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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vorgehensweise korrekt?  (Gelesen 5935 mal)

Zausel

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Vorgehensweise korrekt?
« am: 20. August 2010, 12:54:50 »

Hallo,
meine Schulden belaufen sich auf ca. 30.000 EUR bei 13, mir bekannten, Gläubiger. Nach einem Unfall bin ich teilweise Erwerbsunfähig und habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Mein pfändbares Einkommen liegt laut Pfändungstabelle bei 0 EUR und die EV habe ich ebenfalls abgegeben.

Nun habe ich zwecks einer Verbraucherinsolvenz Kontakt zu einer Schuldenberatungsstelle aufgenommen. Dort bekommt man allerdings erst einen Termin im Dezember.

Daher wollte ich mir einen aktuellen Überblick über meine Schulden verschaffen und möchte nun folgende Personen / Institutionen anschreiben und um einen aktuelle Forderungsübersicht bitten:
Schufa
InFoScore
Amtsgericht (Vollstreckungsgericht)
Gerichtsvollzieher
Alle mir bekannten Gläubiger

Dazu verwende ich einen Musterbrief für die Forderungsaufstellung (Gläubiger) und Musterbriefe für Behörden und Institutionen.

Wenn dann alle Daten zur Verfügung stehen und alle Gläubiger um eine Forderungsaufstellung gebeten wurde dürften diese mir ja die gewünschte Forderungsübersicht zustellen bzw. ich müsste dann noch den ein oder anderen anmahen bzgl. Übersendung dieser Forderungsübersicht.

Der nächste Schritt wäre dann der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, in der ich sämtlichen Gläubigern einen Vergleich, entsprechend ihrer Quote, anbiete, natürlich nur wenn das in meinem finanziellen Rahmen liegt.

Jetzt hätte ich da einige Fragen:
Sollte ich den Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit der Schuldnerberatung bzw. einem Fachanwalt ausarbeiten oder kann ich das auch selbst machen.

Wenn einige Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten und dies schriftlich mitgeteilt wird, fallen diese dann komplett raus und ich verhandele dann nur noch mit dem Rest?

Wenn einige der Gläubiger den außergerichtlichen Vergleich annehmen und einige nicht, kann ich dann die Gläubiger auszahlen, die sich bereit erklärt haben und mit dem Rest der Gläubiger gehe ich in das Verbraucherinsolvenzverfahren, oder müssen alle diesem Vergleich zustimmen?

Gruß und Danke im Vorraus
Frank
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malud

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Re: Vorgehensweise korrekt?
« Antwort #1 am: 20. August 2010, 14:12:30 »

Da Sie nicht ausschließen können, dass der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert und Sie deswegen das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragen müssen, sollte sich Ihr weiteres Vorgehen an den Anforderungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens orientieren. Weil dem Insolvenzantrag (im Verbraucherinsolvenzverfahren) eine Bescheinigung beizufügen ist, dass der Einigungsversuch gescheitert ist, sollten Sie sich unbedingt fachkundige Hilfe suchen. Der Grund ist: Die erwähnte Bescheinigung muss von einer geeigneten Person oder Stelle ausgestellt werden. Sie selbst sind aber (leider) im Sinne des Gesetzes keine geeignete Person. Vielmehr sollten Sie zum Beispiel eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle (nach der Geeignetheit fragen!) oder einen Rechtsanwalt (möglichst einen Fachanwalt für Insolvenzrecht) aufsuchen. Rechtsanwälte sind nach dem Gesetz immer eine geeignete Person für die Bescheinigung.

Wenn ein Gläubiger schriftlich auf seine Forderung verzichtet, muss dieser Gläubiger nicht mehr berücksichtigt werden. Wie Sie den außergerichtlichen Einigungsversuch inhaltlich ausgestalten, bleibt Ihnen überlassen.

 
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Zausel

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Re: Vorgehensweise korrekt?
« Antwort #2 am: 20. August 2010, 14:52:57 »

Danke für die Antwort.

Also kann ich die Forderungsübersicht selbst noch in die Hand nehmen, den außergerichtliche Vergleichsversuch und den weiteren Weg dann aber mit kompetenter Hilfe, im Sinne des Verbraucherinsolvenzverfahren, durchführen?

Gruß
Frank
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malud

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Re: Vorgehensweise korrekt?
« Antwort #3 am: 21. August 2010, 23:52:14 »

Ja, so können Sie es machen.
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doktor mabuse

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Re: Vorgehensweise korrekt?
« Antwort #4 am: 23. August 2010, 09:03:58 »

Hallo,

stimme malud zu, ich habe es ähnlich gemacht, alle Gläubiger anhand meiner Schufa-Einträge aufgelistet, zuzüglich der nichtgespeicherten Kleineren Gläubiger.
Die Auflistung dann mit der SB durchgesprochen, diese haben dann den aG. Einigungsversuch unternommen (der aber scheiterte, da Mindestquote nicht erreicht wurde).
Dies wurde durch die SB-Stelle bestätigt, danach Inso-Antrag ans Gericht, nach 4 Woche war dann Verfahrenseröffnung.

