eine kurze persönliche Einschätzung:
1.)
Wenn der Entschluss feststeht, dass es nicht weiter geht, mit Insolvenzantrag auch die Schließung erfolgen soll, wäre es sicherlich ratsam, keine neuen Verpflichtungen einzugehen, bspw. witerhin neue Kundengelder zu vereinnahmen, in Kenntnis der bevorstehenden Insolvenz und Schließung. Betriebsferien wäre eine Idee.
2.)
Wenn die Kosten des Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht durch die Insolvenzmasse gedeckt sind, keine Vorschuss geleistet oder die Stundung der Verfahrenskosten (bei natürlichen Personen) nicht beantragt oder versagt wird, kann es zur Abweisung mangels Masse kommen. Die Abweisung mangels Masse wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Bei natürlichen Personen ist daher ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zweckdienlich. Dies setzt einen Antrag auf Restschuldbefeiung voraus.
3.)
Wenn bspw. die alte Hausbank die Kontoverbindung gekündigt hat oder das Konto „dicht“ gemacht hat und es für die Weiterführung (bis zum Insolvenzantrag/Eröffnungsverfahren) erforderlich erscheint, wäre ein neues Konto zur Sicherung der Masse nicht unbillig. Das Konto wäre natürlich nach Insolvenzeröffnung massezugehörig und darf nicht verschwiegen werden.
4.)
Das beiseite schaffen wäre etwas anders. Der Einsatz der Mittel sollte sachlich nachvollziehbar sein, laufenden notwenigen Kosten, ggf. auch die Verfahrenkosten. Weniger gut wären große private Ausschüttungen, gezielte Zahlungen bspw. an nahestehende Personen oder Gläubiger, es bestünde die Gefahr einer späteren Anfechtung. Was sachlich geboten erscheint, dürfte keine Proleme verursachen.
5.)
Wenn kein konstruktiver Dialog mit der Hausbank mehr möglich ist, die Hausbank nur noch an die eigenen Interessen denkt, gibt es am Tag X halt eine nette Überraschung.
Gruss
Feuerwald