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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vielleicht Inso!?  (Gelesen 6134 mal)

Tanja

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Vielleicht Inso!?
« am: 30. Januar 2007, 14:30:59 »

Hallo!
Ich hab mich ja schon etwas bei euch über die private Inso informiert.
Nun wird es wohl bald ernst!
Ich erkläre mal ganz kurz,damit man den zusammenhang erkennt!

Wir sind verheiratet,leben aber seit Sep.05 getrennt.Wir haben 2 Kinder (3+5 Jahre)!
Scheidung sollte ich auf anraten meiner Anwältin erst einrichen,wenn das Haus verkauft ist,da dann ein geringer \"Streitwert\" da wäre!
Unterhalt bekomme ich nicht,da er unsere Schulden abzahlt und das Haus weiterzahlt.

Nun ist es jetzt aber so,das wir entlich einen Käufer fürs Haus haben!
Leider werden dann wohl so knapp 25000€ Schulden alleine beim Haus übrig bleiben.
Dann nochmal ca. 10000€ aus Dispo und Autoraten!
Also insgesamt ca.30000-35000€ Schulden.
Genau wissen wir es erst,wenn wir am Freitag den Termin mit der Bank hatten.Die muß ja dem verkauf zustimmen!
:-(
Nun ist es so,das mein Ex die Schulden so abzahlen will...Auf die Frage,wie er sich das denn vorgestellt hat,weiß er keine Antwort.
Ist ja wirklich löblich,das er sie abzahlen will....Aber das wird nie was!
Er verdient im Moment ca.1600€ Netto.
Ich bekomme nur ALG2,und ab Ende Februar auch ALG1 mit anteilmäßig ALG2!

Ist das ohne Inso zu schaffen?
Und was kann man machen,wenn die Bank nein zum verkauf sagt?Lange kann mein Ex das Haus nicht mehr halten!
Der von der Bank meinte vorhin ja schon,das wir dann eine menge Schulden behalten!
Ich weiß nicht,ob es sinnvoll ist,bei der Bank anzusprechen das man an eine Inso denkt!?Ode das man es sich nicht mehr leisten kann!?
Oder wäre das dann schlafende Hunde wecken?

Mein Ex hat halt schon viel über die Inso gehört.
Aber leider wohl nix gutes!
Ich weiß nicht wieso,aber er denkt wohl,das er irgendwann mal wieder vielleicht ein Haus bauen oder kaufen möchte!
Wir sind ja auch noch jung!
Wie sieht es denn damit aus?

Eine Frage habe ich aber noch!
Wir sind ja seit Sep.05 getrennt.Wenn man danach noch Schulden gemacht hat,werden die dann noch bei dem einzelnen mit reingerechnet?
Weil wir müssen ja beide wenn Inso anmelden.Und kann dann einer über die ca. 35000€ machen,und der andere macht dann mehr,weil er noch Schulden gemacht hat?

Hoffe es hat einer verstanden!? ;-)

VLG
Tanja[addsig]
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Feuerwald

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Vielleicht Inso!?
« Antwort #1 am: 30. Januar 2007, 17:55:46 »



Denken Sie für und an sich
und nicht an Ihren EX, der wird und kann seinen eigenen Weg gehen, es sei denn, es ist doch noch eine gemeinsame Zukunft geplant.

Sie können ganz isoliert von Ihrem EX ein Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben, was angesichts von erg. ALG II und vermutlicher Unpfändbarkeit auch Sinn ergeben kann. Überstürzen sollte man natürlich nichts, ein solcher Schritt muss immer gut überlegt sein.

Bei wem leben die Kinder ? Wer zahlt Unterhalt ? Wie sind Ihre beruflichen und wirtschaftlichen Perspektiven in den kommenden Jahren ? Gibt es Vermögenswerte wie Lebensversicherungen ? Viele Fragen ...