Viel Erfolg,

Gruß,
Doktor Mabuse
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Zausel

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Re: Vorgehensweise korrekt?
« Antwort #5 am: 26. August 2010, 15:30:26 »

Hallo,
heute kam der erste Brief eines Gläubigers mit einer Forderungsaufstellung, allerdings ohne eine Kopie des Titels.
Für diesen Brief hat der nochmal 128,95 auf die Gesamtforderung aufgeschlagen. Er hat sich in diesem Brief nicht auf mein Schreiben bezogen, sondern das Schreiben allgemein gehalten, so dass man meint ich hätte nichts angefordert.

Ist das so okay vom Gläubiger?

Wenn dann das außergerichtliche Vergleichsangebot ansteht, bezieht sich der Vergleich auf die Summe der Hauptforderung oder auf die Summe der Gesamtforderung? Und ja, ich gehe zu einer geeigneten Stelle, ich möchte das aber nur für mich hier aufstellen und verstehen.

Gruß
Frank
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paps

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Re: Vorgehensweise korrekt?
« Antwort #6 am: 27. August 2010, 19:29:24 »

Ohne den konkreten Anlass eines Insolvenzverfahrens (Vorbereitung) kann das Inkasso seine Phantasiegebühren aufschlagen.

Sie haben 2 Möglichkeiten.
Akzeptieren, da eh Insolvenzforderung oder
widersprechen, da ihnen nach 305(2) InsO eine kostenlose Auskunft zu geben war.

Haben Sie diesen Musterbrief verwendet?
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Anforderung-einer-Forderungsaufstellung-gem-305-Abs-2-InsO-26.html
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Zausel

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Re: Vorgehensweise korrekt?
« Antwort #7 am: 28. August 2010, 10:46:33 »

Guten Morgen,

ich strebe in der Tat einen Vergleich an, nur wenn das nicht funktioniert dann bleibt mir nur die Verbraucherinsolvenz.
Den folgenden Musterbrief habe ich verwendet:
http://www.meine-schulden.de/fp_files/forderungsaufstellung1.pdf

Wenn ich dann von allen Gläubigern die Forderungsaufstellungen habe, möchte ich zu einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt gehen, damit dieser einen außergerichtlichen Vergleich anstrebt, allerdings sehe ich da ein kleines zeitliches Problem.
Bei der Schuldnerberatung bekommt man erst im Januar einen Termin und einen Fachanwalt für Insolvenzrecht gibt es in dieser Region nicht.
Hat vlt. jemand eine Empfehlung für eine geeignete Stelle, die man online oder telefonisch kontaktieren kann und die behilflich ist?

Gruß
Frank
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Zausel

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Re: Vorgehensweise korrekt?
« Antwort #8 am: 14. September 2010, 09:46:22 »

Mal ein kleines Update.

Bis auf 4 Gläubiger haben sich alle gemeldet und diese 4 habe ich nun angemahnt mir eine Forderungsaufstellung zukommen zu lassen.

Einen Termin bei der Schuldnerberatung habe ich am 11.10.10 um den angestrebten Vergleich zu besprechen.

Soll ich nun die restlichen Gläubiger anschreiben, informieren und nochmals betonen das sie bitte auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verzichten und die Forderungen vorläufig stunden möchten, oder reicht das wenn da einmal darum gebeten wurde? Im ersten Anschreiben habe ich ja für die Dauer des Einigungsversuches darum gebeten. Ich weiß nur nicht ob es da Fristen für die Dauer eines Einigungsversuches gibt.

Gruß
Frank
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malud

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Re: Vorgehensweise korrekt?
« Antwort #9 am: 15. September 2010, 10:52:35 »

Meines Erachtens macht es keinen Sinn, die Gläubiger ein weiteres Mal darum zu bitten, auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verzichten. Bei den Gläubigern, die Ihnen keine Forderungsaufstellungen zugeschickt haben, können Sie aber darauf hinweisen, dass der Gläubiger zur Übersendung ein solcher Aufstellung gesetzlich verpflichtet ist. Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie den Gläubiger in dem Aufforderungsschreiben über das beabsichtigte Insolvenzverfahren informieren.

Fristen sind in diesem Stadium nicht zu beachten. Allerdings muss für das Verbraucherinsolvenzverfahren aus der Erfolglosbescheinigung hervorgehen, dass innerhalb der letzten Monate eine Schuldenregulierung erfolglos versucht wurde.

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