ich erfolgreich abwehren,und einige Gläubiger bekomme ich auch bestimmt in einen Ratenplan,aber mit den Kassen u. Finanzamt ist nicht zu spassen.Trotz dem Neukunden(den wir wieder abgestossen haben) konnten wir unsere Umsatzlage in den anderen Bereichen weiter ausbauen.Unsere Auftragslage sieht wirklich nicht schlecht aus und ist auch noch ausbaufähig.Aber Banken Finanzieren nun mal keine Verluste.Ein Darlehn bekomme ich leider nirgentwo um dieses Problem mit einer Ratenzahlung zu begleichen.Dabei wäre der Spielraum einer Ratenzahlung von ca. 700 Euro auf jedenfall gegeben.
Ich weiss einfach nicht mehr weiter und würde mich über Ratschläge oder konkrete Lösungen sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen Manny
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Feuerwald

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Re: Kurz vor der Insolvenz
« Antwort #1 am: 15. August 2011, 14:29:25 »

Wenn Löhne nicht mehr gezahlt werden können, die Krankenkassen vor der Türe stehen, keine Liquidität mehr aus dem Unternehmen oder neu geschaffen werden kann, ist es Zeit, einen B-Plan zu erstellen. Dieser könnte bspw. ein Insolvenzverfahren sein.

Parallel könnte nochmals ein Sanierungsplan geprüft werden und ggf. den Gläubigern vorgelegt werden. Scheitert der Plan, so wird – wenn darstellbar – eine Sanierung über ein Insolvenzverfahren angestrebt.

Gespeichert
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