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Autor Thema: Pfändbare Sachen-hier Wohnwagen  (Gelesen 2494 mal)

Mondschein

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Pfändbare Sachen-hier Wohnwagen
« am: 16. Mai 2012, 18:01:41 »

Kann ein neuer Wohnwagen, (winterfest mit Wintervorzelt) Wert etwa 15000 bis höchstens 20000 Euro, wenn er als einziger Wohnsitz dient, trotz §811 gepfändet werden? (wenn man §811 a liest?)
Gleiche Frage zum Mobilheim.

Oder ist das unwahrscheinlich?
( Schuldsumme aus Hauskredit werden etwa 195 000 Euro sein.)
Wohnwagen soll erst gekauft werden- umgezogen werden- dann erst entstehen die Schulden aus dem Hauskredit.
Gespeichert
 

paps

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Re: Pfändbare Sachen-hier Wohnwagen
« Antwort #1 am: 19. Mai 2012, 14:49:13 »

Dazu hatte ich mich im anderen Tread bereits geäußert.

Sind beide Gegenstände ihr Eigentum, könnte unter Verweis auf den Bezug einer Sozialwohnung durchaus gepfändet werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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