Hallo,
meine Schulden belaufen sich auf ca. 30.000 EUR bei 13, mir bekannten, Gläubiger. Nach einem Unfall bin ich teilweise Erwerbsunfähig und habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Mein pfändbares Einkommen liegt laut Pfändungstabelle bei 0 EUR und die EV habe ich ebenfalls abgegeben.
Nun habe ich zwecks einer Verbraucherinsolvenz Kontakt zu einer Schuldenberatungsstelle aufgenommen. Dort bekommt man allerdings erst einen Termin im Dezember.
Daher wollte ich mir einen aktuellen Überblick über meine Schulden verschaffen und möchte nun folgende Personen / Institutionen anschreiben und um einen aktuelle Forderungsübersicht bitten:
Schufa
InFoScore
Amtsgericht (Vollstreckungsgericht)
Gerichtsvollzieher
Alle mir bekannten Gläubiger
Dazu verwende ich einen Musterbrief für die Forderungsaufstellung (Gläubiger) und Musterbriefe für Behörden und Institutionen.
Wenn dann alle Daten zur Verfügung stehen und alle Gläubiger um eine Forderungsaufstellung gebeten wurde dürften diese mir ja die gewünschte Forderungsübersicht zustellen bzw. ich müsste dann noch den ein oder anderen anmahen bzgl. Übersendung dieser Forderungsübersicht.
Der nächste Schritt wäre dann der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, in der ich sämtlichen Gläubigern einen Vergleich, entsprechend ihrer Quote, anbiete, natürlich nur wenn das in meinem finanziellen Rahmen liegt.
Jetzt hätte ich da einige Fragen:
Sollte ich den Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit der Schuldnerberatung bzw. einem Fachanwalt ausarbeiten oder kann ich das auch selbst machen.
Wenn einige Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten und dies schriftlich mitgeteilt wird, fallen diese dann komplett raus und ich verhandele dann nur noch mit dem Rest?
Wenn einige der Gläubiger den außergerichtlichen Vergleich annehmen und einige nicht, kann ich dann die Gläubiger auszahlen, die sich bereit erklärt haben und mit dem Rest der Gläubiger gehe ich in das Verbraucherinsolvenzverfahren, oder müssen alle diesem Vergleich zustimmen?
Gruß und Danke im Vorraus
Frank