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Autor Thema: Pfändung gemeinsamer Vermögensgegenstände  (Gelesen 2443 mal)

Rhino

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Pfändung gemeinsamer Vermögensgegenstände
« am: 01. Februar 2009, 20:24:52 »

hallo ihr lieben forumsleute

ich knobel immer noch an meinem regelinsoantrag rum und bin mir über so manches noch nicht im klaren.

Ich besitze zusammen mit einem Kollegen mehrere Maschinen, die in die insomasse einfliessen (eigentlich nur mein anteil der gegenstände)

Wie wird in solchen fällen verfahren, ist mein Kollege dann der doofe? Oder gibts vielleicht eine vorbeugende maßnahme?

Grundsätzlich brauche ich die Maschinen um die erwerbstätigkeit weiterzuführen, kann mir mein zukünftiger verwalter einen strich durch

die rechnung machen?

danke an alle für alles

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