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Autor Thema: retten,was zu retten ist  (Gelesen 2660 mal)

luna23

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retten,was zu retten ist
« am: 04. Mai 2009, 10:39:35 »


In unserem Fall geht es um die bevorstehende Insolvenz meines Mannes.( siehe auch Beitrag vorher)
Ich selbst bin in der Wohlverhaltensphase, habe somit mit den gesamten Kreditverträgen meines Mannes nichts zu tun.
Er wird das Geld für einen Vergleich wohl nicht zusammenbekommen, also doch Inso??
Selbst wenn der Insoverwalter die Immobilie freigeben wird, wird doch aber die Bank versuchen diese zu veräußern.
Dazu fallen mir noch ein paar Fragen ein.
1. Ist es Gläubigerbevorzugung , wenn ich die 200€ weiterbezahle, und die Bank das erst mal so hinnimmt.
2.Wie bekommt man heraus, wie hoch die Bank den Verkehrswert einschätzt, oder wäre es sinnvoll selbst ein Gutachten einzuholen.
3. Haben wir überhaupt noch Einfluss auf die Dinge die die Bank mit der Immobilie tut, wenn die Inso meines Mannes bekannt wird.
4. Könnte man mit der bank  eine Art " Mietvertrag" vereinbaren?
Ich hoffe es gibt jemanden, der damit Erfahrung hat, denn auch wenn Paps meint , daß wir uns keine Sorgen darum machen müssen, ich schlafe erst wieder ruhig, wenn ich weiß ob ich noch nen Apfelbaum für meine Tochter pflanzen kann , oder nicht. rougi

Mein Mann hat über 8 Jahre über seinen Arbeitgeber Geld in eine Pensionskasse und eine Direktversicherung eingezahlt ca insgesamt 10000€ für die zusätzliche Vorsorge.
Sind diese Beiträge futsch im Falle der Inso oder wäre es sogar sinnvoll das Geld wenn auch mit Verlust rauszulösen um die Keksdose vor Beginn der Inso aufzufüllen ?
Hab leider dazu nichts finden können, nur zu laufenden Zahlungen während der Wohlverhaltensphase

Kann man eigentlich die Einzugsermächtigungen für die Kredite kündigen ?( Damit das konto nicht ins uferlose minus saust,(falls doch noch Geld für einen Vergleich aufzutreiben wäre) oder einfach laufen lassen.

Noch eine andere Frage: mein Mann ist dienstlich viel unterwegs,
1. wird eine prepaid Kreditkarte egal von welchem Kreditinstitutl NICHT in der Schufa registriert
2. kann man damit auch ein Hotel in China bezahlen. wenn man entsprechend gedeckt hat? shocked

Vielen Dank im Voraus

Luna 23
Gespeichert
 

paps

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Re: retten,was zu retten ist
« Antwort #1 am: 04. Mai 2009, 18:26:47 »

zu1.) was hätten Sie davon, da 3.) auf jeden Fall eintreffen wird.
zu2.) Es ist vor der ZV ein amtlich bestellter Gutachter einzusetzen. Die Bank kann nicht nach Gutdünken schätzen.
zu3.) Sicherlich könnten Sie vor der Eröffnung eine Dritte Person suchen, die das Objekt übernimmt.
            Nach Eröffnung ist die Bank zur Verwertung gezwungen.

Direktversicherungen, die über den Arbeitgeber laufen, sind nicht verwertbar.
Pensionskassen und - Zusagen können garnicht vor dem Rentenalter aufgelöst werden.

Treffen aber Auszahlung/Fälligkeit und Insolvenz zusammen, sieht es schlecht aus.

Die EE können Sie kündigen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Immo zu halten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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