Guten morgen werte Forumbetreiber und Mitglieder,
ich danke Ihnen, das Sie mich in diesem Forum als Newbie aufgenommen haben.
Ich arbeite seit Beendigung meiner Ausbildung als Freiberufler in der Werbebranche. Im November 1999 öffnete ich meine persönliche Büchse der Pandorra und war gezwungen eine Versicherung an Eidesstatt abzulegen. Ich schuldete vier Gläubigern in DM rund 40,000,-- . Diese EV war die Konsequenz aus einem Schufaeintrag, der zu Kontenkündigungen, Kreditkartenkündigungen und dem Verlust meines Arbeitsplatzes führte.
Seit dieser Zeit korrespondiere ich mit den eingeschalteten Inkassounternehmen und erkläre, das ich keinen seriösen Tilgungsplan vorlegen kann, da ich in Deutschland keinen Mitarbeitervertrag in einem Unternehmen erhalte. Seit dieser Zeit habe ich meine Lebensarchitektur geändert, mich meiner Dissertation gewidmet und mich von der Gesellschaft zurückgezogen.
Ich lebe zur Zeit in Frankreich und unterhalte in Deutschland ein Girokonto, von dem ich die Beiträge für die Private Krankenversicherung abbuchen lasse.
Im Januar 2009 werde ich mich ins Wirtschaftsleben zurückmelden!
Ich werde den Gläubigern ca € 8.000,-- ( meine Schuld schätze ich heute bei ca € 45.000,-- ein, falls ich die Zinsen richtig gerechnet habe ) als Vergleich anbieten.
Ist diese Einschätzung realistisch ?
Jetzt habe ich den Begriff " blinde Kontopfändung " gelernt. Kann ich mein Konto schützen, obwohl ich keine sozialen Leistungen in Anspruch nehme ?
Dank an alle, die sich die Zeit nehmen und sich mit meinem Problem auseinander setzen.
Beste Grüße
Claude