Hallo, ich habe mal ein Frage zur PrivatInso bei Selbständigen.
Situation ist folgende:
Ein Bekannter von mir (48 Jahre), alleinstehend, keine Kinder, Wohnung mietfrei im Haus der Eltern, ist seit etwas über 2 Jahren selbständig tätig. Er verdient nicht wirklich gut, ca. 800-900€/Monat käme aber – müsste er nicht diverse Gläubiger bedienen (monatliche Raten insgesamt um die 400-500€) - noch irgendwie über die Runden.
Nun ist er langsam am Punkt angekommen, dass er nicht mehr weiß, wie es weitergehen soll... Gläubiger gibt es nur (noch) drei, Angestellte hat er nie beschäftigt, Schulden belaufen sich, soweit ich das beim Sichten seiner Verbindlichkeiten mit ihm zusammen erkennen konnte, auf ca. 15.000€. Eher weniger. PrivatInso sollte also möglich sein.
Ich sehe derzeit 2 Möglichkeiten:
1) Ich habe ihm nahegelegt, eine Teilzeitstelle anzunehmen, um wenigstens aus der teuren PKV zu kommen. Den Lohn könnte er zur Weiterzahlung seiner Raten nutzen und es bliebe immer noch was übrig. Nach ca. 2 ½ Jahren wären die Schulden abbezahlt.
Die Selbständigkeit könnte man ein wenig runterfahren und nur noch neben der Stelle ausüben, was dabei reinkommt, ist ja seins. Zeichnet sich dort plötzlich eine deutliche Verbesserung der Auftragslage ab, könnte er die Teilzeitstelle nach frühestens 12 Monaten (die braucht es für den endgültigen Wechsel von der PKV zur GKV) immer noch kündigen, sich bei der GKV freiwillig versichern, was angesichts des Einkommens eher billiger wäre als in der PKV zu verbleiben, und die Selbständigkeit wieder hauptberuflich ausüben.
Allerdings wehrt er sich mit Händen und Füßen gegen die Option, wieder ins Angestelltenverhältnis zu wechseln.
Vorteile, die ich sehe:
- PKV-Problem gelöst
- Kein InsoVerfahren nötig
- Schufa spätestens in 5,5 Jahren wieder sauber
Nachteile:
- Gläubiger haben nach wie vor die Möglichkeit, fällige Beträge zu vollstrecken
2) Ginge er nun in die PrivatInsolvenz, wäre er ja nach §295II InsO verpflichtet, dem Treuhänder das zu bezahlen, was bei einer fiktiven Vollzeitbeschäftigung pfändbar wäre. Hab mal im Internet Gehaltsvergleiche angeschaut, realistisch wären in seinem Beruf monatlich brutto 1900€, also netto ca. 1300€. Nach Pfändungstabelle hätte er dann ca.190€/Monat an den Treuhänder zu zahlen, was ja schonmal eine deutliche Erleichterung gegenüber der jetzigen Situation wäre.
Muss er nun, um in die PI zu gehen, sein Gewerbe erstmal abmelden und dann wieder vom Treuhänder freigeben lassen oder kann es angemeldet bleiben? Kann sich der Treuhänder da mit der Freigabe der Selbständigkeit eigentlich quer stellen und zur Aufnahme einer Vollzeitstelle (einer zumutbaren Arbeit) sozusagen zwingen? Oder ist das egal, solange mein Bekannter brav und pünktlich die 190€/Monat bezahlt?
Größtes Problem, das ich hierbei sehe: die PKV wäre weiterhin selbst zu bezahlen und die Chancen, da in seinem Alter jemals wieder rauszukommen, gleich Null. Weiters die Gefahr, sich ob der horrenden Beiträge mit zunehmendem Alter direkt nach Ende der WVP wieder neu zu verschulden recht hoch.
Vorteile, die ich hier sähe:
- geringere monatliche Rate
- Gläubiger können zwischenzeitlich nicht mehr vollstrecken
Nachteile
- PKV-Mitgliedschaft bleibt bestehen und führt später evtl zu neuen Schulden
- InsoVerfahren ist zu zahlen
- Schufa erst nach WVP wieder sauber (okayx, zeitlich kein eklatanter Unterschied)
Kann mir jemand diese Gedankengänge so bestätigen oder mache ich irgendwo einen grundlegenden Denkfehler?