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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Und nochmal: Rettung von Immobilien vor Insolvenz  (Gelesen 7806 mal)

Fred

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Und nochmal: Rettung von Immobilien vor Insolvenz
« am: 25. September 2011, 19:15:22 »

Habe an anderer Stelle im Net gelesen, daß man durch einen völlig legalen "Verkauf" der Immobilie diese retten kann, evtl. gleichzeitig mit schuldrechtlichem Vertrag mit dem "Käufer" auf Verpflichtung zur Rückübertragung nach der Wohlverhaltensphase.
Leider fehlen mir dazu noch Details:  
1.  Ab welchem Zeitpunkt konkret, ist die Immobilie auf diese Weise vor Pfändung bzw. Zwangsverwertung gesichert ?
 
Ist hier für die Wirksamkeit entscheidend, der Zeitpunkt des Bestehens einer (rechtskräftigen) Forderung gegenüber mir als Schuldner, oder der Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, oder ein sonstiger Zeitpunkt entscheidend, daß ein derartiges "Geschäft" nichtig ist und rückabgewickelt wird ?

Dann wäre außerdem wichtig zu wissen, ob die Immobilie bereits mit Vertragsschluß beim Notar vor einem Zwagszugriff "gesichert" ist oder erst mit Vormerkung im Grundbuch oder evtl. erst mit der Eintragung im Grundbuch, was ja im Einzelfall viele Monate dauern kann.....
 
Die Fragen sind für mich besonders deshalb wichtig, um einschätzen zu können, ob eine derartige "Lösung" bei mir zeitlich überhaupt noch erfolgreich durchführbar ist.

2.  Gibt es eine legale Möglichkeit, ein Bank-Konto aufzulösen, ohne dabei gleich gegen §§ 133 und 290 InsO zu verstoßen ?


 
Vielen Dank im voraus für Eure Einschätzung
« Letzte Änderung: 25. September 2011, 19:48:27 von Fred »
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Insoman

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Re: Und nochmal: Rettung von Immobilien vor Insolvenz
« Antwort #1 am: 26. September 2011, 10:15:02 »

Ich denke, dass Sie in diesem Forum wohl keine Tips zur Vollstreckungsvereitelung erhalten können.. :nono:
Sorry.. zumindest nicht von mir..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Fred

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Re: Und nochmal: Rettung von Immobilien vor Insolvenz
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2011, 20:48:57 »

Ich denke, dass Sie in diesem Forum wohl keine Tips zur Vollstreckungsvereitelung erhalten können.. :nono:
Sorry.. zumindest nicht von mir..


Ich habe doch ausdrücklich von LEGALEN Möglichkeiten gesprochen und daß es solche gibt, beweisen doch immer wieder die entsprechenden Inserate von Firmen, die sowas (legal) anbieten und damit werben......
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Paula41

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Re: Und nochmal: Rettung von Immobilien vor Insolvenz
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2011, 09:35:36 »

Hallo,

zum Thema "legal" hier noch ein kleiner Beitrag: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=42&t=221486

So eine komplexe Sache kann nicht in einem Forum geklärt werden und immer risikobehaftet.

mfg
Paula41
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Fred

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Re: Und nochmal: Rettung von Immobilien vor Insolvenz
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2011, 13:27:03 »

Hallo,

zum Thema "legal" hier noch ein kleiner Beitrag: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=42&t=221486

So eine komplexe Sache kann nicht in einem Forum geklärt werden und immer risikobehaftet.

mfg
Paula41


Es geht doch ganricht um Details eines bestimmten Einzelfalls, sondern ganz allgemein, was legal möglich ist.

Dazu gehört doch wohl eindeutig, daß z.B. eine Grundschuldeintragung im Grundbuch bzw. die Eintragung eines Wohnrechts völlig legale Handlungsweisen sind, die etwas bewirken können.