Neuvermögen kann nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens (ca. 12-18 Monate) in der sog. Wohlverhaltensphase gebildet werden, denkbar wäre auch ein eigens Haus, jedoch ! angesichts der ersten Katastrophe und den Verlust der lieben Bonität für einige Jährchen, sollte und dürfte dieser Traum erst mal hinten anstehen müssen.

---\"Und kann dann einer über die ca. 35000€ machen , und der andere macht dann mehr, weil er noch Schulden gemacht hat?\" --

Die gemeinsamen Gläubiger können zunächst von beiden die gänzliche Zahlung verlangen.

MfG
Feuerwald


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Tanja

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Vielleicht Inso!?
« Antwort #2 am: 30. Januar 2007, 19:13:19 »

@Feuerwald:
Danke erstmal für ihre scthnelle Antwort!

Ich versuche erstmal ihre Fragen zu beantworten!

1.Die Kinder leben bei mir.Aber er kümmert sich drum.Wir wollten keine Schlammschlacht,schon alleine der Kinder wegen!

2.Im Moment zahlt keiner Unterhalt.Da er die Ehelichen Schulden tilgt,und das Haus weiterbezahlt.Indem er auch noch drin wohnt.Aber lange kanner es nicht mehr halten.Wegen den ganzen Nebenkosten!
Unterhaltsvorschuß habe ich nicht beantragt.Ich bekomme für mich und die Kinder ALG2.Dort meinte man,ich müsse keinen unterhaltsvorschuß beantragen.Würde ja eh gegengerechnet!

3.Wie es weitergeht????Ich will veruschen jetzt eine Umschulung für Alleinerziehende zu machen.Weil in meinen erlenten Beruf komme ich nicht mehr rein in Teilzeit!Ich wäre froh,wenn ich wieder arbeiten könnte.So nach 5 Jahren nur zuhause....Aber die Kinder sollen nicht drunter leiden!

4.Also ich habe keine lebensversciherung.Mein Mann hat 2 glaube ich.
Wobei das eine eine Berufsunfähigkeit ist.Und eine ist die Risiko fürs Haus.
Ansonsten haben wir kein Vermögen

Also eine gemeinsame Zukunft haben wir nicht mehr.Aber ich will halt nicht durch das blöde Geld die gute Beziehung kaputt machen!
Bei uns klappt alles total gut.
Aber wenn ich eine Inso mache..dann kommen die doch sofort zu ihm und wollen dann das Geld haben?
Ich habe es ihm aber schon gesagt,das ich auch wenn er nicht mitmacht wahrscheinlich eine Inso anmelden werde.
Da wurde er zickig und meinte,dann müsse er ja wohl auch oder wie?

Das mit dem Haus ist ja so ne Sache.
ich würde später auch gerne wieder eins haben.Aber nur,wenn ich es auch alleine finanziert bekommen würde!
Einmal auf die Schn.... gefallen,nie wieder!

Und wie sieht das dann mit anderen Krediten aus?
mein Ex erzählte was,alles was über 10000€ ist,würde nicht mehr genehmigt werden!?

Und mit den mehr Schulden....
Es ist so,das ich einige Raten habe,die nach der Trennung gemacht wurden.
Es mußte halt einiges noch angeschafft werden.
Wenn ich dann Inso anmelde,kann man die dann noch dazu nehmen bei mir?
im Moment zahle ich die noch...aber daher kommt auch meine finanzielle Lage!

Muß man in der Wohlverhaltungsphase auch noch \"Gewinn\" angeben?Also wenn man was außer der Reihe bekommen sollte!

VLG
Tanja[addsig]
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Feuerwald

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Vielleicht Inso!?
« Antwort #3 am: 30. Januar 2007, 19:58:49 »


Hallo Tanja

Die Aussage der ARGE / JobCenter wundert mich etwas, OK, lassen wir das mal (besser) so stehen und wenn sich keiner daran stört, um so besser für alle beteiligte.

