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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?  (Gelesen 5398 mal)

Lissi

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Ich hab zurch Geldeingang meines Kunden etwa 1900 Euro auf meinem frischen P-Konto.
Gleichzeitig wissen mein Bankberater und ich, dass seit einer Woche etwa noch eine Pfändung vom Finanzamt ansteht in Höhe von etwa 800 Euro.

Nun wollte ich Überweisungen machen und rief sicherheitshalber meinen Berater an und bat:
Die Pfändung solle doch bitte vom Konto runtergehen und ich würde danach meine Überweisungen machen.
Wenn ich nämlich erst meine Überweisungen mache, käme ich bis auf den Freibetrag runter und die Pfändung könne nicht mehr bedient werden von der Bank aus.
Nun denke ich, ich kann doch andererseits auch sagen: ich mache meine Überweisungen und gestatte dann der Bank, aus meinem Freibetrag die Pfändung freizugeben.  Oder nicht? Ist das nicht gehuppt wie geduppt?

Der Bankberater ( ist etwas überfordert mit P-Konto und was damit zusammenhängt) sagte mir folgendes:

- Die Pfändung MÜSSTE ich nun nicht gestatten     hä? Ist doch genug über meinem Freibetrag da um zu    pfänden.

- Sollte ich sie freigeben,
  würde eine möglicherweise folgende Pfändung sich an meinem Freibetrag bedienen  hö?

- weiterhin wäre mein Konto nun für onlinebanking gesperrt weil P-Konto. So genaus könne er es mir aber
  nicht sagen. Es hätte jedoch den Sinn, dass ich mein Konto nicht einfach immer "abräume".  hmm... kann  ich doch auch am automaten.

Ich kann übrigens mit der Karte problemlos bar abheben am Automaten, sowie EC-cash zahlen.
Jedenfalls bisher. onlinebanking hab ich noch nicht ausprobiert.
Ich glaub, die Bank weiß da "in meinen Zusammenhängen" recht wenig.

Ob die Freigabe der Pfändung nun sinnvoll ist oder nicht (für mich) steht mal auf einem anderen Blatt.


« Letzte Änderung: 13. April 2012, 12:27:50 von Lissi »
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Lissi

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Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #1 am: 13. April 2012, 14:40:32 »

...nun hörte ich von meiner Bank folgendes:

Ich hab pro Monat lediglich meinen Freibetrag x zur Verfügung.
Den kann ich abheben, überweisen.
Alles was darüberhinausgeht, darüber kann  ich nicht verfügen.

Ich habs ausprobiert, es ist derzeit tatsächlich so! Ich habe gestern 2 Rechnungen für neue Ware  von etwa 400 Euro beim Händler per EC-cash bezahlt und 200 Euro am Automaten abgehoben.
Heute erklärt mir mein Bankberater, dass ich für den Rest des Monats nur noch über gut 400 Euro verfügen kann. Ich kann nicht glauben, dass es tatsächlich so ist?   Die Guthabensumme über dem Freibetrag bleibt auf dem Konto einfahcso liegen und ich kann darüber nicht verfügen?  Kann doch so nicht sein, oder?

Es geht doch beim P-Konto lediglich darum, über den Freibetrag pfändungssicher zu verfügen und nicht darum, lediglich den Freibetrag überhaupt zur Verfügung zu haben.   ??
Ich versteh das nicht. Bin gerade total geplättet.
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Lissi

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Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #2 am: 13. April 2012, 14:58:37 »

Letzte Beitrag von mir in der Sache, weil jetzt hab ich es verstanden  :neutral: .
Ich habe mir eine Ansprechpartnerin in der Bank in der richtigen Abteilung geben lassen, damit nicht über meinen persönlichen Beratr alles per "rate mal mit Rosenthal" läuft:

Weil das Konto mit einer Pfändung belegt ist, kann ich nur über den Freibetrag verfügen.
Gebe ich die Pfändung frei, kann ich wieder über den vollen (Rest-)Freibetrag verfügen.
Flattert die nächste Pfändung rein, geht das dann in meinen Freibetrag sofern die Deckung über den Freibertra hinaus nicht ausreichend ist.

Also bei mehreren zu erwartenden Pfändungen geht die zweite in den Freibetrag hinein.
Ehrlichgesagt hab ich das noch nirgendwo gelesen...!?

Nebenbei erwähnte die Dame, ein P-Konto auch den Banken keinen Spass macht, weil sie keinen Spielraum gegenüber dem Kontoinhaber haben und zB auch bei Fehlüberweisungen keine Möglichkeit haben den Betrag zurückzu holen, oder bei Lastschriften die man so nicht haben wolle den Betrag nicht zurückholen können.

