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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Drohende Insolvenz und viele Fragen dazu  (Gelesen 3933 mal)

Wikinger

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Drohende Insolvenz und viele Fragen dazu
« am: 14. November 2010, 16:58:31 »

Hallo zusammen ,

es ist wirklich nicht immer leicht seine Geschichte aufzuschreiben , aber ich brauche nun doch Hilfe oder guten Rat , da mein Anwalt irgendwie überfordert scheint.

Ich versuche im Telegrammstil mein Problem einmal darzustellen.

Ich habe ein Taxiunternehmen mit 3 Taxen.

Eines Nachts kam die Zollfahndung zu uns ins Haus mit Durchsuchungsbefehl und nahm alle Unterlagen mit.
Es ging um Schwarzarbeit und Schwarzgeld.

Vermutlich sind wir denunziert worden von einem ehemaligen Mitarbeiter.

Nun folgendes :

Alle Arbeitnehmer sind offiziell angemeldet gewesen , zu einem geringen Gehalt .

Die Ermittlungen dauern noch an , allerdings hat sich die deutsche Rentenanstalt Bund gemeldet und fordert ca. 90.000 Euro an Nachzahlung , da man die Gehälter
laut Ermittlungen des Zolls hochgerechnet hat.
Hier kann ich anführen , das die geschätzten Gehälter für einen Taxifahrer unerreichbar wären.z,Teil 4000.-€ Brutto .

Mein Anwalt hat noch keine Akteneinsicht erhalten , wir können uns nicht mal dagegen wehren bzw. er weiß anscheinend nicht was zu tun ist.
Angeblich haben die das auf Grund Zeugenaussagen hochgerechnet. (ha ha ha ) Es gibt nicht einmal schriftliche Beweise für den genannten Zeitraum.

Jetzt meinte der Anwalt , ich solle einen Rentenberater hinzuziehen. Jedoch was soll ich mit dem ? Eigentlich muss doch ein auf Steuerrecht spezialisierter Fachanwalt das können.

Gleichzeitig wurde mir aber Mut gemacht , ich könne ja in eine private Insolvent gehen, dann werden die Steuerschulden die eventuell noch zu erwarten sind auch abgegolten.

Allerdings bleiben Schulden für den Rentenbund immer erhalten.Dann lohnt sich doch keine Insolvenz.
Ich habe nicht einmal 10% an Vermögen von der Schuld.

Jetzt meine Frage an Euch ? Welchen Fachanwalt sollte ich aufsuchen?

Danke für Hilfe.
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Insokalle

Re: Drohende Insolvenz und viele Fragen dazu
« Antwort #1 am: 14. November 2010, 19:14:58 »

Steuerberater?
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Wikinger

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Re: Drohende Insolvenz und viele Fragen dazu
« Antwort #2 am: 15. November 2010, 08:25:18 »

Steuerberater kann nicht helfen , gilt offiziell als befangen.

Gibt es eigentlich eine Liste mit Anwälten auf Empfehlung ? Aber keine dieser Werbebannerempfehlungen.
 
Ich hatte noch nie etwas mit dem Gesetz zu tun.
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Insokalle

Re: Drohende Insolvenz und viele Fragen dazu
« Antwort #3 am: 15. November 2010, 17:44:15 »

Ich meine, wenn es um Lohnabrechnungen etc. geht, kann ein Stb am ehesten weiterhelfen.
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tomwr

Re: Drohende Insolvenz und viele Fragen dazu
« Antwort #4 am: 15. November 2010, 22:20:06 »

Also ich würde zu einem Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht konsultieren.
Schwarzarbeit ist ein Straftatbestand, §266a StGB.
Ich würde dringend raten den Anwalt zu wechseln wenn er auf Strafrecht nicht spezialisiert ist.

Was heißt Steuerberater ist "befangen" ?
Wer hat das festgestellt ?
Wird ihm Mittäterschaft unterstellt ?
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Wikinger

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Re: Drohende Insolvenz und viele Fragen dazu
« Antwort #5 am: 16. November 2010, 09:28:41 »

Hallo zusammen ,

nein dem Stb. wird nichts vorgeworfen , allerdings vertritt er ja meine Interessen da ich sein Kunde bin , so dass er mir da weniger helfen kann.Er gilt dann als befangen,sagt er.

Beim Lohn sind wir dabei , das einmal alles auszurechnen .

Ich bin schon auf der Suche nach einem anderen Anwalt , aber da ich noch nie damit zu tun hatte , ist es schwer eine gute Kombination aus Steuerstrafrecht und Strafrecht zu finden.

Wenn ich einen Termin bei meinem jetzigen Anwalt habe , gewinne ich immer den Eindruck als wenn ihn das alles nichts angeht.
Er liest sich dann die Schriftstücke in meinem Beisein erst durch , obwohl ich sie ihm schon Tage vorher gegeben habe.
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tomwr

Re: Drohende Insolvenz und viele Fragen dazu
« Antwort #6 am: 16. November 2010, 22:02:46 »

Hallo zusammen ,

nein dem Stb. wird nichts vorgeworfen , allerdings vertritt er ja meine Interessen da ich sein Kunde bin , so dass er mir da weniger helfen kann.Er gilt dann als befangen,sagt er.

Sorry aber die Ansicht ist nicht nachvollziehbar. Der Anwalt vertritt auch Deine Interessen, soll und muss er ja auch, schließlich wird er von Dir bezahlt. Deshalb ist er doch nicht befangen ????
Befangen ist er höchstens, wenn er (gleichzeitig) die Interessen von jemand Anderem vertritt.