Wie ich schon sagte, man muss nichts überstürzen. Evtl. abwarten was das Bankgespräch ergibt, wie viel nach dem verkauf übrig bleibt, wie diese Verbindlichkeiten dann einvernehmlich zwischen Bank – (Ex)Mann und Ihnen geregelt werden können.

Ihr (Ex)Mann kann nicht in ein Restschuldbefreiungsverfahren gezwungen werden, es steht Ihm ja frei, sich mit der Bank auf Raten etc. pp. zu einigen, sobald das Haus verkauft ist.  Mitunter kann es ein sehr deutliches Zeichen für die Bank sein, wenn einer der Mitverpflichteten bereits den Schritt ins Restschuldbefreiungsverfahren begonnen hat, das macht die Ernsthaftigkeit der Sache deutlich und könnte die Bank dazu bewegen, irgendeine außergerichtliche Einigung (Raten auf X Jahre) mit Ihrem (Ex)Mann dann zu treffen. In jedem Fall wird sich die Bank nach dem Verkauf an Sie beide halten. Um 35.000 Euro in einem realistischen Zeitfenster (6 - 8 Jahre) abzutragen, müssten monatlich gewiss 600 – 700 Euro von Ihrem (EX)Mann aufgebracht werden, da Sie dazu derzeit nicht ind er Lage sind.  Im Vergleich könnten bei mal angenommen zwei unterhaltspflichtigen Personen (bspw. 2 Kinder – Sie dürften wegen eigenen Einkünften voraussichtlich unberücksichtigt bleiben), denen tatsächlich auch Unterhalt geleistet wird, von einem monatlichen Nettoeinkommen gerade mal 15,- Euro gepfändet werden (Spalte 2 der Lohnpfändungstabelle). Selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass nur ein Kind als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt wird (derart sonderliche Konstellationen gibt es hier und da), wären  immer noch nur 122,- Euro pfändbar (Spalte 1 der Lohnpfändungstabelle) bzw. im Restschuldbefreiungsverfahren von Ihrem (EX)Mann abzutreten bzw. an den Treuhänder herauszugeben.

Und bei Ihnen wäre angesichts erg. ALG II ohnehin nicht pfändbar.

Die Kreditwürdigkeit (SCHUFA + Co) wird vermutlich 3 Jahre nach erteilter Restschuldbefreiung soweit wieder hergestellt sein, also ca. 9 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Vermögen kann jedoch bereits in der Wohlverhaltensphase wieder gebildet werden, die sich ca. 12 – 18 Monate (kann mehr oder weniger lange dauern) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anschließt gebildet werden, sprich auch Bausparverträge usw. angeschlossen werden.

Mit neunen / weiteren Ratenkäufen, Kreditaufnahmen wäre ich nunmehr sehr, sehr  vorsichtig. Das kann – wenn man kurz vor einem Insolvenzverfahren steht – schon böse ausstoßen und eine Restschuldbefreiung auch gefährden, wenn in Jahrsfrist vor Antragstellung un!!!angemessen neue Verbindlichkeiten begründet werden oder in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit solche neue Verbindlichkeiten eingegangen wurden. Ratsam sind daher zumindest einige Ratenzahlungen, um nicht in falschen Verdacht zu geraten.  

In der Wohlverhaltensphase haben Sie lediglich die Obliegenheiten wie im § 295 InsO aufgelistet zu beachten. Vermögenszuwachs, Gewinne, Schenkungen etc. fallen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens  alleine dem \"Schuldner\" zu.

Ausgenommen sind

§ 287 InsO ... \"die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge\" ( bei Selbständigen wäre analog noch § 295 Abs. 2 InsO zu beachten )

und

§ 295 InsO ... (Erbschaften, ggf. Schenkungen als Vorerbe) \"Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben\"

Soviel für jetzt und soweit alles nur als ganz allgemeine Info.

