"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändung gemeinsamer Vermögensgegenstände  (Gelesen 2442 mal)

Rhino

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Pfändung gemeinsamer Vermögensgegenstände
« am: 01. Februar 2009, 20:24:52 »

hallo ihr lieben forumsleute

ich knobel immer noch an meinem regelinsoantrag rum und bin mir über so manches noch nicht im klaren.

Ich besitze zusammen mit einem Kollegen mehrere Maschinen, die in die insomasse einfliessen (eigentlich nur mein anteil der gegenstände)

Wie wird in solchen fällen verfahren, ist mein Kollege dann der doofe? Oder gibts vielleicht eine vorbeugende maßnahme?

Grundsätzlich brauche ich die Maschinen um die erwerbstätigkeit weiterzuführen, kann mir mein zukünftiger verwalter einen strich durch

die rechnung machen?

danke an alle für alles

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz