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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was passiert mir in der Insolvenz? Was kann ich im Vorfeld tun, wenn es soweit  (Gelesen 6934 mal)

bitte-um-hilfe

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hallo liebe forum-freunde,

ich hab ein ungutes gefühl und möchte evtl. nicht gerade ins kalte wasser fliegen und deshalb
bitte bitte bitte euch um euren rat!

hab ein einzelunternehmen, dass die letzten drei jahren gute umsätze und auch gewinne gemacht hat.
selbst 2008 ein für mich dickes plus im guten 5-stelligen mitteloberklassebereich.
musste leider schon einen forderungsausfall wegen insolvenz eines großen kunden verkraften, der bei der hälfte meines jahresgewinns lag.  :sad:  :sad: :sad:
aufgrunddessen und meiner firmengründung mit null euro startkapital,  sind entsprechend hoch meine kredite und der dispo.
jetzt droht mir ein weiterer großer kunde wegen dessen schlechter auftraglage wegzubrechen.
habe mich natürlich schon um weitere kunden gekümmert aber bis die aufträge losgehen. geht auch mindestens ein halbes jahr ins land.
und ich befürchte mir könnte die zeit bis zu den aufträgen, das genick brechen... oder?  :Oh_no:  :Oh_no:  :Oh_no:

situation: noch zahlungsfähig, bank spielt (noch) mit, nicht verheiratet, mit lebensgefährtin (100% verlass) im gemeinsam gemieteten haus,
hab schulden bei der bank (existenzgründung, finanzierung investitionen von neugeschäften, forderungsausfälle)
alle rechnungen per heute bezahlt. finanzamt, soziversicherungen, löhne usw alles im grünen bereich.
hab natürlich noch firmenpkws und dort die finanzierungsschulden - raten aber auch alle bezahlt.

1. nun was passiert mir wenn ich eines tages meine rechnungen nicht mehr zahlen kann und mir die bank den hahn zudreht?  :heulen: :heulen: :heulen:

2. kann ich im vorfeld zur schadensbegrenzung privat für mich schon etwas tun?  :dntknw:

a beispielsweise geld auf dem konto meiner freundin bunkern, für mögliche schlechte zeiten.  :rougi:
b mietvertrag dass wir unser heim nicht verlieren, nur auf ihren namen laufen lassen (ist auch gleichzeitig meine betriebsstätte)
c was ist mit den ganzen persönlichen sachen - heimkinoanlage, laptop, handy, möbel, lcd, videokamera etc... überschreiben?
d wenn sie die selbe selbständigkeit anmeldet neue aufträge gleich auf ihren namen laufen lassen?
e nehmen sie mir mein und ihr auto weg, laufen beide auf mich und die firma?
f könnte es passieren, dass es heisst, kleinere whg nehmen - kleineres auto - geld meiner freundin, eltern, geschwister?
g hab noch ein büro in münchen. soll ich die betriebsstätte dorthin unmelden und alles aus dem eigentlichen privathaus rausnehmen?
h freunde nachbarn, familie bekommen die davon was mit?

hab richtig angst, dass das alles sehr hässlich für mich werden kann, geschweigedenn (übertrieben) zieht mir die bank oder das finanzamt die haut ab?  :sad:
wie schlimm? was würde mich erwarten? ...  :shock:

bitte bitte helft mir mit guten ratschlägen, zumindest zu meinen obigen fragen...
besten dank für eure mühe im voraus!




 
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lucca_m

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Endlich mal jemand, der sich im Vorfeld mit den vernüftigen Fragen auseinandersetzt. Ein vernünftiger Nachbar eben!

