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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Zugriffsrecht Insolvenzverwalter  (Gelesen 2906 mal)

wiki44

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Zugriffsrecht Insolvenzverwalter
« am: 21. November 2011, 15:34:55 »

Guten Tag zusammen ,

mein Onkel hatte ein kleines Baugeschäft und steht jetzt kurz vor der Insolvenz so wie es scheint.

Auftraggeber haben nicht bezahlt und vermutlich hat er sich auch verkalkuliert .
Zum überleben hat er jetzt alles verkauft was er noch so hatte wie z.B. PC, Stereoanlage,Uhren und diverses anders, da er kein Arbeitslosengeld bekommt.

Ein Auto hat allerdings seine Frau behalten, das er ihr vor 4 Jahren geschenkt hat, als das Geschäft noch gut lief.

Wie weit kann ein IV auf geschenkte Dinge zurückgreifen bei einer Inso ? Gibt es da eine Regel ?

Er hat auch den beiden Kindern vor gut 2 Jahren je 1200.- auf ein Sparbuch oder so etwas gelegt für die spätere Ausbildung,Führerschein oder ähnliches.
Sind solche Geschenke zurückzuholen ?

Vielen dank für Eure Mithilfe
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Der_Alte

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Re: Zugriffsrecht Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 21. November 2011, 17:05:58 »

Die Zugriffsmöglichkeiten regelt § 134 InsO. Danach kann auf Vermögenswerte, die vor mehr als vier Jahren übereignet wurden, nicht mehr zurückgegriffen werden.
Das Geld der Kinder ist damit gefährdet, das Auto jedoch nicht.
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wiki44

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Re: Zugriffsrecht Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 23. November 2011, 12:14:30 »

Vielen Dank für die Auskunft.

Es ist nicht immer leicht alle § zu finden,zu lesen und zu verstehen.

Da die Inso noch nicht angefangen hat, also kein Antrag gestellt wurde, kann er doch das Sparbuch kündigen und davon leben richtig ?

Dann ist das Geld weg, schade für die Kinder aber sie kommen dann wenigstens 2 Monate über die Runden.
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Insoman

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Re: Zugriffsrecht Insolvenzverwalter
« Antwort #3 am: 23. November 2011, 12:50:50 »

..solange er das Geld nicht "verprasst", sondern nachvollziehbar seinen Lebensunterhalt davon bestreitet, sollte das kein Problem sein.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

wiki44

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Re: Zugriffsrecht Insolvenzverwalter
« Antwort #4 am: 23. November 2011, 14:14:39 »

Und wenn er es verprasst ist es weg, was könnte schlimmstenfalls passieren ?

Noch ist er ja nicht in der Inso, sondern arbeitet noch immer und hofft auf Aufträge.
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wiwo

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Re: Zugriffsrecht Insolvenzverwalter
« Antwort #5 am: 27. November 2011, 09:55:21 »

Und wenn er es verprasst ist es weg, was könnte schlimmstenfalls passieren ?

Noch ist er ja nicht in der Inso, sondern arbeitet noch immer und hofft auf Aufträge.


Hallo,

wenn die Geschäfte des Onkels so schlecht laufen und eine Regelinsolvenz die einzige Alternative zu sein scheint, dann sollte doch wohl kein Geld zum verprassen mehr vorhanden sein. Hier wäre es meines Erachtens oberste Pflicht des Onkels, seine Gläubiger zu bedienen, wenn das Geld schon nicht unbedingt für den laufenden Lebensunterhalt benötigt wird.
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Gruß
wiwo
 

wiki44

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Re: Zugriffsrecht Insolvenzverwalter
« Antwort #6 am: 29. November 2011, 15:14:40 »

Hallo ,

wenn jemand kaum Geld zu Leben hat, dann wird er es sicherlich nicht zum verprassen nehmen. Das war doch nur eine Aussage auf die Antwort von Insoman.

Und wiwo, oberste Pflicht?? Sorry die ist hier wohl eher weniger angebracht. Ohne säumige Zahler wäre er da nicht hingekommen.

Mein Onkel ist vom Gläubiger zum Schuldner geworden. Er hat selbst Aussenstände von mehreren Tausend Euro.
Die Schulden die er jetzt hat sind überwiegend ans Finanzamt, der Rentenkasse,den Krankenkassen und den Banken soweit mir bekannt.

Es ging doch nur um das "was wenn" nicht ob er es auch macht.
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