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Autor Thema: Wohngeld Nachzahlung in der Inso  (Gelesen 4336 mal)

trauriger Mensch

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Wohngeld Nachzahlung in der Inso
« am: 23. Juni 2009, 01:18:24 »

Hallo zusammen
habe da mal eine Frage bin seid 29.05.09 im Insolvenzverfahren
Bin verheiratet und habe zwei kleine Kinder
Habe einen Minijob 400 Euro +245 Euro Unterhalt für eins meiner Kinder , da aus erster Ehe , bekomme 328 Euro Kindergeld
Ich habe für uns 4 im Mai 09 Wohngeld beantragt und bekomme für uns 4     73 Euro im Monat, jetzt meine Frage habe jetzt am 24.06.09 meinen ersten Termin bei der Treuhänderin (mir ist speiübel , wenn ich nur daran denke) Wir bekommen 146 Euro Nachzahlung da der Antrag schon im Mai eingegangen ist , muss ich das jetzt meiner TH geben das Geld??
Bitte helft mir  :Oh_no: :cry:
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paps

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Re: Wohngeld Nachzahlung in der Inso
« Antwort #1 am: 23. Juni 2009, 17:22:37 »

m.E. nein, da Wohngeld unpfändbar ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

trauriger Mensch

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Re: Wohngeld Nachzahlung in der Inso
« Antwort #2 am: 23. Juni 2009, 19:36:16 »

Aber darf der TH nicht einem erst mal alles weg nehmen ??Soll ich der TH sagen das wir zum 01.06 eine nachzahlung bekommen ?
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paps

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Re: Wohngeld Nachzahlung in der Inso
« Antwort #3 am: 23. Juni 2009, 20:58:51 »

Wie ist er denn so drauf?

Schlechtgelaunt, von oben herab, vermittelt den Eindruck, dass alles lästig ist... dann lassen Sie es erstmal.

Scheint das Gegenteil der Fall zu sein, können Sie offen darüber reden und die Unpfändbarkeit von Sozialleistungen gleich mit erwähnen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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