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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Zu welchen Punkten beraten Schuldnerberatungsstellen  (Gelesen 2865 mal)

Unter Uns

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Zu welchen Punkten beraten Schuldnerberatungsstellen
« am: 07. September 2009, 14:02:57 »

Hallo,
wie schon der Titel ausdrückt, würde ich gerne mal erfahren, zu welchen Punkten in der Regel, Schuldnerberatungsstellen beratend tätig werden. Ich frage, weil ich bereits Kontakt zu kostenlosen Beratungsstellen (persönlich, telefonisch) hatte und nicht sehr begeistert war.

LG
Matthias
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paps

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Re: Zu welchen Punkten beraten Schuldnerberatungsstellen
« Antwort #1 am: 07. September 2009, 18:45:19 »

Zu was sollen Sie beraten?
Zur Lösung des Schuldenproblems.

Leider wird es erst intensiver, wenn der eigentliche Termin ansteht.

Am Telefon oder im Sammelgespräch gibt es nur wenig Hilfe.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Unter Uns

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Re: Zu welchen Punkten beraten Schuldnerberatungsstellen
« Antwort #2 am: 08. September 2009, 09:29:28 »

Vielleicht klingt meine Frage ein bisschen komisch, aber der Ratschlag von meiner Unternehmensberaterin sich bei der Schuldnerberatung beraten zu lassen, ließ mich etwas hilfreiches erwarten. Bei meinem persönlichen Termin war aber ganz das Gegenteil der Fall.

Ich suche nach einer Entscheidungshilfe in meiner Situation. Da habe ich noch große Unklarheit darüber, wer für welche Fragen einen kompetenten Ansprechpartner dar stellt. Meine bisherigen Kontakte waren nicht sehr hilfreich.
Bei der Schuldnerberatung hatte ich den Eindruck das deren Hauptkompetenz darin liegt, zu klären, welche Art der Insolvenz beantragt werden kann. Das kann aber doch nicht alles sein!?!

Ich habe ende diesen Monat zu einer freien Sprechstundenzeit, die Gelegenheit Fragen im persönlichen Gespräch stellen zu können. Da bin ich mir mittlerweile unsicher was genau ich dort fragen und erwarten kann.

Entschuldigt meine Verwirrung! Meine momentane Situation ist nicht nur aus dem geschäftlichen heraus belastend, das private ist auch in Schutt und Asche! Frag mich da auch z.Z. ob ich Beratung in Anspruch nehmen sollte. Aber das gehört nicht hier her.
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Unter Uns

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Re: Zu welchen Punkten beraten Schuldnerberatungsstellen
« Antwort #3 am: 08. September 2009, 09:40:23 »

Eine Frage habe ich noch. Vom Finanzamt hab ich die Tage eine Mahnung bezgl. der Umsatzsteuer erhalten und kann dieser nicht nach kommen. Wie schnell ist mit welchen Konsequenzen zu rechnen?
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lucca_m

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Re: Zu welchen Punkten beraten Schuldnerberatungsstellen
« Antwort #4 am: 08. September 2009, 11:42:22 »

Sie als Unternehemer werden sicher keine sinnvollen Hilfen bei einer Schuldenrberatungstelle bekommen. Diese beschäftigen sich ausnahmslos mit Verbrauchern.

Für bestimmte Fragen haben Sie ja eine Unternehmensberaterin engagiert. So sollten Sie auch für die wirklich wichtigen, existenzsichernden Fragen auch Experten beauftragen. Diese wissen genau wie Ihr Betrieb in der insolvenznahen Zeit zu steuern wäre und wie Sie persönlich zukünftig Ihre Existenz sicehrn können - auch mit hilfe eines Insolvenzverfahrens.

Ich rate dringend von einer öffentlichen Beratungsstelle ab. Was nichts kostet, taugt auch nichts! (aus Unternehemersicht)
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lucca_m

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Re: Zu welchen Punkten beraten Schuldnerberatungsstellen
« Antwort #5 am: 08. September 2009, 11:45:10 »

Finanzämter und Sozialkassen sind inzwischen recht schnell mit Fremdinsolvenzanträgen!!

Falls Sie ein Einzelunternehmer sind, können Sie nur eine Restschuldbefreiung erhalten, wenn Sie einen Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. DAzu haben Sie 14 Tage Zeit nach Stellung des Fremdinsolvenzantrags.

Und 14 TZage sind nicht wirklich viel Zeit. um eine Insolvenzsichere Strategie auszuarbeiten. Aber hoffnugnslos ist es auch nicht ...
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Feuerwald

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Re: Zu welchen Punkten beraten Schuldnerberatungsstellen
« Antwort #6 am: 08. September 2009, 13:19:47 »

"DAzu haben Sie 14 Tage Zeit nach Stellung des Fremdinsolvenzantrags"

-> diese Fristen sind nach einer BGH Entscheidung nicht verbindlich. Der Eigenantrag ist theoretisch noch bis (kurz vor) Eröffnung möglich, falls es überhaupt dazu kommt. Wird aber eröffnet, ist es mitunter Shit.
   
Man kann von öffentlichen Schuldnerberatungsstellen, die meist einem hohen fachlichen und organisatorischen Standard haben,  kaum erwarten, dass dort eine unternehmerische Insolvenzstrategie entwickelt wird und das Unternehmen durch die Insolvenz (weiter) geführt wird. Wer sich aber entschlossen hat auszusteigen und ein  Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen will, kann dort zumindest Hilfe bei der Antragstellung sowie grundlegende Informationen zum Ablauf erhalten. Auch helfen solche Stellen bei der Existenzsicherung.

Hinweise auf Expertenteams, die sich auf den kleinen selbständigen Krauter spezialisiert hat, sind löblich.  Klar, wer es sich leisten kann und durch Zufall an diese Experten gerät, wird unter gewissen Konstellationen von einer solchen Beratung sogar profitieren können. Die anderen 99,99 % der kleinen werden sich anders behelfen müssen.

Was erwartet man von einer Schuldnerberatung?

Man erwartet eine fachübergreifende, kompetente Stelle, die sich selbstlos dem Schuhkarton annimmt und alles fein regelt, ja sogar noch die Steuererklärungen macht und mit zu Amt geht, um Grundsicherung zu beantragen, weil man sich nicht überwinden kann. 

Der Schuhkarton wird abgegeben und die Welt ist wieder heil.

Man erwartet bereits im Erstgespräch eine erschöpfende Antwort auf alle nur denkbaren Fragen zu Problemen, die man im TV oder in Foren gehört oder gelesen hat, um sich zwei Stunden später zu beschweren, wegen dem gehaltvollen Input nunmehr verwirrt und überfordert zu sein.

Man erwartet eine 24 Stunden Hotline, die einem nicht nur in Fragen der Schuldenbewältigung und Insolvenz jederzeit auf Zuruf zur Seite steht und ist verärgert, wenn man Samstags um 23.45 Uhr mal zehn Minuten keinen Seelsorger an die Strippe bekommt, da man dringend wisse muss, ob es noch erlaubt ist, am Sonntag morgen in der Kirche etwas in den Opferstock zu werfen.

Man erwarte tatsächlich einen "Peter Z.-Hagen", dem man eine SMS sendet und kurz darauf klingelt es an der Türe "Hallo, Sie haben mich gerufen, was kann ich für Sie tun ...."

Was man nicht erwartet, ist die Aufforderung, das eigene Verhalten zu ändern.
Was man nicht erwartet, ist das aktive Mitwirken an der Problemlösung

Es ist schwer zu erklären, was man erwarten sollte.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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