...naja, vielleicht hilft meine Erkenntnis ja jemandem der genauso ratlos vor dem P-konto steht wie ich bis gerade.
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Insokalle

Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #3 am: 13. April 2012, 18:02:38 »

Also bei mehreren zu erwartenden Pfändungen geht die zweite in den Freibetrag hinein.
Ehrlichgesagt hab ich das noch nirgendwo gelesen...!?

- Ist auch Quatsch. Außerdem werden Pfändungen nicht parallel sondern der Reihe nach bedient. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist die erste Pfändung voll bedient, kommt die nächste dran. Der Freibetrag bleibt selbstverständlich unangetastet.

Die Idee, die hinter dem P-Konto steht, ist ja nicht schlecht. Aber die Umsetzung ist meiner Meinung nach in einigen Bereichen misslungen. Da werden zB einigen Institutionen rechtliche Würdigungen aufgezwungen, mit denen viele offensichtlich überfordert sind. Aber vielleicht spielt sich das doch noch ein. Es wäre wünschenswert, wenn wenigstens einige Mitarbeiter der angesprochenen Institutionen zu einer vernünftigen Fortbildung geschickt würden, wenn es denn so etwas gibt.

Den Teil mit der Verfügung und den Teil mit der Freigabe der Pfändung habe ich übrigens nicht verstanden. Über den monatlichen Freibetrag können Sie doch frei verfügen, das ist doch auch Sinn des Ganzen.
Meines Wissens muss die Bank den über dem Pfändungsschutz liegenden Betrag an den pfändenden Gläubiger abführen. Dazu ist sie verpflichtet. Über diesen pfändbaren Betrag kann der Schuldner nicht verfügen. Der Schuldner hat also gar keine Wahl ob Freigabe oder nicht. Oder sehe ich da auch was falsch?

Der Schuldner kann natürlich auch Schutzanträge stellen, aber das steht hier ja nicht zur Debatte.
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Insoman

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Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #4 am: 13. April 2012, 18:25:02 »

Die Bank sieht hier ein -hypothetisches- Problem.
Sie setzt Freigabe mit freiwilliger Zahlung an den Gläubiger gleich.
Dies ist natürlich grundsätzlich möglich (immerhin muss der Gläubiger sonst noch mehrere Wochen auf sein Geld warten), hat aber bei gepfändetem Konto aus dem Freibetrag zu erfolgen.
Geht nun im gleichen Monat eine weitere Pfändung ein, so ist u.U. schon über den ganzen Freibetrag dieses Monats verfügt worden und ein Restguthaben wäre nicht geschützt.
Die Formulierung "geht die zweite in den Freibetrag hinein.." ist natürlich unglücklich gewählt..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Lissi

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Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #5 am: 02. Mai 2012, 18:54:33 »

Da ich mein Konto ja nun geschäftlich und privat nutzen werde  habe ich ein Problem.

Am Monatsanfang möchte ich meine geschäftliche Miete zahlen (zB).  Aber ich möchte auch über meinen Freibetrag verfügen und das ausschlisselich privat.

Wenn ich geschäftlich "irgendwas" zahle, dann rechnet die Bank so ,als würde ich privat verfügen und der Freibetrag verringert sich um die Summe.
Kann ich Einfluss daruf nehmen? Nachweise oder so bringen?

Ich müsste ja andernfalls gleich meinen gesamten Freibetrag "abräumen"  um dann unbeschadet geschäftlich weiterzuverfügen, soweit noch Guthaben drauf ist.
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Insokalle

Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #6 am: 03. Mai 2012, 11:42:49 »

Das „P“ in P-Konto steht für „Pfändungsschutz“, nicht für „privat“. Es soll dem Schuldner auf einfachem Weg (tja, das ging wohl schief) die pfändungsfreien Beträge belassen.
Andersrum darf natürlich kein Nachteil zu Lasten des pfändenden Gläubigers entstehen. Wenn ein Schuldner über seinen unpfändbaren Teil verfügt hat - egal wofür er ihn verwendet -, dann ist er nun mal weg. Alles, was über dem unpfändbaren Teil liegt, muss die Bank an den pfändenden Gläubiger abführen.

Ein Geschäftsbetrieb mit einem gepfändeten Konto zu führen, ist meist schwer oder gar nicht möglich. Entweder wird der pfändende Gläubiger sofort bezahlt oder eine Ratenzahlung gegen Ruhen oder Aufhebung der Pfändung vereinbart.


