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Autor Thema: Stehe vor Inso Antrag: Was würde der InsoVerwalter pfänden?  (Gelesen 2437 mal)

thomi

  • Gast

Hallo allerseits. Bin neu hier und würde gerne auch ein paar Fragen loswerden.

Ich stehe vor einer Antragstellung(PrivatINSO), haben bereits den aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versendet und warten nun auf Antwort der einzelnen Gläubiger.

Nun meine Frage: Wir haben im Wohnzimmer einen Flachbildschirm(32\") als einzigen Fernseher in der Wohnung. Wird der mir vom Insolvenzverwaltrer gepfändet werden. Gekauft 12.2004 für 2000.-. Und was ist mit weiteren Geräten wie Digitalreceiver oder Heimkino PC und so sachen...? vielen dank für eure antworten

mfg
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Tomberg2

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Stehe vor Inso Antrag: Was würde der InsoVerwalter pfänden?
« Antwort #1 am: 03. Januar 2007, 07:04:37 »

Aus meiner Erfahrung kann ein IV ein beschriebenes Fernsehgerät durch ein weniger wertvolles ersetzen. So könnte er auch mit anderen außergewählich teuren Gerätschaften verfahren. Doch das Leben lehrt, dass auch IV nur Menschen sind und sich vor großartigen Tauschaktionen teuer gegen weniger teuer scheuen: das bedeutet Arbeit für ein paar Euro. Woher soll er einen Ihnen passenden Fernseher herbeischaffen?

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thomi

  • Gast
Stehe vor Inso Antrag: Was würde der InsoVerwalter pfänden?
« Antwort #2 am: 03. Januar 2007, 21:58:49 »

Vielen Dank.[addsig]
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thomi

  • Gast
Stehe vor Inso Antrag: Was würde der InsoVerwalter pfänden?
« Antwort #3 am: 03. Januar 2007, 22:10:22 »

Jetzt fällt mir noch was ein. Wie lange dauert es eigentlich von dem Insolvenzantrag zur Erröffnung und dann zumAbschluß des Verfahrens und anschließender Wohlverhaltensphase?
Beginnt die Wohlverhaltensphase(6 Jahre) mit abschluß des Verfahrens oder wird ab Erröffnung gezählt?[addsig]
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ThoFa

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Stehe vor Inso Antrag: Was würde der InsoVerwalter pfänden?
« Antwort #4 am: 03. Januar 2007, 22:57:45 »

Hallo,

die sechs Jahre beginnen mit der Eröffnung. Die Dauer bis zur Eröffnung ist unterschiedlich und kann pauschal so nicht beantwortet werden.

MfG

ThoFa[addsig]
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