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Autor Thema: Haftet man nach der Scheidung noch für die Schulden den Ehepartners?  (Gelesen 11237 mal)

Daggi55

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Hallo Zusammen,

ich bin ganz neu und habe mich in der Hoffnung angemeldet, dass einer von euch mir vielleicht weiterhelfen kann. Und zwar ist es so, dass ich mich von meinem Mann scheiden lassen möchte. Problematisch ist, dass wir leider beide recht hohe Schulden angesammelt haben... Allerdings sind meine im Vergleich zu denen meines noch-Mannes verhältnismäßig gering. Jetzt frage ich mich, ob ich, wenn wir uns scheiden lassen von den Gläubigern meines Mannes weiter in Anspruch genommen werden kann oder ob diese sich dann nur noch an meinen Mann wenden können. Und falls sie sich nicht an mich wenden dürfen, gilt das erst ab dem Moment wo wir geschieden sind oder schon ab dem Moment wo ich bei ihm ausziehe? Vielleicht kennt sich der ein oder andere hier ja mit sowas aus und kann mir weiterhelfen. Wisst ihr, ob ein auch Scheidungen spezialisierter Anwalt diese Fragen direkt mit regelt? Ich wollte mich demnächst ohnehin bei einem Anwalt beraten lassen, dann kann ich das direkt mit klären :-)
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