MfG
feuerwald


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Tanja

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« Antwort #4 am: 30. Januar 2007, 20:47:25 »

@Feuerwald:
Danke für die ausführliche Beratung! :-)

Das mit dem Job Center wundert mich auch.Die haben ja auch den Schrieb von meiner Anwältin,das mein Ex keinen Unterhalt zahlen kann!

Der Berater von der Bank hat sich am Telefon nicht gut angehört.Er meinte halt,das wir ja ziemlich viele Schulden behalten!
Aber wenn wir nicht verkaufen,werden es ja noch viel mehr!!!!!

Und ich mache ja keine weiteren Raten mehr...bekomme ich ja auch nicht!
Aber was ist mit den bestehenden?
Die bezahle ich ja schön lieb weiter.
Aber wenn ich inso anmelde,kann ich die weiterzahlen,oder werden die dann mit eingerechnet?

VLG
und herzlichen Dank
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Vielleicht Inso!?
« Antwort #5 am: 30. Januar 2007, 21:18:07 »

\"Aber wenn ich inso anmelde,kann ich die weiterzahlen,oder werden die dann mit eingerechnet? \"

Weiterzahlen geht i.d.R. nicht. Meist gibt es auch ein Eigentumsvorbehalt. Die Verträge müsste man genau prüfen.

MfG
Feuerwald



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Tanja

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« Antwort #6 am: 30. Januar 2007, 22:44:04 »

@Feuerwald:
Kannst du mir bitte noch das Eigentumsrecht erklären?

Meine Raten sind vom Versandhandel.
Würde das dann bedeuten,da man die Ware wieder zurückordern kann?


VLG
Tanja[addsig]
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Feuerwald

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Vielleicht Inso!?
« Antwort #7 am: 31. Januar 2007, 15:13:27 »

\"Würde das dann bedeuten, da man die Ware wieder zurückordern kann? \"

das wäre theoretisch, je anch Liefervertrag, schon denkbar, wobei in der Praxis eher unüblich, die (Groß-)Versandhäuser wollen i.d.R. (!) Ihr Zeugs nicht zurück, wozu auch. Dennoch: Ist schon vorgekommen.

MfG
Feuerwald
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« Antwort #8 am: 01. Februar 2007, 12:04:10 »

So,werde erstmal gleich zur Schuldnerberatung gehen.Die habend da heute so ne Sprechstunde ohne Termin.
Ml schauen was die da so sagen!

Ein bischen Grundwissen habe ich ja schon dank euch!!! :))

Werde nachher mal berichten,hoffe das ich auch dran komme!!!

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Tanja

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« Antwort #9 am: 01. Februar 2007, 20:38:59 »

Also ich bin wieder zurück vom Berater!
Und es war nicht so schlimm wie es mir vorgestellt habe! :bitte:

Sie hat sich meine Situation angehört,und meinte nur,das es für mich am besten wäre,wenn ich die Inso mache.
Und ob mein Ex mitzieht oder nicht,sieht man dann!
Sie wollte gleich alles in Gang setzen,aber ich möchte erst nochmal mit meinem Ex reden.
Weil die ja dann auf ihn zurückkommen werden!

Aber ich werde es auf jedenfall machen!

Aber komisch war nur,das ich hier immer was lese,das es so um die 12-18 Monate dauert,bis alles abgeschlossen ist!
Sie hat was von 16 Wochen erzählt.....

Naja,werde mich da noch schlau machen!

VLG
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« Antwort #10 am: 01. Februar 2007, 21:39:15 »

Was dauert 12-18 Monate und was 16 Wochen?

Bis zum nächsten Termin, bis zur Abgabe des Antrages?

Wenn die Gläubigeraufstellung fertig ist, bedarf es einiger Minuten bis Stunden um die Pläne und Schreiben für den AEV zu er stellen.
(Oder sollen nochmal alle Gläubiger wegen der genauen Forderungsaufstellung angeschrieben werden? Was Sinn machen würde, wenn die Bank nach der Versteigerung auf die Restforderung evrzichtet )

Nach 5-6 Wochen sollte dann der Folgetermin zur Auswertung sein.