Grundsätzlich können Sie in der Insolvenz weiter Selbständig arbeiten, sofern keine Gewerbeuntersagung ausgesprochen wurde. Als Einzelunternehmer sind Sie nicht insolvenzpflichtig. Wobei zu klären wäre, ob eine Insolvenz in Ihrem Fall sinnvoll wäre.

a) Sollte betriebswirtschaftlich wasserdicht sein. Grundsätzlich: mit gut gefüllter "Keksdose" in die Insolvenz
B) Insolvenz ist kein Künigungsgrund.
c) Ein Überschreiben der Weertgegenstände kann angefochten werden. Evtl. käme eine Austauschpfändung in Frage.
d) Nicht unbedingt notwendig, da Sie selber weiterhin selbständig arbeiten können. Kann aber unter Umständen sinnvoll sein.
e) ja
f) nein
g) kann ich jetzt noch keinen Sinn dahinter sehen
h) unter Umständen.

Eine Regelinsolvenz ist für viele Betriebe eine Rettung. Nur soweit ist es bei Ihnen noch nicht. Wenn Sie die ganze Problematik weiter so vernünftig betreiben wie Sie diese angegangen sind, kann es nur gut werden.

Welche Branche?
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bitte-um-hilfe

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herzlichen dank erstmal für die rasche, nette und aufmunternde nachricht  :thumbup:

baubranche.
weiss  überhaupt nicht von was man als einzelunternehmer redet: pleite, konkurs, insolvenz?
regelinsolvenz bedeutet was?

noch ein paar kurze details zu meinen fragen und den antworten:

a wäre das quatsch kurz bevor alle konten zu räumen und zu veräußern was geht, um die "keksdose" entsprechend zu füllen?
b solange die miete bezahlt wird ist das doch egal oder?
c austauschpfändung? nehmen die mir wirklich meine sachen tv weg usw.?
d klar, aber wenn die firma zur leiche wird. welchen nutzen hat es dann noch sie zu beatmen? lieber die organe spenden bzw. neubeginn oder?
d oder wäre es dann möglich irgendwie die zeit bis wieder ordentlich pulver im anmarsch ist am leben zu halten. was gibts für möglichkeiten
g münchen als einzige hauptbetriebsstätte eintragen, die gesamten wertsachen lcd... dann ins privathaus und sagen gehört meiner freundin

am allerliebsten wäre mir natürlich ich komm um den ganzen stress und die probleme rum.  :Oh_no: :sad:
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lucca_m

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Als Gewerbetreibender und unter bestimmten Voraussetzungen als ehem. Gewerbetreibender ist das Regelinsolvenzverfahren vorgeschrieben. Das ist vom Ablauf "einfacher", da ein aussergerichtlicher Einigungsversuch wie ihn die "privatinsolvenz" vorsieht, nicht durchgeführt werden muss.

a) quatsch nicht, kann aber auch Konsequenzen haben.
b) genau
c) wenn der TV durchaus einen gewissen Wert hat, dann tut es evtl. auch ein guter Gebrauchter und der Differenzbetrag ist der MAsse zuzuführen. Schließlich wurde das Gerät vom Geld angeschafft, das auch zur Tilgung der Verbindlichkeiten hätte genutzt werden können. Eine Austauschpfändung ließe sich u.U. vermeiden.
d1) Als Einzelunternhemer haben Sie keine"Firma". Sie selber sind die "Firma" egal wie Sie das ganze nennen.  Sie geniessen mit der Insolvenzeröffnung vollstreckungsschutz, Sie können weiterarbeiten und dürfen Ihren Gläubigern nichts zahlen. Das aber bitte nur als groben Hinweis verstehen.
d2) es gibt möglichkeiten.
g) Wäre die Freundin wirtschaftlich in der Lage gewesen die Sachen zu kaufen? Das ist leider nicht ganz so einfach wie Sie es sich vorstellen. Man sollte bei der ganzen Sache den nötigen Ernst besitzen und eher auf das tricksen verzichten. Schließlich wollen Sie auch in 6 Jahren von allen Schulden (gewerblich und privat) befreit werden und in dieses Zeit auch vernünftig arbeiten und Ihre zweite Chance zur Existenzsicherung wahrnehmen. Da kommt es auf das bischen "Privatvermögen" wirklich nicht an. Dafür sollte man die Restschuldbefreiung nicht gefährden.

Um den Stress und die Problem herumzukommen - das geht ganz einfach.
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