Sieht so aus, als ob er sich da bewußt raushalten will, weniger wegen Befangenheit sondern weil er da nicht mit reingezogen werden möchte. Das ist ein Unterschied. Nein der Steuerberater muss immer im Interesse des Mandanten arbeiten, schließlich hat er ja auch eine Schweigepflicht und das Mandatsverhältnis ist ein besonderes Vertrauensverhältnis.

Eine Liste mit (Fach-)Anwälten (!!) aus dem Bereich Strafrecht findet man über die zuständige Rechtsanwaltskammer je nach Region. Eventuell haben die auch Informationen vorliegen über Kombinationen aus Steuerrecht und Strafrecht. Anhand der Liste würde ich mir die Internetauftritte ansehen und über die Anwälte googeln, mit potentiellen Kandidaten telefonieren kurz den Sachverhalt schildern und sehen ob der Anwalt sich da besonders angesprochen fühlt. Wenn er am Telefon guten Eindruck macht dann Termin vor Ort und Erstberatung (max. 190 EUR), wichtige Unterlagen mitnehmen und Fragen stellen. Da kann man sich als Erstes ein Bild von dem Anwalt machen. Wenn man sich nicht sicher ist oder ein schlechtes Bauchgefühl hat dann lieber nochmal einen zweiten oder dritten Anwalt konsultieren. Das Bauchgefühl sollte stimmen. Beim zweiten oder dritten Termin hat man dann auch Vergleichsmöglichkeiten.

Die paar hundert EUR sollte es einem die Sache wert sein. Das macht nur Sinn, wenn man sich gut betreut fühlt. Je mehr Fragen der Anwalt stellt und sich für den Sachverhalt interessiert umso seriöser wird die Fallbetreuung sein. In der Regel geht es darum Akteneinsicht zu erhalten und dann eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Dafür trifft der Anwalt in der Regel eine Honorarvereinbarung die man mit ihm besprechen sollte. Häufig ist eine konkrete Honorarvereinbarung erst sinnvoll wenn der Umfang des Verfahrens bekannt ist, dafür benötigt man jedoch zuerst Akteneinsicht.

Es ist nicht selten der Fall, dass Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben wird ohne vorherige Akteneinsicht zu gewähren. Das war bei mir auch der Fall. Trotz mehrmaliger Aufforderung an die Staatsanwaltschaft wurde keine Akteneinsicht gewährt, sei noch im Ermittlungsstadium usw. usw. Plötzlich kam auch heiterem Himmel eine Anklageschrift. Das ist rechtlich nicht zulässig, wird in manchen Fällen aber bewußt so gehandhabt. Ein guter Strafrechtler bringt den zuständigen Staatsanwalt aber schnell auf den Boden der Tatsachen zurück, so dass dieser die Anklageschrift zurücknehmen muss und erstmal eine Stellungnahme abwarten muss. Eine Anklage ist nur zulässig, wenn eine Verurteilung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfolgen wird nach Berücksichtigung aller Tatsachen. In solchen Fällen von Versehen zu sprechen ist in meinen Augen bisweilen Verarschung.

Erstes Ziel des Strafrechtlers ist es mit entsprechenden Argumenten den Staatsanwalt von einer Anklage abzuhalten, sollte dies nicht möglich sein dann ist das Ziel ein Abweisung der Klage zu erreichen gemäß §203 StPO oder zusätzliche Beweiserhebungen anzuregen nach §204 StPO. Ein großer Teil der angestrebten Verfahren werden daher nicht eröffnet, ggf. auch gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt (also nicht verhandelt).
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Wikinger

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Re: Drohende Insolvenz und viele Fragen dazu
« Antwort #7 am: 19. November 2010, 12:56:54 »

Danke für die Auskunft ersteinmal .

Hat jemand Ahnung was ein Anwalt an Gebühren nimmt , wenn ich ihm den Fall entziehe ??

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tomwr

Re: Drohende Insolvenz und viele Fragen dazu
« Antwort #8 am: 19. November 2010, 13:59:35 »

Das hängt im Wesentlichen davon ab, welchen AUFTRAG der RA konkret bekommen hat und wie dieser definiert wurde.
Gibt es eine konkrete Honorarvereinbarung, wenn ja für welche Leistungen ?
Ist der Anwalt bisher außergerichtlich aufgetreten ?
Vermutlich ja, weil ja Akten angefordert wurden.

Hat der Anwalt konkret schon etwas getan oder wartet er nur auf Akteneinsicht ?
Wieviel Zeit wurde bislang mit Besprechungen verbracht ?

Vom Rentenbund steht im Raum eine Forderung von EUR 90.000 - wenn er sich darum kümmern sollte dann bildet diese Summe ggf. den Gegenstandswert. Ich würde mal sagen irgendwo zwischen 500 und 1000 EUR bei dem Gegenstandswert wenn die Leistungen nur teilweise erbracht wurden. Man könnte hier den Mindestsatz der Geschäftsgebühr ansetzen, der Satz liegt normalerweise bei 1,3 jedoch liegt die anwendbare Bandbreite nach RVG zwischen 0,5 und 2,5 für besonders hohe oder besonders niedrige Schwierigkeiten / Arbeitsaufwand.

Den Auftrag kannst Du jederzeit widerrufen nach §671 BGB, machst Dich aber schadenersatzpflichtig für entstandene Aufwendungen. Eine Terminsgebühr ist vermutlich noch nicht angefallen, fällt normalerweise für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen an, aber kann auch bei außergerichtlichen Verhandlungen/Besprechungen mit dem Gegner schon anfallen.
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