« Letzte Änderung: 03. Mai 2012, 11:44:50 von Insokalle »
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Lissi

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Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #7 am: 03. Mai 2012, 17:12:36 »

Ja, sofern eine Pfändung vorliegt, kann ich das ja noch verstehen.

Ich befinde mich kurz vor dem Insolvenzantrag, habe geschäftlich laufend weiterhin Einnahmen und Aufträge.
Für diese muss ich zB gelegentlich Material zum Verarbeiten einkaufen.  Kann ich ja nicht laufend von meinem privaten Freibetrag machen ( meinetwegen doch mal um Kompliziertheiten oder Scherereien aus dem Weg zu gehen oder um meinen wichtigen Auftraggeber nicht zu verlieren weil ich unzuverlässig arbeite... weil ansonsten  kann ich meine Selbständigkeit gleich komplett einpacken  :search: ).Dann hab ich noch die geschäftliche Miete, die KV-Beiträge meiner Mitarbeiter und die Sozialabgaben.  Zwar stelle ich meine Zahlungen an die Gläubiger ein, aber der Geschäftsbertieb läuft ja weiter.

Vermutlich ist das nun -bis alles insomässig in die Gänge kommt- ein vorübergehender Zustand.... aber ich stehe da und verhackstücke die Einnahmen gerade so, wie sie reinkommen überall hin. Und wenn ich in einigen Tagen wieder Material einkaufen muss für den schon laufenden Auftrag, dann steh ich wieder dumm da und muss mir privat was leihen weil mein Freibetrag verballert ist.   :nono: Das kann´s doch nicht sein, oder?

In Kürze darf ich einen Auftrag machen wo ich vom Kunden Akontozahlung erwarte und dann einen Haufen Stoffe einkaufe ( auf Vorkasse).  Hab noch keine Ahnung, wie das nun vonstatten gehen soll.
Das ist nun so ein Auftrag, der mir nen halben Monatsumsatz brutto bringen wird und zu dem es eine terminliche Deadline geben wird.

...bin ja froh, dass die  Aufträge laufen, ist ja auch ein gewinnbringend laufender Geschäftsbetrieb  :biggrin: .  Aber ich hab schon Schiss, dass mir die Aufträge abschmieren weils nicht rund läuft.

Im Zweifel mach ich alles zur Zeit einfach so wie ich es für den Erhalt der Aufträge notwendig ist und hoffe, es wird in Kürze nicht allzusehr eins auf die Mappe geben   :neutral: .





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Insokalle

Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #8 am: 03. Mai 2012, 19:48:34 »

Ich denke, das Konto ist gepfändet?
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Lissi

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Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #9 am: 03. Mai 2012, 21:16:40 »

Die angesprochene Pfändung ist beglichen. Zwischenzeitlich hatte ich schon öfter Zahlungseingänge von Kunden, da kommt laufend was ... alleine schon von einem Dauerauftragskunden.
Es können aber täglich neue Pfändungen reinkommen vom FA oder der Stadt zB.  Hab da "einen Kessel Buntes" an offenen Verbindlichkeiten  :Oh_no: ... Freue mich ,wenn dann alles mal geregelte Gänge läuft.





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Feuerwald

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Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #10 am: 03. Mai 2012, 22:05:38 »

ich sehe das so,

auch bei Zustellung eines PfÜb bzw. am Monatsende ist Guthaben in voller Höhe des Sockelbetrages geschützt, gleich ob zuvor im Monat schon über diesen Betrag hinaus verfügt wurde.


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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Lissi

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Re: P-Konto ... was, wenn ICH der Bank erklären muss, wie es geht?
« Antwort #11 am: 08. Mai 2012, 20:09:07 »

Ganz ehrlich, Feuerwald ...ich konnte es nicht glauben.  Pfändungsschutz in voller Freibetraghöhe ab Pfändungsdatum?
Und es ist unerheblich, ob ich zuvor über Kontoguthaben verfügt habe?
Lesen konnte ich es nun hier:

http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/pkonto.htm
(Grundzüge und Funktionsweise des P-Kontos):

e) Die Neuregelung des Kontopfändungsschutzes stellt nur noch auf den Kalendermonat ab;
damit entfallen zeitanteilige Berechnungen.
Verfügungen über Kontoguthaben, die vor der Zustellung des Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses (bzw. der Pfändungs- und Überweisungsverfügung) vorgenommen
worden sind, haben keine Bedeutung.
Auch bei einer Zustellung am Monatsende ist Guthaben
in Höhe des vollen Monatsbetrags geschützt.


...das muss ich mal den Bankangestellten an die Stirn tackern...  :wow:



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