Dabei könnte gleich der Inso-Antrag oder eben der Schuldenbereinigungsplan erstellt werden.

So handhaben wir es zumindest.

@ all
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Tanja

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« Antwort #11 am: 01. Februar 2007, 22:38:56 »

@paps:
Also wegen den 12-18 monaten...das hat Feuerwald geschrieben,das das Insolvenzverfahren solange dauert!
Die heute hat gesagt,das dauert ca. 16 Wochen,dann kommt wohl ein Brief vom...(keine Ahnung mehr)!
Ist das vielleicht der Zeitraum,wo sich die Gläubiger melden können?

Also ich kann beim nächsten Termin,alle Unterlagen schon mitbringen,dann leitet sie alles gleich weiter...Soll wohl ziemlich fix gehen!
Sie haben immer Do. Sprechstunde!

Sie hat auch erwähnt,das alle Gläubiger angeschrieben werden wegen der Restforderung!
Aber was meinst du damit,das die Bank auf die Restforderung verzichtet?Versteigerung?
Wir haben ja einen Käufer...aber leider behalten wir dadurch ca. 25000€ Schulden.
Und morgen haben wir das Gespräch mit der Bank,wo man uns dann sagt,ob sie dem Verkauf zustimmen oder nicht!

Ich habe noch eine Infobroschüre mitbekommen,die muß ich mal studieren!

Und ich muß morgen mit meinem Ex reden.
Er will ja lieber die Schulden bezahlen!Anstatt Inso zu machen!
Ich komme aber wohl leider nciht drumrum.Jedenfalls nicht,wenn ich irgendwann mal wieder Licht sehen möchte!

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Feuerwald

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« Antwort #12 am: 02. Februar 2007, 00:14:36 »


Also wegen den 12-18 monaten...das hat Feuerwald geschrieben,das das Insolvenzverfahren solange dauert!

ja, und der Feuerwald hat recht. Im Vorfeld eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist

a) Anschreiben an die Gläubiger zwecks Einholung einer aktuellen Forderungsaufstellung erforderlich (3-4 Wochen)
b) dem folgt dann der außergerichtliche Einigungsversuch (3-4 Wochen)
c) dem folgt Antragstellung auf Eröffnung (2 Wochen)
d) je nach dem vorgeschaltet das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren (der Eröffnungsantrag ruht dann für max. 3 Monte)
e) kommt auch der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan nicht zu stande, wird
f) das eigentliche (Verbraucher-)Insolvenzverfahren eröffnet, das i.d.R. 12 - 18 Monate, aber gewiss keine 16 Wochen - andauert, bis dieses dann nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und nach Schlusstermin aufgehoben/eingestellt wird und sich die
g) die sog. Wohlverhaltensphase anschließt am dessen Ende, rechnerisch 6 Jahre nach Eröffnung der Insolvenzverfahrens, die erhoffte Restschuldbefreiung winkt.



\"Sie hat auch erwähnt,das alle Gläubiger angeschrieben werden wegen der Restforderung!\"

- ja, siehe a)

Aber was meinst du damit,das die Bank auf die Restforderung verzichtet?Versteigerung?


Wir haben ja einen Käufer...aber leider behalten wir dadurch ca. 25000€ Schulden.

- genau das bliebt abzuwarten

Und morgen haben wir das Gespräch mit der Bank,wo man uns dann sagt,ob sie dem Verkauf zustimmen oder nicht!

- abwarten was bei diesem Gespräch herauskommt

Ich habe noch eine Infobroschüre mitbekommen,die muß ich mal studieren!

- gute Idee

Und ich muß morgen mit meinem Ex reden.

- auch gut

Er will ja lieber die Schulden bezahlen! Anstatt Inso zu machen!

- Gespräch mit der Bank abwarten und was ggf. nach dem Hausverkauf für eine Regelung getroffen wird.

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« Antwort #13 am: 02. Februar 2007, 00:39:36 »

@Feuerwald:
Kann es vielleicht sein,das sie die 16 Wochen meinte,weil ich nix zahlen kann?Ich liege unter der Pfändungsgrenze!
Ich weiß ja nciht,ob man da auch nen Vorschlag zur Zahlung machen muß???

Ich wollte auch mal schauen,was heute rauskommt bei der Bank!
Ich habe nur Angst,das die sagen,das wir nur verkaufen können,wenn wir dann gleich was unterschreiebn(so Kreditmäßig)!

Kann ich denn jeder Regelung zustimmen?Oder würde das Ärger geben für die bevorstehende Inso meinerseits?
Ich möchte halt das Haus auch loswerden...dann kann man endlich die Scheidung einreichen!
Und wenn es zu ner Zwangsversteigerung kommt,dann zieht sich das ja alles nur noch weiter hin....und wir haben mehr Schulden!

VLG
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Feuerwald

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« Antwort #14 am: 02. Februar 2007, 13:39:51 »

Hallo Tanja

Bei den 16 Wochen, die von  der Schuldnerberatung ins Gespräch gebracht wurden, kann es sich bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren rein zeitlich nur um die Vorbereitung des Insolvenzantrags handeln.

Diese Zeit, 16 Wochen, wird offenbar benötigt um, nun wiederhole ich mich, folgendes „Pflichtprogramm“ abzuarbeiten  

a) alle Gläubiger anzuschreiben mit dem Ersuchen, eine aktuelle Forderungsaufstellung zuzusenden
b) allen Gläubigern einen außergerichtlichen Einigungsplan (Versuch) zu übersenden
c) das Ergebnis abzuwarten
d) erst wenn der außergerichtliche Einigungsversuch gescheiterem ist, kann
e) der eigentliche Verbraucherinsolvenzantrag gestellt werden  und es kommt
f) zum Eröffnungsverfahren.

a) bis f) kann schon gute 16 Wochen Zeit beanspruchen.

Das eigentliche Insolvenzverfahren wird gewiss weit länger als 16 Wochen dauern. Rechnen sollte man min. mit 12 Monaten. Hier und da auch mal etwas weniger, oftmals aber auch etwas mehr.

Dem eigentlichen Insolvenzverfahren schließt sich dann die sog. Wohlverhaltensphase an. 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens winkt die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Ich persönlich würde  k e i n e neunen Kreditverträge unterschreiben, das sollte außerhalb des Bankgebäudes sehr reiflich überlegt werden.

MfG
Feuerwald


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« Antwort #15 am: 02. Februar 2007, 18:44:28 »

Hallo!
Also die Bank stimmt dem Verkauf zu..wenigstens eine gute Sache!
Aber wir werden wohl ca. 29000€ Schulden nur alleine vom Hausverkauf behalten!

Nun will er uns am Di. nochmal sehen,um mit uns den Kredit (für die Schulden) zu bereden!Er würde uns wohl auch rein Zinstechnisch entgegenkommen.
Aber Feuerwald meinte ja,das wir keinen neuen Kredit machen sollen!
Aber was ist denn,wenn wir sagen,das wir das nicht zahlen können!?
Kann er dann sagen,das das Haus nicht verkauft werden darf?

Morgen kommen ja die potenziellen Käufer...denen sagen wir ertmal das wir verkaufen werden!Oder lieber nicht?
Bevor wir den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben,kann man da wieder rauskommen,oder?

Und eine Frage habe ich noch...Wo schreibe ich das rein,wenn ich direkte Fragen zum Inso-Verfahren habe?
Gerade wenns darum geht,was wie berücksichtigt wird....
Auch hier rein?

VLG
Tanja
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paps

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« Antwort #16 am: 02. Februar 2007, 18:56:08 »

Wie F. schon schrieb, der Kredit will wohl überlegt sein.
Wenn Sie jetzt schon wissen dass sie diesen nicht bedienen können, lassen Sie es einfach.
Zum anderen dürfte die Bank gar keinen Kredit mehr ausreichen.

Naja bis zum Notartermin wird es auch noch ein wenig dauern.
Von daher können Sie dem Besuch morgen erst mal gelassen entgegen sehen.

Stellen Sie die Fragen am besten hier in diesem Tred, da kann man am schnellsten nachscrollen[addsig]
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« Antwort #17 am: 02. Februar 2007, 19:42:37 »

@Paps:
Naja,die Bank weiß ja nix von den Problemen!
Der Mann von der Bank hat ja auch gefragt,ob ich denn komplett aus den Kredit rausgenommen werden will?
Da haben wir noch nie drüber nachgedacht!
Aber ich würde es unfair finden.

Ich habe halt bedenken,das wir den Käufern zusagen,und es dann doch platzen würde!
Ich versetze mich in deren Lage..die freuen sich ja auch!

Aber wie sollen wir uns denn Dienstag bei der Bank verhalten?
Ich habe ja heute so schön erzählt,das mein Ex immer gesagt hat,das er weiter abzahlen will.....
Ehrlich sein und die Gefahr eingehen,das die den Verkauf platzen lassen?

Mein Ex meint heute aber,das er die Raten dann nicht zahlen kann!

Oh man...ist das verzwickt....

VLG
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« Antwort #18 am: 02. Februar 2007, 22:33:11 »

Spielen Sie mit offenen Karten. Die Bank ahnt längst, dass der Verkauf nicht freiwillig erfolgt(ist halt so bei 90%)

Stellen Sie dar, dass sie die Raten nicht mehr aufbringen können.
Ein Käufer bereits gefunden wurde und es nur um die beritschaft der Bank geht, aus der Grundschuld auszutreten, wenn der Verkauf
im angestrebten Preis zur Tatsache wird.
 
Unter dem Gesichtspunkt der Insolvenz sollte nun seperat mit der Bank über die Restschuld verhandelt werden.
Ist der Kaufpreis über 70% des Verkehrswertes des Hauses bestehen gute Chancen.
Die Bank muß nämlich bei einer Ablehnung damit rechnen, dass dies der höchst zu erzielende Gewinn aus einer ZV wäre.

Bsp:
Grundschuld 125.000
Restschuld bei Bank 100.000.  
Verkehrswert 75.000
Kaufpreis 75.000.

In diesem Fall müßte die Bank auf den Restwert des Kredites von 25.000 und der Grundschuld von 50.000 verzichten
- sonst platzt der Verkauf-

Kommt es zur Zwangsversteigerung wäre im ersten Termin der Zuschlag bei 52.500(70%)
Verlust für die Bank = 22.500,- gegenüber ihrem Angabot des sofortigen Verkaufs.

Diese Konstellation muß einfach nur verdeutlicht werden.[addsig]
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« Antwort #19 am: 02. Februar 2007, 22:46:04 »

Danke...das beruhigt etwas.
Dann werde ich das so morgen an meinen Ex mal weitergeben!
Der ist nämlich gerade ziemlich fertig zur arbeit gefahren,als er erfuhr,das wir alleine bei der Bank 30000€ Schulden haben!!!

Aber wonach richtet sich denn der Verkehrswert?

Sehe ich das jetzt richtig,das bei ihrem Beispiel die Bank auf die Forderungen verzichtet?
Muß man dann nix mehr zahlen an die Bank?Nur bei ihrem Beispiel meine ich.

Bei uns sind die Daten ja so:

Grundschuld: ca. 110000€
Restschuld bei Bank (mit Vorfälligkeitszinsen): 117000€
Kaufpreis: 88000€
Verkehrswert:?


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