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Autor Thema: Vermögenspfändung ja oder nein  (Gelesen 4238 mal)

nicky

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Vermögenspfändung ja oder nein
« am: 05. April 2009, 14:49:52 »

Hallo an Euch,
bin auch neu hier und stehe kurz vor eine PI.  :dntknw:
Meine Frage: ich besitze ein Keyboard, das einen Marktwert von knapp 2000 Euro hat und schuldenfrei ist. Es wurde 2005 gekauft und komplett abgezahlt. Ich würde es gerne zu einer Freundin bringen, damit es mir keiner wegnehmen kann  :heulen:,  wenn ich Besuch vom IV bekomme. Wenn er das Teil sieht, nimmt er es ja gleich mit. Wie gesagt, 2005 gekauft und jetzt 4 Jahre alt. Ich habe eine Rechnung dazu und den Finanzierungsvertrag, den ich damals gemacht habe. Nur mach ich mir Sorgen in folgender Hinsicht: der IV wird ja sicher auch das Girokonto prüfen und wenn er bis ins Jahr 2005 zurückgeht, wird er ja auch sehen, dass da monatliche Raten für ein Musikinstrument abbezahlt wurden. Dann wird mich sicher auch fragen, wo das Teil jetzt ist. Oder wie seht Ihr das?

Danke für Eure Antwort.

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Schönen Gruß
 

paps

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Re: Vermögenspfändung ja oder nein
« Antwort #1 am: 05. April 2009, 22:04:53 »

Wenn das Teil tatsächlich noch 2000,- wert ist;wofür benötigen Sie es?

Ob jeder IV den Wrt richtig einzuschätzen mag, mag ich bezweifeln.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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nicky

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Re: Vermögenspfändung ja oder nein
« Antwort #2 am: 05. April 2009, 22:36:53 »

Ich bin Hobby-Musiker, spiele seit über 30 Jahren.  FÜr mich bedeutet Musik alles und seit meiner psychischen Erkrankung ist die Musiktherpie eine große Kraftquelle für mich. Ich weiß, dass das nicht zählt beim IV.

MIch würde nur interessieren, ob der IV alle Kontoauszüge meines Girokontos prüft, auch bis 2005 zurück.

Schönen Gruß
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Feuerwald

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Re: Vermögenspfändung ja oder nein
« Antwort #3 am: 06. April 2009, 17:37:11 »

"auch bis 2005 zurück."

 - ehre nicht. Was nun kein Aufruf sein soll, Vermögensgegenstände verschwinden zu lassen. Es ist auch nicht die Regel, dass ein TH nach Hausse kommt und den Hausrat durchwühlt. Anzugeben mit einem realistischen Marktwert ist das Instrument im Insolvenzantrag jedoch schon.

Lösung: Freikaufen aus der Masse zum Marktwert, falls der TH tatsächlich verwerten will.
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