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Autor Thema: Präventive Freistellung des Kontos??  (Gelesen 2255 mal)

bonsai

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Präventive Freistellung des Kontos??
« am: 08. Februar 2009, 10:27:42 »

Hallo
da ich die EV leisten muss steht wohl neben der Lohnpfändung auch eine für das Konto an. Kann man jetzt schon das Konto vor Pfändung bzw nur bis zum pfändbaren Betrag schützen??
geht das und wie geht das?
danke
Gespeichert
 

paps

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Re: Präventive Freistellung des Kontos??
« Antwort #1 am: 08. Februar 2009, 11:12:29 »

Vorabschutz ist nicht möglich.

Sie können aber unmittelbar nach Abgabe der EV ein neues Konto eröffnen (sofern die Schufa das noch hergibt).

Je nach Art des Geldeingangs, können Sie über Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen verfügen oder müssen diese im Zeitraum der Auszahlsperre (14 Tage) durch das Gericht freigeben lassen.

Wurde der Lohn / das Gehalt bereits gepfändet, geht das meist problemlos.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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