"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Noch rauszögern oder einfach durch?  (Gelesen 2484 mal)

Rose

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Noch rauszögern oder einfach durch?
« am: 31. Mai 2010, 14:45:52 »

Hallo zusammen!

Ich habe mich kürzlich selbständig gemacht und es geht auch ganz gut an.

Ich bin nun endgültig (momentan) zahlungsunfähig und frage mich, ob ich jetzt Insolvenz beantragen soll und die zukünftigen Rechnungen ignoriere. Bislang habe ich es immer wieder aufschieben können, weil dann doch noch irgendwo Geld her kam.

Ich habe ein Zweifamilienhaus, das durch Mietnomaden total verwohnt ist. Eine Wohnung steht nun leer und in der anderen wohnt auch so ein kleiner Stänkerer und Abzocker, der aber evtl. demnächst rausgeht.

Die leere Whg. müsste ich erst renovieren, bevor da jemand rein könnte. Den Mietausfall dieser Wohnung kann ich nun aber nicht mehr auffangen (alle meine Konten sind ausgereizt). In 4-5 Monaten könnte ich den Ausfall evtl. wieder auffangen, wenn meine Selbständigkeit weiter so gut läuft. Dann würde ich die Hütte verkaufen und mit der Bank einen Deal machen über den Restbetrag.

Nun meine Fragen:
Kann man während der Antragsstellung den Insolvenzvertrag noch zurück nehmen? Und was kostet sowas?
Wenn man seine Schulden in der Insolvenzzeit vorzeitig tilgt, ist die Insolvenz dann beendet?
Und hat man dann trotzdem noch 3 Jahre eine negative Schufa?
Berechnet die Bank eigentlich weiter Zinsen in der Insolvenzzeit oder wird ein Betrag festgelegt, der getilgt werden muss?
Oder wäre es besser für mich, einfach nur eine EV abzugeben?

Wer weiß was? Ich bin gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich jetzt schon!

LG Rose

Gespeichert
 

malud

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 159
Re: Noch rauszögern oder einfach durch?
« Antwort #1 am: 31. Mai 2010, 17:00:38 »

Den Insolvenzantrag kann man bis zur Insolvenzeröffnung zurücknehmen (§ 14 Abs. 2 InsO). Die Kosten muss der Antragsteller tragen.

Das Insolvenzverfahren kann z.B. nach § 213 InsO eingestellt werden, wenn man die Zustimmung der Insolvenzgläubiger einholt. Wenn allerdings z.B. ein Dritter die Forderungen der Gläubiger voll bezahlt, bedarf es der Zustimmung dieses Gläubigers nicht, weil der Gläubiger sein Forderungsrecht verloren hat. Eine Einstellung des Verfahrens kommt aber nur dann in Betracht, wenn auch die Verfahrenskosten (Masseverbindlichkeiten) voll bezahlt worden sind.

Die Zinsen der Bank laufen auch nach Insolvenzeröffnung weiter. Unter welchen Voraussetzungen die Bank bereit ist, ihre Zustimmung zur Beendigung des Insolvenzverfahrens zu erklären, hängt vom Verhandlungsgeschick ab.

Ob es besser ist, das Insolvenzverfahren zu durchlaufen oder die eV abzugeben, kann man so generell nicht sagen. Es hängt davon ab, was man will. Die Restschuldbefreiung bekommt man z.B. nur über das Insolvenzverfahren.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz