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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Lohnpfändung  (Gelesen 3116 mal)

willy2010

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Lohnpfändung
« am: 07. März 2010, 15:04:55 »

Hallo!!!!!!!  :biggrin:
Ich bin seit Januar 2010 in Insolvenz und verdiene 1970€ (Netto) im Monat habe 3 Kinder und eine Frau. Von meinem früherem Arbeitgeber( leider auch in Insolvenz) hatte ich noch 25 Tage Resturlaub zu bekommen. Der  Insolvenzverwalter (der auch weiß das ich Insolvent bin)  hatte mir am 06,03,2010 eine Abrechnung per Post zugeschickt. Der Betrag meines Urlaubsabgeltung betragt 2027€ Netto. Bekomme ich von der Urlaubs Abrechnung was gepfändet?????????

Mfg Willy2010 :wink:
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Feuerwald

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Re: Lohnpfändung
« Antwort #1 am: 07. März 2010, 18:21:32 »

 Der Betrag meines Urlaubsabgeltung betragt 2027€ Netto. Bekomme ich von der Urlaubs Abrechnung was gepfändet?????????

- ja
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paps

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Re: Lohnpfändung
« Antwort #2 am: 07. März 2010, 23:12:05 »

Die Urlaubsabgeltung wird wie normales Entgelt gerechnet.
Aus dem Netto ergibt sich dann der pfändbare Betrag lt. Tabelle.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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willy2010

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Re: Lohnpfändung
« Antwort #3 am: 08. März 2010, 15:32:15 »

Hallo Ihr
Habe den Insolvenzverwalter der früheren Firma angerufen was jetzt mit der Auszahlung der Urlaubsabgeltung ist .
Leider konnte auch er mir keine Auskunft geben . Nach seiner Auffassung bekäme ich die komplette Urlaubsabgeltung
gepfändet . Leider ist meine Insolvenzverwalterin im Moment in Urlaub .
kann mir jemand weiter helfen
Mfg Willy
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paps

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Re: Lohnpfändung
« Antwort #4 am: 08. März 2010, 19:27:07 »

BAG vom 28.08.2001
Az: 9 AZR 611/99
Das Urlaubsentgelt ist Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber für die Zeit des Urlaubs fortzahlt. Es ist ebenso wie anderes Arbeitsentgelt pfändbar. Das gilt auch für das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrIG zahlt.


insofern wird also im Auszahlungsmonat aus dem nun wesentlich höheren Netto lt. Tabelle gepfändet.
Somit verbleibt der unpfändbare Teil beim Schuldner.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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willy2010

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Re: Lohnpfändung
« Antwort #5 am: 09. März 2010, 14:12:57 »

vielen dank für ihre auskunft      ich hoffe nur dass er klappt :biggrin: :wink:
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