"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Abtretung ungültig ?  (Gelesen 13423 mal)

Gast

  • Gast
Abtretung ungültig ?
« am: 21. September 2004, 13:53:00 »

[font=Verdana:f8287a068d] [/font:f8287a068d][size=12:f8287a068d] [/size:f8287a068d][color=#444444:f8287a068d] [/color:f8287a068d]
Hallo,

mir wurde im Scheidungsverfahren aufgrund außergerichtlicher Einigung eine Summe von 20.000 EUR zugesprochen, die mein EX-Partner in Raten zu 400 EUR monatlich tilgt.

Die Summe aus diesem Vergleich habe ich an meine Eltern abgetreten, die mir vor rund 10 Jahren ein Darlehen in dieser Höhe gewährten.

Das Amtsgericht hat nun die Prozesskostenhilfe abgeändert und fordert rund 10.000 EUR sofort. Damit werde ich zahlungsunfähig. Da weitere Schulden bestehen, bin ich nun gezwungen die Privatinsolvenz zu beantragen.

Meine Frage daher: ist die Abtretungserklärung der Vergleichhssumme aus der Scheidung an meine Eltern rechtskräftig oder darf das Gericht dies für ungültig erklären und die Rückzahlung der PKH aus diesem Vermögen fordern

Vielen Dank für jedes Posting dazu !

:?:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz