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Autor Thema: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?  (Gelesen 5481 mal)

Lissi

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P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« am: 09. März 2012, 22:55:55 »

Bei meiner Bank habe ich ein geschäftliches, sowie ein privates Konto.
Derzeit habe ich monatlich 1 bis 2 Pfändungen. Meistens kommen Zahlungseingänge einige Tage später rein so dass die Bank das Konto gleich wieder freimacht. Mein Dispo (geschäftlich) von 5000 Euro ist immer bis zum Anschlag ausgereizt, ab und zu wird eine Pfändung bedient und dabei der Dispo um bis etwa 300 Euro überzogen. Das hängt von der Tageslaune meines wohlwollenden Bankers ab und geschieht ohne mein Bitten.
Auf dem Privatkonto bewegt sich meist nur das Kindergeld und die Halbwaisenrente meiner Tochter rauf und runter plus private RV-Beiträge und Darlehensrate. Hier wird das (hier auf Guthabenbasis geführte) Konto gelegentlich ins Minus gebracht durch die Abbuchungen der Bank.
Das alles ist ok für mich.

Ich habe einige Tausend Euro als Sicherheit bei der Bank in Form von Sparverträgen.
Wenn ich Dispokredit und Sparverträge mit meinem Dispo und dem noch zu zahlenden Darlehen verrechne, komme ich auf eine Summe von derzeit etwa 600 Euro plus für mich. Je weiter das Darlehen bezahlt wird umso höher wird natürlich mein "Plus".

In meiner derzeitigen Lage ( meiner Einschätzung nach unmittelbar vor einer Insolvenz) würde ich gerne ein Konto auf P-Konto umstellen.

-Das geht doch sicher nur auf meinem Privatkonto, oder?
Besteht die GEfahr, dass die Bank mir die Konten kündigt oder darf sie das gar nicht?
Dass ich grosse Probleme geschäftlich habe ist ja unübersehbar.

Wäre es in meiner Lage sinnvoll, die Sparverträge aufzulösen und die Konten auszugleichen?
Oder würde ich mir bei drohender Inso ins eigene Knie schiessen?

Wäre es sinnvoll ein P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und warum wäre das sinnvoll?

 
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Lissi

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Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #1 am: 10. März 2012, 14:51:48 »

Je mehr ich hier nachdenke umso mehr kann ich mir an die Stirn klatschen- echt mal. :embarrassed:

Da versuche ich, meine paar Tausend Kröten irgendwie zu retten, zu sichern... und schlauer wäre, diese Bankverbindlichkeiten irgendwie loszuwerden.  Alleine die Überziehungszinsen beider Konten kosten mich monatlich locker nen guten Hunni. Wenn dann ( meinetwegen mit Vorfälligkeitszinsen ) auch das Darlehen komplett getilgt wäre, hätte ich monatlich nocheinmal 250 Euro mehr zur Verfügung.
wieterhin Wären 9.500 Euro Schulden getilgt plus ein P-Konto bei der Bank meines Vertrauens vorhanden sofern die Bank mich nicht rauskickt. Aber das sollte dann woanders ja kein Problem sein. so viele Banken hab ich in meinem Leben ja noch nicht durch  :whistle: .




Dringende Frage also tatsächlich:  darf ich das im Wissen drohender Insolvenz mit der Bank aushandeln oder
gibt es da richtig eins auf die Mappe?
Ich hoffe sehr das ist nicht eine der Fragen, bei der spezieller Beratungsbadarf besteht.  :smoke: Ein Bein hab ich hier, ein Bein bereits in Richtung "spezieller Beratung" ausgestreckt.

   
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Feuerwald

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Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #2 am: 10. März 2012, 16:05:22 »

Sie sollten nicht zu jeder Frage einen neuen Thread öffnen, weil man sonst den Gesamtkontext nicht kennt und sich erst durch die vielen Threads durchlesen muss.

Machen sich doch mal eine Aufstellung

a) aller Verbindlichkeiten mit Angaben zu den monatlichen Belastungen und Restlaufzeiten
b) dazu die jeweiligen Sicherheiten der Gläubiger (bspw. Sparbüchern, kfZ etc.)

Dann eine Aufstellung aller Ihrer laufenden Kosten

a) betrieblich
b) privat

und zum Schluss eine Aufstellung Ihrer Einnahmen

a) aus den Betrieb und
b) sonstige

Wenn die Bank Ihre Sparguthaben als Sicherheit hat, kann man diese auch dort einsetzen. Wenn dem nicht so ist, müsste man sehen, ob es eine Chance auf eine außergerichtliche Regulierung gibt und wie man dieses Vermögen dazu einsetzt.
 

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Lissi

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Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #3 am: 12. März 2012, 07:45:50 »

Eine Frage noch ( Aufstellung folgt ):

Kann ich die Ablösung der Verbindlichkeiten regeln im Wissen einer bevorstehenden Insolvenz oder ist das dann im Falle einer Inso nachteilig für mich oder gar strafbar?

Dass die Bank not amused sein wird ist mir klar. Aber das stört ja keinen Ablauf.
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Lissi

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Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #4 am: 27. März 2012, 15:39:59 »




Wenn die Bank Ihre Sparguthaben als Sicherheit hat, kann man diese auch dort einsetzen. Wenn dem nicht so ist, müsste man sehen, ob es eine Chance auf eine außergerichtliche Regulierung gibt und wie man dieses Vermögen dazu einsetzt.
 


Ich möchte mich nur rückversichern ob ich das richtig verstanden habe:

Sollte ich in Kürze einen Insolvenzantrag stellen und vorher bei meiner Bank die Verbindlichkeiten mit den abgetretetenen Sicherheiten aus Sparvertägen augleichen, so geht das in Ordnung und die Bank ist "raus" und wird nicht zum Gläubiger? 

Im Vertrag steht explizit, dass die Spareinlagen als Sicherheit an die Bank verpfändet wurden.

Ich habe vor einigen Tagen mit meinem Bankberater gesprochen und wir werden ein P-Konto einrichten und wollen die Verbindlichekeiten mit den Spareinlagen verrechnen.
Der anstehende Überschuss von ca 600 Euro würde dann auf dem P-Konto stehenbleiben. Ich vermute, dieses Geld wird mir vom IV abgenommen werden?
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Insoman

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Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #5 am: 27. März 2012, 17:07:39 »

Die Hausbank wäre aussonderungsberechtigt nach § 47 InsO.
Die verwertung der Sparverträge stünde ihr im Verfahren ohnehin zu, eine "freie Spitze" allerdings (€ 600,00) würde dann zur Masse gehören.
Wenn Sie die entsprechende Abwicklung jetzt schon vornehmen, ist das in Ordnung.. noch haben Sie ja volle Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen..

wenn die € 600,00 bis zur Eröffnung weg sind, weil verbraucht.. dann ist das eben so..  :whistle:
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Lissi

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Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #6 am: 27. März 2012, 17:39:35 »

Wieder etwas dazugelernt.... dingliches Recht = unter anderem das Pfandrecht.

Super, das fühlt sich gut an.
Dann bin ich gleich mal fast 9000 Euronen quitt. Evt Vorfälligkeitszinsen noch oben drauf aber dmait kann ich leben.

Möchte sehr gerne diese Bank behalten. Finde es für meine schuldenfreie Zukunft einfach von Vorteil wenn man sich schon "in schlechten Zeiten" kannte.


Den letzten Satz hab ich geschnallt :whistle: .
Danke für die flotte Antwort!
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Insokalle

Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #7 am: 28. März 2012, 20:02:08 »

Darf ich mal wieder klugscheißen?
Im Begriff dingliches Recht steckt das „Ding“. Dingliche Rechte beziehen sich also auf Sachen und Grundstücke. Also sind Sparguthaben oder Pfandrechte daran keine dinglichen Rechte.
Deswegen ist § 47 InsO mE unglücklich formuliert, weil auch Rechte darunter Fallen können.

Die Bank hat aber kein Aussonderungsrecht. Das Pfandrecht am Sparguthaben ist ein Absonderungsrecht (§ 50 InsO).

Bei einer vorzeitigen Kreditablösung stellt sich für mich die Frage nach der Anfechtbarkeit. Darüber kann sich dann der IV Gedanken machen.
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Lissi

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Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #8 am: 28. März 2012, 21:15:08 »

Ja, kein Problem mit dem " Klugschei**en "  ...
Ich möchte ja schlauer werden.

Ehrlichgesagt hab ich den §50 nachgelesen und wirklich nicht ganz geschnallt.

Da ich heute eh mit meiner Bank telefoniert und denne alles dargelegt habe, wird nun vermutlich seitens der Bank ohnehin alles seinen Weg gehen.

Ja, das soll der IV aufdröseln. Mir wäre natürlich recht, wenn die Bank kein Gläubiger in der Inso würde.
 
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Insokalle

Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #9 am: 29. März 2012, 18:14:09 »

Wäre ja schön, wenn mal was einfach wäre. In wenigen Sätzen ist es schwer zu erklären.

Aussonderung bedeutet, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört und an den berechtigten Gläubiger rauszugeben ist. Beispiel Eigentum. Der Schuldner fährt einen Leasingwagen, Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Der Wagen gehört nicht zur Masse und muss an die Leasinggesellschaft übergeben werden.

Absonderung bedeutet, dass an Gegenständen (Immobilien, Sachen, Rechte, Forderungen usw.), die zur Masse gehören, Pfandrechte oder sonstige Sicherungsrechte (z.B. Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung usw.) bestehen. Diese Rechte werden im eröffneten Verfahren als Absonderungsrechte vom jeweiligen Gläubiger geltend gemacht. Die belasteten Gegenstände können vom Verwalter oder vom absonderungsberechtigten Gläubiger verwertet werden. Wie das genau geht, ergibt sich aus dem Verweis auf das ZVG bzw. §§ 166 – 173 InsO.
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Lissi

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Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #10 am: 29. März 2012, 19:23:55 »

Ok, ich hab beim ersten Lesen nur Ab-sonderung gelesen und das Wort Aus-sonderung nicht wahrgenommen.

Die Bank wird sich sicher an den Sparverträgen bedienen und der Verwalter kann dann ja gucken, was er dann macht.  :dntknw:


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Lissi

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Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #11 am: 11. April 2012, 16:28:36 »

so, hier eine Baustelle weniger:

Meine Sparguthaben wurden mit den Verbindlichkeiten ( Darlehen, Kontokorrent) an die Bank verrechnet. Privatkonto ausgeglichen und aufgelöst.
Geschäftskonto ist nun zum P-konto umgewandelt worden und eine aktuelle Pfändung kann nun auch noch bedient werden.
Bein nächsten Zahlungseingang von Kunden hab ich dann schon einen pfänungsfreien Betrag zur Verfügung.
Da ich unterhaltspflichtig für ein  Kind bin, dieses auch noch Kindergeld und etwa 165Euro Halbwaisenrente erhält, muss da noch etwas obendrauf gerechntet werden. Die Bank hat das heute nicht von selbst veranlasst, Nachweise hab ich über die Kindergeld-  und Rentenzahlungen auf mein ehemaliges Privatkonto.
Mein Berater fragt sich, wo er die Höhe der neuen pfändungsfreien Beträge erfahren kann. Auf solche Daten muss eine Bank doch zugreifen können, oder? (ich bin sein erster P-kontokunde...)
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Insokalle

Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #12 am: 11. April 2012, 17:17:52 »

Wie jetzt? Wenn er Probleme mit der Berechnung hat, braucht er doch nur in die Tabelle zu schauen.

Rein spontan würde ich ein eigenes Konto für das Kind aufmachen, auf das seine Rente und ggf. Kindergeld eingehen, damit diese Beträge von Ihrem Vermögen und Ihrem Konto usw. gleich getrennt werden oder bleiben.
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Lissi

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Re: P-Konto bei der Hausbank oder gleich woanders?
« Antwort #13 am: 11. April 2012, 17:26:23 »

Ja, Tabelle... Aber der ist da echt unsicher.  Ich sags ihm morgen gleich mal. Muss ich sicher noch die Quelle dazu angeben  :mad2: .  Aber der ist sonst ganz ok, will mal nicht meckern!

Konto fürs Kind? Und wenn ich nicht alle Verfügungen von diesem Konto explizit ür meine Tochter mache bekomme ich vielleicht eins auf die Mappe? Ich bin mir da nicht sooo sicher.
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