Insoweit stelle ich nochmal meine (allgemeinen, nicht fallbezogenen) Fragen aus dem Eingangsposting des Threads zur Diskussion bzw. Stellungnahme.
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hanshabenix

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Re: Und nochmal: Rettung von Immobilien vor Insolvenz
« Antwort #5 am: 10. November 2011, 13:55:32 »

Sorry, aber  ich muss  da  ein  wenig  schmunzeln.
Das was du da fragst,ist so brisant,dass im Forum dazu wohl niemand eine Äusserung macht.
Wir  sprechen hier  von  ...nun sagen wir mal von einer "Grauzohne"
Ohne  die  genauen Zusammenhänge zu kennen wird sich niemand daran die Finger verbrennen und wenn sich doch jemand der Sache annimmt,so wird das nicht umsonst zu haben sein. Das kostet bei Erfolg  5 stellig.darüber hinaus  gibt  es  soweit ich weiss in der  ganzen  BRD höchstens  eine handvoll Leute  die das überhaupt können und die lassen sich bestimmt nicht in die Karten schauen.
manchmal ist  ein ende  mit Schrechken  besser  als  ein Schrecken ohne Ende  grade  bei Immobilien. 
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paps

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Re: Und nochmal: Rettung von Immobilien vor Insolvenz
« Antwort #6 am: 10. November 2011, 19:55:05 »

Zum Eingangspost will ich mal meine Erfahrungen zum Thema preisgeben:
 :coffee:
So einen ähnlichen Vorschlag, mit ausführlicher Beratung und Schilderung des eigenen Leidensweges des Beraters(der Arme hatte selber eine Firma in den ABL und konnte so seine Immo über die Insolvenz retten), hatte ich auch vor meiner Inso.

Es ging genau um das selbe Problem.
Vermittler kauft Immo auf und man zahlt für den Zeitraum ab Verkauf bis zur RSB halt Miete an den Käufer.
Danach sollte eine Rückübertragung auf Grundlage einer durch den Käufer vermittelten
Finanzierung zurückgekauft werden können.

Als interessierter Mensch habe ich natürlich ausführlicheres Material angefordert.
Im Gegenzug dazu sollte ich Adressen weiterer mir Bekannter mit Zahlungsproblemen liefern.
Alles klar, Nachtigall ick hör dir trapsen..
Naja auch ohne konrete Nennung und meinem Angebot nach Prüfung eventuelle weitere Schuldner zu bennen, bekam ich die Vertragsunterlagen (mit Berater, der gut darauf aufpassen mußte)nach Hause gebracht.
Leider durfte ich nur lesen, nicht kopieren.

Aus der Erinnerung fand ich folgende Haken:
-> Bei Belastung des Grundbuches (was wohl in solchen Fällen immer ist) behält sich die Firma eine Kaufentscheidung vor. Insbesondere wurde als Kaufpreis der Verkehrswert genannt; es könnten also Restkosten bleiben.
-> Sollte der Rückkauf nicht innerhalb 1 Jahres nach RSB erfolgen, behält sich der Käufer ein Verkaufsrecht vor. Was ist mit den Schufaeinträgen? Da bekommt man doch nie eine Finanzierung zu ehrlichen Konditionen
-> Gibt es Mietrückstände, besteht ein Veräußerungsrecht des Käufers.

Das war mir dann doch alles zu dubios und ich habe die Finger davon gelassen.
Danke auch nochmal an einen user aus diesem Forum, der mir über Immofrust einige wertvolle Hinweise geben konnte, dass ich eben nicht in die Falle tappe. :wink:

Natürlich habe ich zu dem Menschen noch ein paar mal Kontakt gehabt und ihm auch ein paar schöne Grundstücke mit Bauruinen angeboten, die waren aber nicht interessant.
Vor ca. 3 Jahren, konnte ich den Menschen dann nicht mehr erreichen und habe über das Inet erfahren, das die Firma ind D nicht mehr existiert. bzw bereist Jahre zuvor ihren Stammsitz nach der Dom. verlegt hatte.

Wobei ich nicht sagen will, dass alles nur schwarze Schafe sind.
Eine rechtssichere Immorettung ist unter Garantie nicht so billig, wie manche es uns glauben machen wollen.(z.B. Miete über ca. 10 Jahre, der Käufer hat sich dann bereist saniert und erhält für den Rückkauf nochmals Geld)

Aber genau so einen, der Rechtschreibung nicht kundigen und ständig "unsere Anwälte haben für jeden die passende Lösung" schreibenden Gesellen hatten wir ja hier auch schon.


   

 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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hanshabenix

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Re: Und nochmal: Rettung von Immobilien vor Insolvenz
« Antwort #7 am: 10. November 2011, 20:20:08 »

So ist  es
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